Sitzung: 23.01.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1331/2017
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I) Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass im Bebauungsplanänderungsentwurf eine
Höhenfestsetzung aufgenommen wird.
Zu II 1 & 2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein nimmt die die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu II 3) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass im Bebauungsplanänderungsentwurf
resultierend aus einer Lärmimmissionsprognose Lärmpegelbereiche festgesetzt
werden.
Zu III) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2
BauGB keinerlei Stellungnahmen eingegangen sind.
Zu IV 1 & 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die die Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Zu IV 3) Der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass die Entwurfsbegründung um
den angeführten Aspekt des einzutragenden Leitungsrechtes zugunsten der
Stadtwerke Emmerich ergänzt wurde.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den Entwurf der gemäß § 13 a BauGB durchgeführten 2. Änderung des
Bebauungsplanes E 28/2 -Windmühlenweg- mit
Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Herr
Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Vorsitzender
Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu
beschließen,
abstimmen.