Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I.              Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

II.                        Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB  

 

 

2.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Hochwasserschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.4  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Versickerung von Niederschlagswasser mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.5  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich vorhandener Telekommunikationslinien im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.6  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.7  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.8  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.9  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des redaktionellen Fehlers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.10       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Ausschlusses von Ein- und Ausfahrten entlang des östlich angrenzenden Abschnitts der Budberger Straße mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.11       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung der TWE mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.12       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Hochspannungsfreileitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Mitglied Kukulies verlässt um 18.40 Uhr die öffentliche Sitzung.

 

Mitglied Dr. Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.

 

Mitglied Bartels meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die BGE grundsätzlich immer noch das Ziel verfolgt, den Ravensackerweg auszubauen und fragt nunmehr nach, ob das Ziel auch nach entsprechender Beschilderung und der Eintragung im B-Plan verfolgt wird und die Verwaltung die Chancen für den benötigten Ausbau des Ravensackerweges in der Zukunft sieht.

 

Herr Bartel macht deutlich, dass der Ausbau des Ravensackerweges mit dem Bebauungsplan primär nicht zu tun hat. Im benachbarten Bebauungsplan Budberger Straße Teil 2 war der Ausbau des Ravensackerweges mit einer weiteren Ausweisung von Gewerbegebieten geplant, welches allerdings aus bekannten und immer noch bestehenden Gründen gescheitert ist. Seitens der Verwaltung würde man den Straßenausbau begrüßen, aber es scheitert an den eigentumsrechtlichen Gegebenheiten.

Ergänzend zur Vorlage führt er aus, dass die Begründung zum  Bebauungsplan um den Punkt „Schallgutachten“ ergänzt wird. Im Nachgang zur Erstellung der Vorlage wurden die Emissionen überprüft, die aus dem Gebiet herausgehen, um nachzuweisen, dass sich Gewerbebetriebe ansiedeln können. Der rechnerische Nachweis liegt vor.

 

Mitglied Pooth stellt den Antrag, die beantragte Fläche im Industriegebiet nicht zu versiegeln, da die zusätzliche Industriefläche seiner Meinung nach nicht benötigt wird. Er spricht sich für eine naturnahe Erhaltung als Ackerfläche (wie sie bisher genutzt wird) aus; denkbar wäre auch die Anlage als Wildblumenwiese.

 

Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag, von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.

 

Somit wird über den Antrag von Mitglied Pooth nicht mehr abgestimmt.