Sitzung: 20.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 05 - 16 1130/2017
Beschlussvorschlag
1.1 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die Hinweise in der landesplanerischen Abstimmung
nach § 34 Abs. 5 LPlG durch entsprechende Ergänzungen der Entwurfsunterlagen
der 2. Offenlage zu berücksichtigen.
1.2 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, im Entwurf zum Teilflächennutzungsplan
„Windenergie“ die Konzentrationszonen für Windenergie im Bereich Steinackerweg
/ Frauenmaad beizubehalten.
1.3 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Bedenken von Anwohnern des Wohngebietes in der
Gemeinde Montferland gegen die Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes
Windenergie in allen Teilen und der Forderung auf Verfahrenseinstellung nicht
nachzukommen.
1.4 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Naturschutzverbände zur Kenntnis.
1.5 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zur Kenntnis.
1.6 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde zur
Kenntnis.
1.7 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde zur Kenntnis
und beschließt, den Hinweis auf der Plankarte zum Grundwasserschutz
hinsichtlich der Verbotstatbestände der Wasserschutzgebietsverordnung zu
ergänzen.
1.8 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde
in den Umweltbericht aufzunehmen.
1.9 Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den Entwurf des Teilflächennutzungsplanes
dahingehend zu ändern, dass die nördliche Abgrenzung der Konzentrationszone 2
im Abstand von 450 m zu dem an den Grenzübergang der B 220 angrenzenden
Mischgebiet im Bereich der Nachbargemeinde Montferland festgesetzt wird.
2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den bzgl. der
Konzentrationszone 2 veränderten Entwurf des sachlichen
Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gemäß § 5 Abs. 2b) BauGB als Entwurf
der erneuten Offenlage und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage eine
zweite öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden
nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die Tagesordnungspunkte 10 und 11 werden gemeinsam beraten. Die Abstimmung erfolgt getrennt.
Herr Bartel erläutert kurz die Vorlagen.
Mitglied Malischewski teilt mit, dass sich die Abstände, die sich aus der Höhe der Windkraftanlagen errechnen, geändert werden sollen. In beiden Vorlagen kann er aber nur den Bezug auf die alten Abstände finden.
Herr Bartel erklärt, dass es sich um Details aus dem Koalitionsvertrag mit der Landesregierung handelt, die langsam nunmehr in die Öffentlichkeit durchsickern. Wann und Wie was geregelt wird ist zum heutigen Zeitpunkt nicht absehbar. Man weiß derzeit auch nicht, ob es Überleitungsvorschriften geben wird oder ob es Vorschriften gibt, wie bestehendes Recht, wenn heute beschlossen wird, anzuwenden ist. Von daher kann zum jetzigen Zeitpunkt nur so weiterverfahren werden wie bisher.
Mitglied Sloot geht auf die Situation ein, dass man bereits Dinge genehmigt hat, wovon sie ausgeht, dass diese Planungssicherheit haben. Sie fragt an, ob bis zum Abschluss der neuen Verordnung keine neuen Planungen entgegen genommen werden.
Herr Bartel macht deutlich, dass genaue diese Thematik nicht eindeutig geklärt ist. Es ist beabsichtigt, an den Abstandsflächen etwas zu ändern. Wie genau mögliche Überleitungsvorschriften aussehen, wann gewisse Fristen ablaufen oder wann das Gesetz auf dem Tisch liegt, weiß derzeit niemand.
Mitglied Brouwer stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.