Beschlussvorschlag

 

Zu 1)                    

Zu I.a)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

Zu I.b)         Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung zur Anwohnerbeteiligung mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen wurde.

 

Zu II.)          Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass die Anregung der straßenbaulichen Anforderungen mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen und entsprochen wurde.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans E19/2 –Eltener Feld- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß §§ 3 Abs. 2 i.V.m. 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

 


Vorsitzender Jansen lässt über den Antrag von Mitglied Gerritschen, nach Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen, abstimmen.