Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Zu I.a)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in den Bebauungsplan eine Festsetzung gemäß § 1 Abs. 10 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bezüglich des bestehenden Gewerbebetriebes Mühlenweg/Am Portenhövel aufgenommen wird.

 

Zu I.b)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in den Bebauungsplan eine Festsetzung zur Beschränkung der nördlichen Bauzeile (WA 2) am Mühlenweg auf Einzel- und Doppelhäuser aufgenommen wird.

 

Zu I.c)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Einwenderin mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.a)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Firma Schönmackers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.b)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in den Bebauungsplan ein entsprechender Hinweis zu Kampfmittelvorkommen aufgenommen wird.

 

Zu II.c)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, Ausführungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung in die Begründung zum Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Zu II.d)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in die Begründung ein Passus zur Regen- und Schmutzwasserbeseitigung aufgenommen wird.

 

Zu II.e)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in den Bebauungsplan entsprechende Hinweise aufgenommen und in die Begründung textliche Ausführungen zum Umgang mit den Altlasten im Plangebiet ergänzt werden.

 

Zu II.f)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen des Kreises Kleve – Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu II.g)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Hinweise der Stadtwerke Emmerich zur Kenntnis und beschließt, dass in die Begründung ein Passus zum Anschluss an die bestehenden Versorgungsnetze aufgenommen wird.

 

Zu II.h)     Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass in die Begründung ein Textbaustein zum Anschluss an die Mischwasserkanalisation aufgenommen wird.

 

Zu II.i)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass eine entsprechende Festsetzung zum Bestandsschutz und zum Umgang mit Gewerbelärm in den Plan aufgenommen wird.

 

Zu II.j)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Zustimmung der Bezirksregierung zur Kenntnis und beschließt, eine Festsetzung zur Steuerung des Einzelhandels in den Bebauungsplan aufzunehmen.

 

Zu III.a)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass ein entsprechender Hinweis betreffend die Einleitung von Niederschlagswasser in den Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

Zu III.b)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen betreffend das Thema Erschließungsstraßen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu IV.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Tischlerei mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu V.a)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Pflanzliste mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu V.b)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Tischlerei mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu V.c)    Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der unteren Landeschaftsbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

                 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der unteren Wasserbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

                 Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Brandschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VI.a)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Mischgebiet mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VI.b)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Maß der baulichen Nutzung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VI.c)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu Garagen und Stellplätzen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VI.d)   Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den allgemeinen Wohngebieten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VII.a.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Bauweise   mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VII.a.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den allgemeinen Wohngebieten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VII.a.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.a) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen der Bezirksregierung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.b.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Plandarstellung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.b.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu den allgemeinen Wohngebieten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.b.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.c) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Bestandssicherung der Tischlerei mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.d.1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Artenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.d.2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Bodenschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.d.3) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zum Immissionsschutz mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.e) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zu Versorgungsleitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu VIII.f) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen zur Breitbandversorgung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

 

Zu 2)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den Entwurf zum Bebauungsplan Nr. E 8/6 -Wassenbergstraße/Katjes- gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Herr Bartel erläutert kurz die Vorlage.

 

Mitglied Kukulies stellt den Antrag, ohne Beschlussempfehlung an den HFA abzugeben.

 

Mitglied Gerritschen stellt den Antrag, vorbehaltlich des Ergebnisses des noch ausstehenden Gutachtens, nach Beschlussvorschlag zu beschließen. Bis zur abschließenden Beratung im Rat wird das Gutachten laut Ausführung der Verwaltung vorliegen.

Mitglied Brouwer schließt sich an.