Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Sachstand und Inhalte der Erarbeitung des Einzelhandelskonzepts zur Kenntnis.

 

In Bezug auf die konzeptionellen Aussagen zum Umgang mit dem Kasernen-Standort gilt jedoch: Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses vom 04.04.2017, Ziff. 1 Punkt b und der ohnehin noch nicht gegebenen Voraussetzungen „deutliche Wohnflächenentwicklung“ sowie „siedlungsräumliche Integration“ folgt der Rat der gutachterlichen Empfehlung der Ausweisung „perspektivischer Nahversorgungsstandort mit herausgehobener Bedeutung“ derzeit nicht. Bei Erkennbarkeit der genannten konstitutiven Elemente wird sich der Rat hinsichtlich der gutachterlich vorgeschlagenen Ausweisung erneut beraten.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes unter Berücksichtigung des Vorgenannten öffentlich auszulegen und die betreffenden Behörden zu beteiligen.

 


 

Mitglied Sigmund teilt mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimme. In der  nachfolgenden Sitzung des Rates wird er eine Stellungnahme seiner Fraktion abgeben.

 

Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.