Betreff
18. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 05.06.2001
hier: § 8 Aufwandsentschädigung
Vorlage
01 - 17 0141/2021
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder die als Anlage 1 beigefügte 18. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.

 

Sachdarstellung :

 

Die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) regelt in § 1 Abs. 1, dass Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen entweder

 

1.            ausschließlich als monatliche Pauschale oder

2.            gleichzeitig als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld

 

gezahlt werden können.

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern als ausschließliche Pauschale beträgt monatlich aktuell 313,00 Euro (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) bb) EntschVO). Die Variante der Zahlbarmachung gleichzeitig als monatliche Pauschale und als Sitzungsgeld (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) bb) setzt sich zusammen aus einer geringeren Pauschale in Höhe von aktuell 206,20 Euro monatlich und einem anlassbezogenen Sitzungsgeld in Höhe von 21,20 Euro.

 

Bislang werden in der Stadt Emmerich am Rhein die Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Rates gem. § 8 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein gleichzeitig als Pauschale und Sitzungsgeld zahlbar gemacht.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 mehrheitlich beschlossen, die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich als monatliche Pauschale zu zahlen; die damit einhergehenden Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes wurden in der Beschlussvorlage (Vorlage Nr.  01 – 17 0108/2021) erläutert und beziffert.

 

Die beschlossene Umstellung bedingt die Anpassung der Hauptsatzung (hier: Neufassung § 8 Abs. 2) durch die als Anlage 1 der Vorlage anhängende 18. Änderungssatzung.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Mehrausgaben 2021 ca. 5.800 Euro (anteilig), 2022 ff 8.700 Euro.

Die Mittel werden im HH 2021 bereitgestellt.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister