Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass im Bebauungsplanänderungsentwurf eine Höhenfestsetzung aufgenommen wird.

 

Zu II 1 & 2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Zu II 3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass im Bebauungsplanänderungsentwurf resultierend aus einer Lärmimmissionsprognose Lärmpegelbereiche festgesetzt werden.

 

Zu III) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keinerlei Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Zu IV 1 & 2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Zu IV 3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt zur Kenntnis, dass die Entwurfsbegründung um den angeführten Aspekt des einzutragenden Leitungsrechtes zugunsten der Stadtwerke Emmerich ergänzt wurde.

 

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den Entwurf der gemäß § 13 a BauGB durchgeführten 2. Änderung des Bebauungsplanes E 28/2 -Windmühlenweg- mit Entwurfsbegründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den gemeinsamen Antrag einiger Mitglieder, nach Vorlage zu

beschließen, abstimmen.