Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

1.1       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf eine Mindesthöhe der Erdgeschossfußbodenlagen zur Berücksichtigung von Starkregenereignissen festzusetzen.

 

1.2       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Belange der Feuerwehr durch die Festsetzung einer ausreichenden Dimensionierung der Erschließungsanlage berücksichtigt werden und ansonsten im Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsplanungen geregelt werden.

 

1.3       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Belange der Kampfmittelbeseitigung im Bebauungsplanentwurf mit Aufnahme eines Hinweises berücksichtigt werden.

 

1.4       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Belange des Bodendenkmalschutzes im Bebauungsplanentwurf durch die Beschränkung der Bodeneingriffstiefe sowie die Aufnahme eines Hinweises auf das Erfordernis einer archäologischen Begleitung der Erdeingriffe und die Sicherung dieser Maßnahme im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zum Satzungsbeschluss berücksichtigt werden.

 

1.5       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde auf Festsetzung konkreter Baumstandorte zur näheren Bestimmung des Pflanzgebotes im Bebauungsplanentwurf nicht zu folgen und das Pflanzgebot auf einen Baum je Baugrundstück zu vermindern.

 

1.6       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Belangen des Artenschutzes durch die zweistufige Prüfung im Bebauungsplanentwurf entsprochen wird.

 

1.7       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf keine Festsetzung einer vom § 44 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW abweichenden Ableitungspflicht des örtlichen Niederschlagswassers zu treffen.

 

1.8       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, im Bebauungsplanentwurf zur planungsrechtlichen Vorbereitung einer gesicherten Erschließung des neuen Baubereiches ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für einen Privatweg festzusetzen.

 

 

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, und beauftragt die Verwaltung die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der stellv. Vorsitzende Baars lässt über den Beschussvorschlag der Verwaltung abstimmen.