Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

1.1         Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme bzgl. des Erscheinungsbildes des Gebäudes Rheinpromenade 43 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

1.2         Der Rat beschließt, dass die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

Zu 2)

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans „1. Änderung des Bebauungsplans E 23/2 -Fährstraße / Hinter dem Hirsch-“ mit Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Über den Antrag gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der stellv. Vorsitzende abstimmen.