Sitzung: 14.11.2023 Rat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 05 - 17 1147/2023
Beschlussvorschlag
Zu 1)
I. Bericht über
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB
a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen
mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.
II. Bericht über
die die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen
hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen
hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
III. Bericht über
die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
a)
Der Rat der Stadt Emmerich stellt fest, dass im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit
abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.
IV. Bericht über
die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB
a)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen
hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen
wurde.
b)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen
hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen
sind.
c) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der
Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
d)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen
hinsichtlich des Gewässerschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung
entsprochen wurde.
e)
(1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen
hinsichtlich der Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge mit
den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.
(2) Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen
hinsichtlich der Belange des
länderübergreifenden
Bundesraumordnungsplans
Hochwasserschutz mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
f)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen
hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotenpunktes B 220 / K 16 mit
den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.
g)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen
hinsichtlich des Entwässerungskonzeptes mit den Ausführungen der Verwaltung
abgewogen sind.
Zu 2)
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf
der 97. Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbereich gemäß § 2
Abs. 1 i.V. mit Abs. 4 BauGB in der zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung als 97.
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Emmerich am Rhein.
Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.