Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß §4a Abs. 3 BauGB den vorliegenden Entwurf zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans erneut gemäß § 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute Einholung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll zeitgleich erfolgen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt. 

 


Vorsitzende Siebers lässt über den gemeinsamen Antrag der Mitglieder Dr. Reintjes und Baars, nach Vorlage zu beschließen, abstimmen.