Sitzung: 04.09.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 16 1564/2018
Beschlussvorschlag
Zu 1)
1.1 Der Rat beschließt, dass die Anregung auf bevorzugte Entwicklung der
dem Innenbereich zugehörigen Wohnbaureserveflächen auf der Grundlage der
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.2 Der Rat stellt fest, dass das Plangebiet keinen in Bezug auf die
geplante Wohnnutzung schädlichen Immissionen im Sinne des
Immissionsschutzrechtes ausgesetzt ist.
1.3 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Wertänderung der
bestehenden Wohngrundstücke im Ortsteil Vrasselt infolge der Entwicklung des
Bebauungsplanbereiches mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.4 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen negative Auswirkungen auf
die zukünftige Ortsteilentwicklung unter dem Aspekt demografischer Wandel
infolge der Aufstellung des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.5 Der Rat stellt fest, dass der Lebensraum für Amphibien durch den
weitgehenden Erhalt der Grabenstruktur im Wesentlichen erhalten bleibt und dass
eine etwaige Krötenwanderung auf der Hauptstraße durch die Planung nicht
erheblich beeinträchtigt wird.
1.6 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Integration der durch
die Bebauungsplanaufstellung vorbereiteten abrundenden Bebauung am südöstlichen
Siedlungsrand des Ortsteils Vrasselt in das Dorfgefüge mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen wird.
1.7 Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Anrechnung der
Bauflächenreserven des Ortsteiles Praest in die Bedarfsdeckung für die
Eigenentwicklung des Ortsteiles Vrasselt mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.8 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen eine Bedarfssteigerung an
Kindergartenplätzen infolge der Aufstellung des Bebauungsplans mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.9 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen die Überschreitung des
prognostizierten Jahresbedarfes an Bauflächen für den Ortsteil Vrasselt durch
das Angebot des Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.10 Der Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Berücksichtigung der
bestehenden Nutzung von Solarenergie auf der Nordseite der Hauptstraße durch
die Festsetzungen im Bebauungsplan zur Positionierung der überbaubaren Fläche,
zu den Gebäudehöhen und zu den Dachformen abgewogen sind.
1.11 Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Verlegung der
Schulbushaltestelle im Bereich Hauptstraße / Hubertusstraße mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.12 Der Rat beschließt, dass die Anregung auf Einrichtung einer
Spielplatzfläche östlich des Verfahrensgebietes mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.13 Der Rat beschließt, dass die Bedenken gegen einen abrechnungsfähigen
Straßenausbau der Hauptstraße infolge der mit den Neubaumaßnahmen verbundenen
Eingriffe in den Straßenkörper mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
1.14 Der Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Verzicht auf ein
Pflanzgebot hochwachsender Gehölze im Plangebiet mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.15
Der
Rat stellt fest, dass den Anwohnern der Hauptstraße im Rahmen dieses
Planverfahrens kein Erlass von Erschließungsbeiträgen oder
Straßenausbaubeiträgen nach KAG für einen zukünftigen Ausbau der Hauptstraße in
Aussicht gestellt werden kann.
1.16
Der
Rat stellt fest, dass die Anwohner nicht zu Beiträgen für eine etwaige
Erweiterung der Kanalisation infolge der Planaufstellung herangezogen werden
können.
1.17
Der
Rat beschließt, dass die Bedenken bzgl. der aufgetretenen Überschwemmungen bei
hohem Grundwasserstand im Bereich Hagenackerweg / Hauptstraße mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
1.18
Der
Rat stellt fest, dass die Stadt Emmerich am Rhein nicht über die Vergabe der
neuen Bauplätze an die zukünftigen Bauherren bestimmen kann.
1.19 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Technischen Werke
Emmerich am Rhein GmbH mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.20 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme des
Kampfmittelbeseitigungsdienstes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
ist.
1.21 Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich GmbH
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.22 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.23 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme betreffend Bautätigkeitsnachweis im
Ortsteil Vrasselt mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.24 Der
Rat beschließt, dass die Stellungnahme betreffend Diskrepanz in der Einschätzung
der städtebaulichen Entwicklung im Aufstellungsantrag im Vergleich zur
Einschätzung der Verwaltung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.25 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer maximalen
Gebäudehöhe von 7,5 m über Straßenniveau mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen ist.
1.26 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Satteldachform
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.27 Der
Rat beschließt, dass die Anregungen betreffend Beschränkung der Bauweise im
Plangebiet auf eine Bungalowbauweise mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
1.28 Der
Rat stellt fest, dass der Anregung betreffend Ausschluss von
Mehrfamilienhäusern im Bebauungsplanentwurf entsprochen wird.
1.29 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer um 2 m
vergrößerten Tiefe der überbaubaren Fläche an der Hauptstraße mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.30 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Alternativstandort für die
Schulbushaltestelle mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.31 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer Spielplatzfläche
auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen ist.
1.32 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung einer
Versorgungsfläche für eine Gemeinschaftsenergieversorgungsanlage für das
gesamte Plangebiet auf der städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.33 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Festsetzung privater Ver- und
Entsorgungsleitungen auf den Vorgartenflächen mit Übergabepunkt auf der
städtischen Parzelle Vrasselt, Flur 6, Flst. 114 zu den Leitungen im
öffentlichen Verkehrsraum mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.34 Der
Rat beschließt, dass die Anregung betreffend Kostenübernahme einer
straßenbaulichen Sanierungsmaßnahme durch die Bauherren nach Realisierung des
Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.35 Der
Rat stellt fest, dass der Anregung auf Höhenbeschränkung der Heckenstruktur auf
der Grünfläche durch die Auswahl der Pflanzenarten im städtebaulichen Vertrag
zur Umsetzung der Festsetzung eines Pflanzgebotes unter Beschluss Nr. 1.37
entsprochen wird.
1.36 Der
Rat stellt fest, dass die Angelegenheit des V-DSL Netzausbaues durch die
Telekom nicht im Rahmen des Bebauungsplanes geregelt werden kann.
1.37 Der Rat beschließt, dass die von der Unteren Landschaftsbehörde
geforderte Festsetzung eines Pflanzgebotes auf der Grünfläche des
Bebauungsplanes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.38 Der
Rat beschließt, dass die Teilkompensation des Eingriffes in Natur und
Landschaft außerhalb des Plangebietes durch Anrechnung auf das
Aufwertungsguthaben der städtischen Sammelausgleichsmaßnahmen am Hagenackerweg
und am Flassertweg mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.39 Der
Rat beschließt, dass die Anpassung der Gewässerfestsetzung des Planentwurfes an
die während des Planverfahrens erfolgte Gewässerprofilierung mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
1.40 Der Rat beschließt, dass die Anpassung der Festsetzungen der
überbaubaren Flächen und der nicht bebaubaren Vorgartenfläche an die während
des Planverfahrens erfolgte Gewässerprofilierung mit den Ausführungen der
Verwaltung abgewogen ist.
1.41 Der
Rat beschließt, die nach den Bestimmungen des § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB i.V.m. §
13 BauGB abgehandelte vereinfachte Änderung des Bebauungsplanentwurfes bzgl.
der Festsetzung einer Straßenbegrenzungslinie längs der nördlichen, bzw. der
westlichen Grenze der Entwässerungsgräben an der Hauptstraße und dem
Hagenackerweg nach Durchführung der erneuten Offenlage zum Bestandteil des
Satzungsentwurfes des Bebauungsplanes V 6/1 zu machen.
Zu 2)
Der Rat beschließt
den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans Nr. V 6/1 -Hauptstraße / Südost- mit
Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Mitglied Brouwer nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Herr Kemkes erläutert kurz die Vorlage.
Mitglied Leypoldt bittet darum, der Vorlage den städtebaulichen Vertrag anzuhängen. Die Verwaltung sagt Erledigung zu.
Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Leypoldt, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.