hier: Beschluss zur beschränkten erneuten Offenlage
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß §4a Abs. 3 BauGB den
vorliegenden Entwurf zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans erneut gemäß § 3
Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute Einholung der Stellungnahmen
gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll zeitgleich erfolgen. Die Dauer der Auslegung und die
Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt.
Sachdarstellung :
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner
Sitzung am 04.09.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 69. Änderung des
Flächennutzungsplans - Ehemaliges Pioniergelände in Dornick - gefasst sowie die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §
3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den Planvorentwurf im
Rathaus Emmerich in der Zeit vom 21.11.2018 bis einschließlich 21.12.2018
statt.
Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4
Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens beteiligt.
In seiner Sitzung am 07.05.2019 beschloss der
zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung die öffentliche Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese fand vom 18.06.2019 bis einschließlich
18.07.2019 statt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 5 LPIG
statt.
Der Rat der Stadt Emmerich hat in seiner Sitzung vom
24.09.2019 den Feststellungsbeschluss zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans
gefasst. Nach Ausfertigung der Unterlagen wurde die FNP-Änderung der
Bezirksregierung Düsseldorf gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.
Die 69. Änderung des Flächennutzungsplans enthält
zusätzlich zum ehemaligen Pioniergelände der Bundeswehr noch einen schmalen
Streifen nördlich des Haus-Wenge-Weges, der ebenfalls einer Wohnbebauung
zugeführt werden soll. Da die Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur
Aufstellung des Bebauungsplans D 2/1 –Pioniergelände- erfolgt, wurden
gleichzeitig entsprechende Gutachten angefertigt, hierbei blieb die zusätzliche
nördliche Fläche auf Flächennutzungsplan-Ebene unberücksichtigt.
Dies führt zusammen mit formalen Fehlern bei der
öffentlichen Auslegung dazu, dass die Bezirksregierung die Genehmigung für die
Flächennutzungsplan-Änderung nicht erteilt.
Um die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, wurden die
Gutachten bezüglich der nördlichen Fläche erweitert und aktualisiert. Zur
Behebung der formalen und inhaltlichen Fehler hat der Ausschuss der
Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 20.04.2021 die erneute Offenlage gem. §
4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Diese fand vom 07.05.2021 bis einschließlich
08.06.2021 statt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 5 LPIG
statt.
Der Kreis Kleve wies in seiner Stellungnahme vom
28.05.2021 auf einen fehlerhaften Abschnitt der Summationswirkungen hin. Um den
Belangen des Kreises Kleve zu entsprechen, soll das aktualisierte Fachgutachten
der FFH-Vorprüfung vom 12.10.2021 Gegenstand des Bauleitplanverfahrens werden.
Hierfür soll gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Möglichkeit einer beschränkten erneuten
Offenlage, die sich nur auf die geänderten Teile bezieht, genutzt werden. Die
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 wird somit nur für das genannten Fachgutachten
wiederholt.
Im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4 Abs. 2
wird nur der Kreis Kleve als Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Artenschutzes
beteiligt.
Aufgrund der geringfügigen Änderung der Unterlagen
ohne Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung ist eine Verkürzung der Frist
für Stellungnahmen auf zwei Wochen angebracht.
Hierzu ist der erneute Beschluss des ASE notwendig.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter