Sitzung: 24.10.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 1147/2023
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I. Bericht über
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB
a) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen mit
abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.
II. Bericht über
die die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
a) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des
Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
b) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des
Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
III. Bericht über
die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
a) Der Rat der Stadt
Emmerich stellt fest, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben
wurden.
IV. Bericht über
die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
a) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des
Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
b) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich des Naturschutzes
mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
c)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen
hinsichtlich der Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
d) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des
Gewässerschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
e) (1) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich der Belange des
Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
(2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen
hinsichtlich der Belange des
länderübergreifenden
Bundesraumordnungsplans
Hochwasserschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
f) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der
Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotenpunktes B 220 / K 16 mit den Ausführungen
der Verwaltung abgewogen sind.
g) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich des
Entwässerungskonzeptes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf
der 97. Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbereich gemäß § 2
Abs. 1 i.V. mit Abs. 4 BauGB in der zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung als 97.
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Emmerich am Rhein.
Mitglied Kaiser stellt den Antrag, nach Vorlage zu beschließen.