hier: Ergebnis der Bürgerinformation
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme einschließlich der dargestellten Änderungen, durchzuführen.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in einer Sitzung am 29.01.2019
Vorlage-Nr. 05-16 1739/2019 TOP6 das Plankonzept zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt eine Bürgerunterrichtung durchzuführen.
Als Anlage 1 ist das Ergebnis der Unterrichtung, die am 12.03.2019 im
Kolpinghaus Elten stattgefunden hat,
beigefügt. Die Teilnehmerliste liegt der Verwaltung vor.
Als Anlage 2-4 sind die PowerPoint Präsentationen zu den einzelnen
Sachgebieten beigefügt.
Wesentliche Änderungen zum
Entwurf
Es ergaben sich keine Änderungen in der Planung.
Termine
Die Bauzeit wird, inkl. Der Kanalbauarbeiten, auf 8 Monate geschätzt.
Der Baubeginn ist im September 2021, die Fertigstellung der Arbeiten ist Ende
April 2022 vorgesehen.
Kosten und Heranziehung der Anlieger zu den
Straßenausbaubeiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)
Aufgrund der
Änderung zum KAG und des Inkrafttretens der Förderrichtlinie zur Entlastung der
Anliegerbeiträge nach dem KAG und nicht zuletzt auf Antrag der Anwohner wurden
die Maßnahmen verschoben. In der Verwaltungsvorlage wurde darauf hingewiesen,
dass es u.U. wegen der Verzögerung zu Baukostensteigerungen kommen kann.
Die vorgelegte Kostenschätzung
des Planungsbüros der Technischen Werke Emmerich geht von einer Steigerung von
15% aus. Daraus folgend werden die Anliegerbeiträge steigen.
Als Gesamtbaukosten mit der Planung (für die Jahre 2021 und 2022) sind
nach aktueller Kostenschätzung insgesamt ca. 568.000 € erforderlich.
Martinusstraße: 332.000 €
Abteistraße: 236.000
€
Gesamtsumme: 568.000
€
Die
Förderung der Anliegerbeiträge kann erst nach Abschluss der Arbeiten und nach
Vorlage der Abschlussrechnung der Unternehmen durch die Stadt Emmerich am Rhein
beim Land NRW beantragt werden. Die Richtlinie sieht eine Förderung von 50% der
Anliegerbeiträge vor. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist davon auszugehen,
dass eine Förderung bewilligt werden könnte.
Bei bisherigen
Maßnahmen sind nach Beginn der Bauarbeiten Vorausleistungsbescheide in Höhe von
ca. 75% der zu erwarteten Anliegerkosten erlassen worden. Damit es zu keiner
Überzahlung und Rückabwicklung überzahlter Anliegerbeiträge durch die
Bewilligung der Förderung kommt, beabsichtigt sie Stadt Emmerich am Rhein nur
75% von der Hälfte der voraussichtlichen Anliegerbeiträge als Vorausleistungen
zu verlangen.
Durch die
gemeinsame Maßnahme des Straßenbaus mit dem Kanalbau und den Stadtwerken
entsteht ein Synergieeffekt, der sich mit ca. 30.000 € beziffern lässt. Kosten
die nicht auf die anliegenden Grundstücke umgelegt werden
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Im Investitionshaushalt 2021 unter den folgenden Projektnummern Mittel
in folgender Höhe vorgesehen.
Bisher 2021 Gesamt
abgerechnet
Martinusstraße: 7.005036.700 13.444
€ 318.556 € 332.000 €
Abteistraße: 7.005017.700 12.324 € 223.676 € 236.000 €
Gesamtsummen: 25.768 € 542.232 € 568.000 €
Leitbild:
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter