Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf den Bereich der bestehenden öffentlichen Parkplätze vor den Grundstücken Helenenbusch 4-8 weiterhin in die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche einzubeziehen.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Festsetzung der Straßenbegrenzungslinie der Straße Helenenbusch im Bebauungsplanentwurf vor dem Grundstück Helenenbusch 8 der örtlichen Nutzungssituation anzupassen.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass sich für das südöstlich an das Plangebiet angrenzende Nachbargrundstück keine wertmindernden Auswirkungen aus der Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben. 

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für das Gebiet WA 2 keine gestalterischen Festsetzungen zur Anpassung der dort zulässigen Bebauung an das Erscheinungsbild der umgebenden Bestandsgebäude in den Bebauungsplanentwurf aufzunehmen.

 

1.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Belange der Wasserschutzgebietsverordnung im Bebauungsplanentwurf durch Kennzeichnung als nachrichtliche Übernahme zu berücksichtigen.

 

1.7       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Aufnahme eines Hinweises in den Bebauungsplan gefolgt wird.

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.