Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Niederschrift der durchgeführten Bürgerunterrichtung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Maßnahme einschließlich der dargestellten Änderungen, durchzuführen.

 

Sachdarstellung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in einer Sitzung am 29.01.2019 Vorlage-Nr. 05-16 1739/2019 TOP6 das Plankonzept zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt eine Bürgerunterrichtung durchzuführen.

 

Als Anlage 1 ist das Ergebnis der Unterrichtung, die am 12.03.2019 im Kolpinghaus Elten stattgefunden hat, beigefügt. Die Teilnehmerliste liegt der Verwaltung vor.

 

Als Anlage 2-4 sind die PowerPoint Präsentationen zu den einzelnen Sachgebieten beigefügt.

 

Wesentliche Änderungen zum Entwurf

Es ergaben sich keine Änderungen in der Planung.

 

Termine

Die Bauzeit wird, inkl. Der Kanalbauarbeiten, auf 8 Monate geschätzt. Der Baubeginn ist im September 2021, die Fertigstellung der Arbeiten ist Ende April 2022 vorgesehen.

 

Kosten und Heranziehung der Anlieger zu den Straßenausbaubeiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG)

Aufgrund der Änderung zum KAG und des Inkrafttretens der Förderrichtlinie zur Entlastung der Anliegerbeiträge nach dem KAG und nicht zuletzt auf Antrag der Anwohner wurden die Maßnahmen verschoben. In der Verwaltungsvorlage wurde darauf hingewiesen, dass es u.U. wegen der Verzögerung zu Baukostensteigerungen kommen kann.

 

Die vorgelegte Kostenschätzung des Planungsbüros der Technischen Werke Emmerich geht von einer Steigerung von 15% aus. Daraus folgend werden die Anliegerbeiträge steigen.

Als Gesamtbaukosten mit der Planung (für die Jahre 2021 und 2022) sind nach aktueller Kostenschätzung insgesamt ca. 568.000 € erforderlich.

 

Martinusstraße:               332.000 €

Abteistraße:                     236.000 €

Gesamtsumme:              568.000 €

 

Die Förderung der Anliegerbeiträge kann erst nach Abschluss der Arbeiten und nach Vorlage der Abschlussrechnung der Unternehmen durch die Stadt Emmerich am Rhein beim Land NRW beantragt werden. Die Richtlinie sieht eine Förderung von 50% der Anliegerbeiträge vor. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist davon auszugehen, dass eine Förderung bewilligt werden könnte.

Bei bisherigen Maßnahmen sind nach Beginn der Bauarbeiten Vorausleistungsbescheide in Höhe von ca. 75% der zu erwarteten Anliegerkosten erlassen worden. Damit es zu keiner Überzahlung und Rückabwicklung überzahlter Anliegerbeiträge durch die Bewilligung der Förderung kommt, beabsichtigt sie Stadt Emmerich am Rhein nur 75% von der Hälfte der voraussichtlichen Anliegerbeiträge als Vorausleistungen zu verlangen.

 

Durch die gemeinsame Maßnahme des Straßenbaus mit dem Kanalbau und den Stadtwerken entsteht ein Synergieeffekt, der sich mit ca. 30.000 € beziffern lässt. Kosten die nicht auf die anliegenden Grundstücke umgelegt werden

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Im Investitionshaushalt 2021 unter den folgenden Projektnummern Mittel in folgender Höhe vorgesehen.

 

                                                                              Bisher                2021             Gesamt

                                                                     abgerechnet

Martinusstraße:               7.005036.700           13.444 €        318.556 €          332.000 €

Abteistraße:                     7.005017.700           12.324 €        223.676 €          236.000 €

Gesamtsummen:                                             25.768 €        542.232 €          568.000 €      

 

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3 und 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter