Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I.              Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

1.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

II.                        Ergebnisse der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB  

 

 

2.1  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Belange der Denkmalangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.2  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.3  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Hochwasserschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.4  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Versickerung von Niederschlagswasser mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.5  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich vorhandener Telekommunikationslinien im Plangebiet mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.6  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.7  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.8  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Immissionsschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.9  Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich des redaktionellen Fehlers mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.10       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung hinsichtlich des Ausschlusses von Ein- und Ausfahrten entlang des östlich angrenzenden Abschnitts der Budberger Straße mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

2.11       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung der TWE mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

2.12       Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung hinsichtlich der Hochspannungsfreileitungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen ist.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden Planentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung, die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Herr Bartel erläutert die vorliegende Sachlage. Er bezieht sich auf das vergangene Verfahren zum geplanten Bebauungsplan – Budberger Straße. Hierbei bestünde eine kleinere Fläche, welche ursprünglich als Regenrückhaltefläche bereitgehalten wurde. Nach heutigem Kenntnisstand sei eine solche für die Entsorgung des Regenwassers jedoch nicht erforderlich. Die betreffende Fläche soll daher ebenfalls als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.  Die abschließende Beratung obläge dem Ausschuss für Stadtentwicklung.

 

Mitglied Pooth äußert Bedenken hinsichtlich der Versiegelung weiterer Flächen. Er merkt an, die vorliegende Fläche stattdessen als „Miniwald“ nutzen zu wollen.

 

Mitglied Terhorst fragt anschließend bei der Verwaltung nach, ob bei Erstellung des Planes ein Fehler bezüglich der Flurstücke und Größen unterlaufen sei. Eigens angestellte Berechnungen der Fläche würde ein anderes Ergebnis erzielen.

 

Herr Bartel entgegnet, dass es sich bei den aufgeführten Zahlen lediglich um Teile der Flurstücke handle, die nicht als Ganzes zu betrachten sind.

 

Im Weiteren wendet sich Herr Bartel an Mitglied Pooth, um seine Anfrage zu beantworten. Er entgegnet, dass das vorliegende Gebiet eines der letzten Gewerbegebiete sei und daher eine konzentrierte Unterbringung von Gewerbeflächen erwünscht sei. Darüber hinaus sei die Errichtung eines „Miniwaldes“ inmitten dieses Gewerbegebietes nicht sinnig. Umliegend seien  größere Grünflächen vorhanden.

 

Mitglied Gerritschen äußert Kritik an der Vorlage. Die Pläne seien zu alt, um sie hinreichend nachvollziehen zu können. Anschließend gibt er an, am heutigen Tage vor Ort gewesen zu sein. Dabei habe er festgestellt, dass die Ausweisungen des Planes in Teilen nicht mit den tatsächlichen Gegebenheiten übereinstimmen würde. So seien beispielsweise einige Flächen als Freiflächen ausgewiesen, die tatsächlich bereits bebaut wurden. In diesem Zuge beruft er sich auf die betreffende Regenablauffläche. Er merkt an, die Fläche betrachtet zu haben. Dabei habe er festgestellt, dass sie in dem vorliegenden Bereich nicht zweckmäßig sei, weshalb er einer Bebauung nicht widersprechen würde. Herr Gerritschen beruft sich mithin auf die vorliegenden LKW Parkplätze und fragt an, ob die dort verwendeten Platten durch versickerungsfähiges Material ausgetauscht werden könnten.

 

Die Vorsitzende Siebers lässt über den Antrag von Mitglied Dr. Reintjes, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.