Sitzung: 28.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1185/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf den Bereich
der bestehenden öffentlichen Parkplätze vor den Grundstücken Helenenbusch 4-8
weiterhin in die Festsetzung der öffentlichen Verkehrsfläche einzubeziehen.
1.2 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Festsetzung der
Straßenbegrenzungslinie der Straße Helenenbusch im Bebauungsplanentwurf vor dem
Grundstück Helenenbusch 8 der örtlichen Nutzungssituation anzupassen.
1.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass sich für das
südöstlich an das Plangebiet angrenzende Nachbargrundstück keine wertmindernden
Auswirkungen aus der Aufstellung des Bebauungsplanes ergeben.
1.4 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, für das Gebiet WA 2 keine
gestalterischen Festsetzungen zur Anpassung der dort zulässigen Bebauung an das
Erscheinungsbild der umgebenden Bestandsgebäude in den Bebauungsplanentwurf
aufzunehmen.
1.6 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Belange der
Wasserschutzgebietsverordnung im Bebauungsplanentwurf durch Kennzeichnung als
nachrichtliche Übernahme zu berücksichtigen.
1.7 Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes durch die Aufnahme eines Hinweises in den
Bebauungsplan gefolgt wird.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Vorsitzender Jansen lässt über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abstimmen.