Sitzung: 31.08.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 0317/2021
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I.
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB
1.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt
fest, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben
wurden.
II.
Ergebnisse
der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
2.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Belange der
Denkmalangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
2.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Hochwasserschutzes mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
2.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Versickerung von
Niederschlagswasser mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung hinsichtlich vorhandener Telekommunikationslinien
im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
2.6 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Artenschutzes mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.7 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Naturschutzes mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
2.8 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den
Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
2.9 Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des redaktionellen Fehlers mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.10
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des
Ausschlusses von Ein- und Ausfahrten entlang des östlich angrenzenden
Abschnitts der Budberger Straße mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
2.11
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung der TWE mit den
Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
2.12
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der
Hochspannungsfreileitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Mitglied Kukulies
verlässt um 18.40 Uhr die öffentliche Sitzung.
Mitglied Dr.
Reintjes stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.
Mitglied Bartels
meldet sich zu Wort und teilt mit, dass die BGE grundsätzlich immer noch das
Ziel verfolgt, den Ravensackerweg auszubauen und fragt nunmehr nach, ob das
Ziel auch nach entsprechender Beschilderung und der Eintragung im B-Plan
verfolgt wird und die Verwaltung die Chancen für den benötigten Ausbau des
Ravensackerweges in der Zukunft sieht.
Herr Bartel macht
deutlich, dass der Ausbau des Ravensackerweges mit dem Bebauungsplan primär
nicht zu tun hat. Im benachbarten Bebauungsplan Budberger Straße Teil 2 war der
Ausbau des Ravensackerweges mit einer weiteren Ausweisung von Gewerbegebieten
geplant, welches allerdings aus bekannten und immer noch bestehenden Gründen
gescheitert ist. Seitens der Verwaltung würde man den Straßenausbau begrüßen,
aber es scheitert an den eigentumsrechtlichen Gegebenheiten.
Ergänzend zur
Vorlage führt er aus, dass die Begründung zum
Bebauungsplan um den Punkt „Schallgutachten“ ergänzt wird. Im Nachgang
zur Erstellung der Vorlage wurden die Emissionen überprüft, die aus dem Gebiet
herausgehen, um nachzuweisen, dass sich Gewerbebetriebe ansiedeln können. Der
rechnerische Nachweis liegt vor.
Mitglied Pooth
stellt den Antrag, die beantragte Fläche im Industriegebiet nicht zu
versiegeln, da die zusätzliche Industriefläche seiner Meinung nach nicht
benötigt wird. Er spricht sich für eine naturnahe Erhaltung als Ackerfläche
(wie sie bisher genutzt wird) aus; denkbar wäre auch die Anlage als
Wildblumenwiese.
Vorsitzender Jansen
lässt über den Antrag, von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen,
abstimmen.
Somit wird über den
Antrag von Mitglied Pooth nicht mehr abgestimmt.