Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

I. Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1

   BauGB

 

a)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stellt fest, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

II. Bericht über die die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB

 

a)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

b)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

III. Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

 

a)       Der Rat der Stadt Emmerich stellt fest, dass im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Inhalten abgegeben wurden.

 

IV. Bericht über die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB

 

a)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des Artenschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

b)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich des Naturschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

c)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der Gesundheitsangelegenheiten mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

d)      Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich des Gewässerschutzes mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

e)      (1) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen hinsichtlich der Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

      (2) Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass den Anregungen

      hinsichtlich der Belange des länderübergreifenden

      Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz mit den Ausführungen der

      Verwaltung entsprochen wurde.

 

f)        Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit des Verkehrsknotenpunktes B 220 / K 16 mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

g)       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die Anregungen hinsichtlich des Entwässerungskonzeptes mit den Ausführungen der Verwaltung abgewogen sind.

 

Zu 2)

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den vorliegenden Entwurf der 97. Änderung des Flächennutzungsplans mit Erläuterungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 i.V. mit Abs. 4 BauGB in der zu dem Zeitpunkt gültigen Fassung als 97. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Emmerich am Rhein.     

 

 


Über den Antrag, gemäß Vorlage zu beschließen, lässt der Vorsitzende abstimmen.