Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan E 18/3 -Gaemsgasse- für den von den Grundstücken Parkring 7 und 9, Gemarkung Emmerich, Flur 18, Flurstücke 354 und 355 betroffenen Teilbereich des festgesetzten Allgemeinen Wohngebietes (WA) dahingehend zu ändern, dass die Festsetzung der überbaubaren Fläche erweitert wird sowie eine maximale Gebäudehöhe und vier Flächen für Stellplätze und Garagen festgesetzt werden.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Der Änderungsbereich ist im als Anlage 4 beigefügten Übersichtsplan mit einer dicken Linie und gelber Farbgebung gekennzeichnet.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung der städtischen Planungsabsichten in der Form einer einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 


Mitglied Spiertz teilt mit, dass für das geplante 12-Familienhaus lediglich 10 Stellplätze vorgesehen sind. Er fragt nach, ob es sich bei den auf der Straße „Parkring“ eingetragenen 2 Stellplätzen um die Stellplätze des Petenten handelt.

Herr Kemkes erklärt, dass lt. Eintragungen im Lageplan (Anlage 2 der Vorlage) 12 Stellplätze eingetragen sind. Ergänzend führt er aus, dass, um auf das Grundstück über den Raiffeisenplatz zu kommen, von dem Parkplatz aus eine Zufahrt angelegt werden muss. Für die Breite der Zufahrt fallen somit 2 Stellplätze weg. Die in dem Bereich vorhandene Mauer bleibt bestehen, weil sie eine Schallschutzfunktion übernehmen wird. Nur in dem Bereich, wo die Grundstückszufahrt entsteht, wird die Mauer weggenommen. In dem Entwurf der Ansichtszeichnungen ist die Mauer zwar nicht eingezeichnet, aber sie bleibt bestehen. Im Grundriss ist die Mauer als „bestehend“ vorgesehen. In der Anlage 2 ist neben der bestehenden Mauer ein schmaler Laufweg eingezeichnet.

Mitglied Spiertz fragt gezielt nach, ob die in dunkelgrau dargestellten Stellplätze derzeit noch mit 2 Garagen bebaut sind. Sollen diese abgebrochen werden und durch Carports ersetzt werden? Derzeit wird in Längsrichtung geparkt und nach der vorgelegten Planung soll dann in Querrichtung geparkt werden. Die Verwaltung wird den Sachverhalt nochmals prüfen. Seines Wissens nach befinden sich die Garagen im Eigentum der Volksbank Emmerich.

Mitglied Spiertz möchte geprüft haben, ob tatsächlich 12 Stellplätze auf dem Grundstück geplant sind. Auf nochmalige Nachfrage wird ihm von Herrn Kemkes bestätigt, dass die vorhandene Mauer bestehen bleibt.

 

Erster Beigeordneter Dr. Wachs erklärt, dass man sich derzeit beim Verfahren in der Phase des Aufstellungsbeschlusses befindet. Genau diese Fragen sollen im Laufe der anstehenden Offenlage geklärt werden und abschließend zu einem Ergebnis führen. Die Verwaltung wird seine Fragen beantworten und ihm zur Kenntnis geben.

 

Mitglied Spiertz macht den Einwand, dass nach der neuen Landesbauordnung NRW mehr Stellplätze nachgewiesen werden müssen, sofern sie in Kraft tritt. Das hätte auch Auswirkungen auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt. Der Parkring wird, wie allen bekannt ist, stark zugeparkt. Es soll ein 12-Familienhaus gebaut werden, woraus möglicherweise 24 Fahrzeuge resultieren. 12 davon stehen auf dem eigenen Gelände, aber wo parken die anderen 12 Fahrzeuge?

Erster Beigeordneter Dr. Wachs macht deutlich, dass über die im privaten Eigentum befindlichen Stellflächen auch der Eigentümer selbst bestimmen kann. Im Bebauungsplanverfahren und im späteren Genehmigungsverfahren kann die Verwaltung nur nach geltendem Recht arbeiten.

Herr Kemkes führt ergänzend aus, dass bei dem Bebauungsplanentwurf Wert darauf gelegt wird, dass die festgelegten Stellplätze auf dem Grundstück in dem Plan auch als Flächen für Stellplätze und Garagen festgelegt werden, um steuern zu können, dass die Garagenstellplätze nicht wild auf dem Grundstück geplant werden sondern an den Stellen liegen, um gerade an den Stellen des öffentlichen Raumes den Verlust an Stellplätzen durch Anlage verschiedener Zufahrten zu minimieren.

 

Mitglied Gerritschen teilt mit, dass der Bereich Parkring ein Filetbereich von Emmerich ist. Es stellt sich für ihn die Frage, warum vom Investor nicht eine Planung von den erforderlichen Stellflächen im Kellergeschoss angedacht wird.

Herr Kemkes erklärt, dass die Verwaltung mit dem Vorhabenträger die Planung vorabgestimmt hat. Der vorliegende Entwurf ist der Wunsch des Vorhabenträgers. Die Verwaltung hat die Planung für städtebaulich verträglich und es wird keine zwingende Notwendigkeit gesehen, eine Tiefgaragenfestlegung zu fordern.

 

Der stellv. Vorsitzende Baars lässt über den Antrag, nach Beschlussvorlage zu beschließen, abstimmen.