Sitzung: 26.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1190/2017/1
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den
Sachstand und Inhalte der Erarbeitung des Einzelhandelskonzepts zur Kenntnis.
In Bezug auf die konzeptionellen Aussagen zum
Umgang mit dem Kasernen-Standort gilt jedoch: Unter Berücksichtigung des
Ratsbeschlusses vom 04.04.2017, Ziff. 1 Punkt b und der ohnehin noch nicht
gegebenen Voraussetzungen „deutliche Wohnflächenentwicklung“ sowie
„siedlungsräumliche Integration“ folgt der Rat der gutachterlichen Empfehlung
der Ausweisung „perspektivischer Nahversorgungsstandort mit herausgehobener
Bedeutung“ derzeit nicht. Bei Erkennbarkeit der genannten konstitutiven
Elemente wird sich der Rat hinsichtlich der gutachterlich vorgeschlagenen
Ausweisung erneut beraten.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die
Verwaltung, den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes unter Berücksichtigung des
Vorgenannten öffentlich auszulegen und die betreffenden Behörden zu beteiligen.
Mitglied Sigmund teilt mit, dass seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimme. In der nachfolgenden Sitzung des Rates wird er eine Stellungnahme seiner Fraktion abgeben.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.