Beschlussvorschlag
1. Der
Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der
Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2* aufgelisteten
Plätze/Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach
Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das
Kindergartenjahr 2020/2021. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die
Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein
Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1* geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die
Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2*.
*Die Anlagen werden in der
Sitzung vorgestellt und als Tischvorlage ausgegeben.
2. Die Regelung,
Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine
Platzreduzierung zu ermöglichen wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin
befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.
3. Gem. § 55 Abs.
2 KiBiz werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen
für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen
wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit,
wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit
U3 Kinder belegt werden sollen.
4. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeinde-angehörigen
Kindern und nur in Ausnahmefällen Plätze für wohnungsfremde Kinder zur
Verfügung zu stellen.
5. Der
Jugendhilfeausschuss genehmigt die Überschreitung des Prozentsatzes gemäß § 33
Abs. 3 KiBiz über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus und beauftragt die
Verwaltung den entsprechenden Antrag bei der obersten Landesbehörde einzuholen.
*Erfordernis dieses Teilbeschlusses muss noch in der
JHA-Sitzung geklärt werden.
6.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich
Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und
den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in
Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu
bewilligen.
7. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für
fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem
kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)
absolviert haben zu beantragen.
8.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für alle
investive Maßnahmen zum Ausbau, Erhalt oder Sanierung von U3 und Ü3 Plätze
i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmitten, den 10 %-igen bzw. 30
%-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus kommunalen Mitteln zu
finanzieren.
9. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich eine Erweiterung des
Familienzentrums Arche Noah um 2 Kita-Gruppen und beauftragt die Verwaltung
hier die entsprechenden Gespräche zu führen und in die konkrete Planung und
Umsetzung einzusteigen.
10. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, eine weitere Ausweitung des
Betreuungsangebotes in der Innenstadt als dauerhafte Lösung weiter zu
verfolgen.
11. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, den Ausbau des Familienzentrums St. Martinus um die Erweiterung einer
Kita-Gruppe für die Betreuung von Ü3 und U3 Kindern. Der Ausbau ist abhängig
von der Zustimmung des Bistums Münster und der Kirchengemeinde St. Vitus.
12. Der
freiwillige Kommunalzuschuss für die Übernahme des Trägeranteils für die
Zusatzplätze der halben Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung St.
Martinus wird für das Kindergartenjahr 2021/2022 verlängert bzw. ergibt sich
durch die bestehende Überhanggruppenfinanzierung, die mit den Kirchengemeinden
grundsätzlich vereinbart ist.
13. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung eine mögliche räumliche
Erweiterung der Kita Rappelkiste im Bezirk Elten für die dauerhafte Einrichtung
einer halben Kita-Gruppe zu prüfen.
14. Für die
Fortführung der halben Überhanggruppe in der Kita Rappelkiste wird ein
freiwilliger Stadtzuschuss zu den Betriebskosten in Aussicht gestellt. Die Höhe
der Finanzierung wird noch von der Elterninitiative Rappelkiste beantragt und
in einer der nächsten JHA-Sitzungen beschlossen.
15. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer die konkreten
Planungen für den Neubau/Sanierung und eine mögliche Erweiterung der
Kita-Plätze für die Kindertageseinrichtung
St. Johannes aufzunehmen. Einer möglichen Erweiterung auf 3 Gruppen wird
grundsätzlich zugestimmt, ist jedoch abhängig von den weiteren Planungen und
Gesprächen.
16. Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Kirchengemeinde St.
Christophorus eine mögliche räumliche Erweiterung und Sanierung der
Kindertageseinrichtung St. Josef zur pädagogischen Verbesserung und Anpassung
an das vorgeschriebene Raumprogramm zu entwickeln.
Sachdarstellung :
Die Einführung des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) seit dem
01.08.2020 hat wie bekannt einige Neuerungen mit sich gebracht, die im Jahr
2020 fortlaufend vom Jugendamt Emmerich umgesetzt wurden, darüber hinaus ziehen
diese gesetzlichen Vorgaben für die nächsten Kindergartenjahre weiterhin
umfangreiche Entwicklungsarbeiten mit sich. Unter dem Punkt I werden dem
Jugendhilfeausschuss alle Daten zur Bevölkerungsentwicklung zur Verfügung
gestellt. Die Ausbauplanungen werden ebenfalls umfassend dargestellt und mit
Diagrammen zur Bevölkerungsprognose unterlegt. Bedingt durch die Corona
Pandemie, den hierdurch entstehenden erheblichen Zeitverzögerungen im
Arbeitsablauf, den personellen Engpässen durch Zusatzaufgaben in Verbindung mit
den ständig neuen Coronabetreuungs-verordnungen, der Gewährung neuer Zuschüssen,
sowie der nicht ausreichenden Personalressource für die Kita-Planung kann dem
Jugendhilfeausschuss das Zahlenwerk zur Kita-Bedarfsplanung und die
Pauschalmeldung zum 15.03.2021 erst in der Sitzung als Tischvorlage
ausgehändigt werden. Dies hat jedoch auch den positiven Effekt, dass auf die
lfd. Änderungen bis zur Jugendhilfeausschusssitzung noch eingegangen werden
kann. Sofern sich die Wartelisten für Kita-Plätze durch den weiteren Abgleich
bis zu Sitzung nicht minimieren, wurden bereits erste Ideen für ein bis zwei
weitere Überhanggruppen entwickelt. Die Verwaltung bittet um Verständnis dafür,
dass allein das Zahlenwerk als Tischvorlage nachgereicht wird. In Verbindung
mit dieser ausführlichen Vorlage entsteht hierdurch eine Gesamtkitaplanung
inklusiv den genannten Ausbauplanungen. Sollten sich nach Erststellung der
Tischvorlagen noch Abweichungen zu den Aussagen in dieser Vorlage ergeben,
werden die in der JHA-Sitzung benannt.
Besonders zu erwähnen ist im Zusammenhang mit der Kita-Planung und den
laufenden Aufgaben die gute Vernetzung des Jugendamtes Emmerich mit den
Kita-Leitungen, den Trägern der Kindertageseinrichtungen sowie den
Verwaltungsträgern. Die besonderen Herausforderungen durch die mittlerweile 1 Jahr
andauernde Corona Pandemie können nur durch diese gute Zusammenarbeit, dem
gegenseitigen Vertrauen und der gegenseitigen Unterstützung gemeistert
werden.
I.
Grundsätzliches
zur Kindergartenbedarfsplanung sowie Bevölkerungszahlen und Bevölkerungsentwicklung:
Grundsätzlich kann zu der Kindergartenbedarfsplanung gesagt werden, dass
die zahlen-mäßige Prognose für eine langfristige Kita-Bedarfsplanung zum
jetzigen Zeitpunkt soviel zahlreichen
Annahmen unterstellt wäre, dass von Seiten der Verwaltung im Hinblick auf den
tatsächlichen Nutzungsfaktor und der zur Verfügung stehenden Personalressourcen
der Fokus auf den tatsächlichen Ausbau und die Schaffung von Übergangslösungen
gelegt wird. Wie in den letzten Jahren wird es einen Ausblick, auf die Kinderzahlen
zu den bestehenden Kita-Plätzen bis in das Kindergartenjahr 2023/2024 geben. Hieraus, sowie aus der
Bevölkerungsprognose für die Stadt Emmerich am Rhein ergibt sich die
Notwendigkeit des weiteren Ausbaus von Kita-Plätzen. Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Nachfrage nach
U3-Plätzen ansteigend ist.
Zwischenzeitlich konnten erste Praxiserfahrungen mit dem neuen
Bundesteilhabegesetz (BTHG) gemacht werden. Es kann festgestellt werden, dass
die Träger überwiegend die Regelung der Platzreduzierung für ein Kind mit einer
(drohenden) Behinderung (KmB) beibehalten wollen. Diese Praxis bewährt sich
u.a. bei einer höheren Anzahl von KmB in einer Gruppe, wodurch die
Gruppenstärke von 25 auf 17 Kinder sinken kann, sofern darüber hinaus noch ein
hoher Bedarf an Ganztagsbetreuung hinzukommt. Bisher besteht für die Stadt
Emmerich am Rhein als Qualitätsmerkmal die Regelung, dass Platzreduzierungen
für KmB umgesetzt werden sollen, außer die Kitas und Träger äußern entsprechend
andere Wünsche. Sollte keine Platzreduzierung für ein KmB aufgenommen werden,
kann im Rahmen der Gewährung der „Basisleisten II“ ein zusätzlicher Zuschuss
für weitere Personalstunden gewährt werden. Diese Variante gestaltet sich
aufgrund des Fachkräftemangels zurzeit als sehr schwer umsetzbar. Die u.a. aus
pädagogischen Gründen sinnvolle Reduzierung der Gruppenstärke hat jedoch zur
Folge, dass durch die Platzreduzierung Kita-Plätze wegfallen und ggfls. an
anderer Stelle neu geschaffen werden müssen. Teilweise werden diese Platzreduzierungen
durch Überbelegungen in den anderen Kita-Gruppen aufgefangen. Das Jugendamt der
Stadt Emmerich schlägt vor, die Platzreduzierung weiterhin für alle KmB möglich
zu machen. Diese Regelung wird zur Bestätigung für die kommenden
Kindergartenjahre nochmal im Beschlussvorschlag aufgenommen.
Gemäß § 4 des KiBiz sollen Bedarfsplanung
und Bedarfsermittlung durch
a) demografische
Modellberechnungen, andere Verfahren und
b) turnusmäßige
Befragungen von Eltern erfolgen.
zu
a)
In Zusammenarbeit zwischen der Stabsstelle Integration und Demografie
und dem Jugendamt Emmerich wird die Entwicklung Bevölkerungszahlen im Bereich
der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren untersucht. Weiterhin sind die
zukunftsorientierten Planungen der Stadtentwicklung mit einzubeziehen. Die
mithilfe des Prognoseinstruments "demosim" auf der Basis der
Entwicklungen der vergangenen Jahre errechneten Prognosen beruhen auf der
Grundannahme, dass sich die bisherigen demografischen Entwicklungen in den
verschiedenen Altersgruppen in den kommenden Jahren in gleichem Maße
fortsetzen. Dies ist zwar eine gute Hilfe, um überhaupt Zukunftsprognosen
erstellen zu können, jedoch sollten die präsentierten, sehr präzisen Zahlen
nicht darüber hinwegtäuschen, dass wie bei jeder Prognose eine Vielzahl von
Unsicherheitsfaktoren dafür sorgen können, dass sich die Grundannahme einer
linearen Weiterentwicklung der in der Vergangenheit beobachteten Entwicklungen
in der Zukunft als Fehlannahme erweist und die tatsächliche Entwicklung einen
sehr anderen Verlauf nimmt. Das stark durch die Pandemie gekennzeichnete Jahr
2020 hat so beispielsweise dafür gesorgt, dass die prognostizierte Zahl der 0
bis 3-jährigen Kinder im 10-Jahres-Verlauf nun als leicht rückläufig angenommen
wird und nicht mehr - wie noch im letzten Jahr - stagnierend bzw. leicht
steigend. Allerdings steigt die Anfrage von Eltern nach U3-Betreuung. Für die
Gruppe der Kinder von 3 bis unter 6 Jahren wird allerdings vor allem in den
kommenden Jahren weiterhin ein deutlicher Zuwachs angenommen, bevor deren
Gesamtzahl ab 2023 als relativ stabil angenommen wird. Aus den Anlagen 3 und 4 (Diagramme) sind die
vorgenannten Angaben ersichtlich. Die KRZN Statistik zum Stand 01.01.2021 (Anlage 5) bestätigt ebenfalls den
Zuwachs der 3- bis 6-jährigen Kinder in den Kindergartenjahren 2021/2022 (909
Kinder), 2022/2023 (964 Kinder) und 2023/2024 (959 Kinder). Diese Entwicklungen
haben zur Folge, dass die bestehenden Plätze in den Überhanggruppen durch einen
Neu-/Ausbau der Kindertageseinrichtungen dauerhaft eingerichtet werden
müssen.
zu b)
Die turnusmäßige jährliche
Befragung aller Eltern die einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen
einschl. der Kindertagespflege wünschen, ist seit Jahren Praxis im Jugendamt
Emmerich. Durch diese aufwändige Planung war in der Vergangenheit immer eine
bedarfsgerechte Sicherstellung der Betreuungswünsche der Eltern möglich sowie
eine kurzfristige Anpassung bzw. Erweiterung des Betreuungsangebotes.
Aufgrund der Corona Pandemie fanden in den Emmericher
Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2021/2022
anstelle von 2 geplanten Anmeldetagen in der Zeit vom 16. bis 27. November 2020
statt. Der geplante Abgleich der Anmeldungen in einer Leiterinnenrunde am
13.01.2021 konnte aufgrund der Corona Pandemie nicht in einer
Präsenzveranstaltung stattfinden. Eine Online Veranstaltung konnten ebenfalls
nicht stattfinden, da zu diesem Zeitpunkt die Leiterinnen hierfür technisch
nicht ausreichend ausgestattet waren. Ein Abgleich der Plätze muss somit unter
erheblich zeitlichen Mehraufwand durchgeführt werden. Der Abschluss hierfür
zieht sich bis zur Jugendhilfeausschusssitzung.
Die Kitas können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten
i.d.R. nur die Anzahl an Kindern zum Kindergartenjahr 2021/2022 aufnehmen, die
durch die Anzahl der Kinder, die eingeschult werden, frei werden. Viele Eltern
haben eine Wunscheinrichtung, die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen
zur Verfügung stellen kann. Hier wird
versucht, durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem
Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch,
dass der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in
Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass
Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung haben, an
die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben bzw. an
das Jugendamt Emmerich zur Aufnahme in die zentrale Warteliste. Weiterhin ist
anzumerken, dass einige Eltern ihre Kinder zwar grundsätzlich für einen
Kita-Platz im Kindergartenjahr 2021/2022 in den Emmericher
Kindertages-einrichtungen angemeldet haben, jedoch lieber warten, bis ein Platz
in ihrer Wunsch-einrichtung frei wird. Dies gilt für U3- und Ü3-Kinder
entsprechend. Eltern von Kindern der U3-Wartelisten können auch Platzangebote
in der Kindertagespflege erhalten.
Die bestehenden Wartelisten werden durch Koordinationsarbeiten zwischen
den Kitas und dem Jugendamt fortlaufend bearbeitet und verändern sich beinahe
täglich.
Der Abgleich der Anmeldungen und vermittelten Plätze erfordert einen
hohen Verwaltungs-aufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden
Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote
in den Kitas und dem Gesamtplatz-angebot in allen Kitas zu überprüfen sind.
Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen Kinder
mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier fast ausschließlich
Platzreduzierungen in der Gruppenstärke vorgenommen werden.
Hinzu kommt, dass für das für kommende Kindergartenjahre vermehrt mit
Rückstellungen vom Schulbesuch gerechnet werden muss und diese Plätze dann
zusätzlich im jeweiligen Kindergartenjahr zur Verfügung stehen müssen. Die
Bewilligung der Rückstellungen ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch
nicht erfolgt.
Ebenfalls im Zeitraum vom 16. bis 27. November 2020 fanden im Jugendamt
Emmerich am Rhein die Anmeldetage für die Kindertagespflege (KTP) statt. Diese
Anmeldetage ermöglichten
Eltern ihren Bedarf für die Betreuung in der KTP für das Kindergartenjahr
2021/2022 telefonisch anzumelden und dienen gleichzeitig der Kita-Bedarfsplanung.
Hiervon machten lediglich 4 Eltern Gebrauch. Der geringe Bedarf könnte
letztlich im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Unsicherheiten im Bereich
des Arbeits- und Ausbildungsmarktes stehen. Gleichzeitig zeigen allerdings die
bisherigen Erfahrungen auch, dass viele Eltern sich erst unterjährig und
teilweise kurzfristig entscheiden, einen Platz in der KTP zu beantragen.
Eine Neuplanung der Kita-Bezirke, wie im letzte Jahr durch die
Verwaltung angedacht, macht erst Sinn, sobald in den neuausgewiesene
Baugebieten (ehemaliges „Kasernengelände“ und dem „Katjes Quartier“)
verlässliche Angaben darüber vorliegen, wie viele Familien mit Kindern unter 6
Jahren dort tatsächlich wohnhaft sind und wurde aufgrund dessen nicht
vorgenommen.
Nachstehend folgen umfassende
Informationen über die in Bearbeitung bzw. anstehenden Ausbauplanungen und
damit über die Entwicklung der Kita-Bedarfsplanung im kurz- bis mittelfristigen
Bereich:
Die Kita Räuberhöhle wurde am 01.01.2021 um die 5. Kita-Gruppe
erweitert. Somit steht für das „Kasernengelände“ eine 5-gruppige Kita zur
Verfügung. Derzeit besuchen einige Kinder aus den umliegenden Kita-Bezirken
diese Einrichtung. Bei einem Ausbau der anderen Kita-Bezirke werden hier wieder
Kapazitäten für die neuen Anwohner frei.
Im Bereich des Familienzentrums Arche Noah, welches sich in der Nähe des
„Katjes Quartiers“ befindet, schreitet die Planung der Erweiterung um 2 Gruppen
weiter fort und es gibt erste konkrete Pläne. Diese Pläne müssen in gemeinsamen
Gesprächen mit dem Träger, dem Landschaftsverband Rheinland, dem Fachbereich 5
sowie dem Jugendamt Emmerich besprochen werden. In der Anlage 6 erhalten Sie das Schreiben der Waisenhausstiftung vom
23.02.2020 zum Sachstand.
In den Kindertageseinrichtungen Polderbusch (Bezirk Hüthum-Borghees) und Heilig Geist (Bezirk „Emmericher Außenbereich“) wurden je eine Überhanggruppe
(Betreuungsbeginn 01.08.2020) eingerichtet um den Bedarf an Kita-Plätzen bis zu
einem Anbau oder Neubau von Kindertageseinrichtungen im Bereich der Stadt
Emmerich abzudecken. Eine dauerhafte Einrichtung einer 6. Kita-Gruppe in der
Kita Heilig-Geist kann im Gesamtkonzept ebenfalls geprüft werden.
Planungen für weitere Ausbaumöglichkeiten für den Bezirk Innenstadt sind ab dem 2./3. Quartal 2021 angesetzt. Hierfür
gibt es bereits erste Ideen, deren Umsetzung allerdings eine umfangmäßige
Prüfung erfordern und von daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Der Jugendhilfeausschuss wird
informiert sobald umsetzbare Ergebnisse vorhanden sind.
Zur Bevölkerungsentwicklung in dem Ortsteil
Elten lassen sich nachstehende Angaben machen.
Wegen seiner Grenznähe und entsprechend
starken Auswirkungen von Entwicklungen auf deutscher und auf niederländischer
Seite (sowie deren Auswirkungen aufeinander) sind gerade für diesen Ortsteil
demografische Prognosen mit noch größerer Vorsicht zu behandeln als ohnehin. So
können beispielsweise Entwicklungen auf dem deutschen oder dem niederländischen
Immobilienmarkt recht schnell für Zu- oder Abwanderungen in einem so großen Maße
sorgen, dass Prognosen, die auf der Grundannahme einer linearen
Weiterentwicklung von in der Vergangenheit beobachteten demografischer
Entwicklungen beruhen, schnell obsolet werden. Darüber hinaus kommt wegen der
örtlichen Nähe von Angeboten auf niederländischer Seite die Unsicherheit hinzu,
in welchem Maße durch die Eltern der Kinder in diesen Altersgruppen überhaupt
Betreuungsangebote auf deutscher Seite nachgefragt werden. Zum Teil kann davon
ausgegangen werden, dass niederländische Kinder die Kita in Deutschland bis zu
ihrer Einschulung im Alter von 4 Jahren besuchen.
Geht man jedoch von einer linearen
Weiterentwicklung der bisherigen demografischen Entwicklungen aus, steigt in
den nächsten 10 Jahren die Zahl der 3 bis unter 6-jährigen von 102 zum
01.01.2020 auf etwa 112 im Jahr 2022/2033, bevor sich die Zahl auf dem Niveau
von etwa 106 Kindern stabilisiert. Bei den 0 bis unter 3- jährigen Kinder wird
im Gegenzug zunächst von einem Rückgang von 111 Kindern am 01.01.2020 auf 100 Kinder
2022 ausgegangen, bevor sich die Zahl danach bei ca. 105 Kindern stagniert. Die
Prognosezahlen U3- und Ü3 Kinder sind aus den Anlagen 7 und 8 ersichtlich.
Für den Ortsteil Elten laufen die weiteren Ausbauplanungen. Am
04.02.2021 konnte eine Begehung der beiden Kindertageseinrichtungen Rappelkiste
und St. Martinus mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), dem Fachbereich 5
und dem Jugendamt Emmerich erfolgen. Bei den neusten Planungen kann davon
ausgegangen werden, dass ein Ausbau für insgesamt 1,5 Gruppen in Elten notwendig wird um die Überhangplätze dauerhaft
einzurichten.
Die Stadt Emmerich beabsichtigt der Kirchengemeinde St. Vitus die
Erweiterung des Familienzentrums St. Martinus um eine weitere Kita-Gruppe
vorzuschlagen. Vorbehaltlich der Prüfung des Bistums Münster und der
Kirchengemeinde St. Vitus könnte die Erweiterung des Familienzentrums St.
Martinus Formen annehmen. Die gefundene Anbaulösung muss hier allerdings noch
von allen Seiten geprüft werden. Mit dem Landschaftsverband konnte die Einigung
gefunden werden, dass der Betrieb der Überhanggruppe für das Kinder-gartenjahr
2021/2022 verlängert werden kann. Bei einem beschlossenen Anbau wurde die
Genehmigung der Überhanggruppe bis zum Ende der Bauphase in Aussicht gestellt.
Eine Gruppenerweiterung an der Kita Rappelkiste gestaltet sich
kompliziert, da eine baugenehmigungspflichtige Erweiterung der
Kindertageseinrichtung baurechtliche Auflagen mit sich führen würde. Diese
neuen Auflagen könnten zu erheblichen Mehrkosten führen. Darüber hinaus sollen,
lt. Empfehlung des LVR, mögliche Erweiterungsmaßnahmen, eventuell auch nur für
eine halbe Kita-Gruppe, unter Einbeziehung der Fachberaterin des Trägers und
des Jugendamtes Emmerich nochmals besprochen werden. Die halbe Überhanggruppe
in der Kita Rappelkiste kann zunächst für das Kindergartenjahr 2021/2022
fortgeführt werden. Die Elterninitiative möchte an der dauerhaften Einrichtung
der U3 Plätze festhalten. Die weiteren Planungen für den Bezirk Elten, neben
einer möglichen Gruppenerweiterung des Familienzentraums St. Martinus zusätzlich
die Erweiterung einer halben Gruppe in der Kita Rappelkiste, überwiegend im U3
Ausbau vorzunehmen, sollte hier vom Jugendamt Emmerich mit dem Träger und der
Einrichtung weiter geprüft werden. Im Bezirk Elten gibt es derzeit nur eine
Kindertagespflegestelle für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, die
Nachfrage nach U3 Plätzen ist jedoch voraussichtlich steigend.
Ein Antrag auf Gewährung eines freiwilligen Stadtzuschusses zu den
gesamten Betriebskosten und der halben Überhanggruppe wird von der
Elterninitiative Rappelkiste noch eingehen.
Zu der Bevölkerungsentwicklung in den
Ortsteilen Vrasselt-Praest-Dornick,
den sogenannten „Südstaaten“ kann
insgesamt nachstehende Prognose abgegeben werden.
Die Gesamtzahl der 0 bis 3-jährigen in den
sogenannten "Südstaaten" (hier verstanden als die Zusammenfassung der
Ortsteile Praest, Vrasselt und Dornick) lag zum 01.01.2020 bei 103 Kindern.
Geht man von einer gleichmäßigen Weiterentwicklung dieser Altersgruppe wie im
Durchschnitt der letzten Jahre aus, sinkt deren Zahl bis 2030 leicht auf dann
etwa 96 Kinder. Da diese Kinder zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geboren sind,
muss diese Prognose jedoch zwangsläufig lediglich auf der durchschnittlichen
Geburtenrate der letzten Jahre basieren. Es kann hier nicht - wie in allen
anderen Altersgruppen - der Wechsel einer jüngeren Alterskohorte in diese
Altersgruppe als gegeben angenommen werden, (sodass lediglich die Wanderungs-
und Sterberate einen Unsicherheitsfaktor darstellen.) Entsprechend vorsichtig
muss hier mit Prognosen umgegangen werden, da beispielsweise der Zuzug junger
Familien in fertiggestellte Neubauten (z.B. in Dornick) oder freiwerdende
Altimmobilien in diesem Bereich in den kommenden zehn Jahren zu deutlich anderen
Ergebnissen führen könnte. Darüber hinaus ist die prognostizierte Entwicklung
in den einzelnen Ortsteilen nicht einheitlich: Während in Praest und Dornick
Stand heute von einem Rückgang der Krabbelkinder in den kommenden 10 Jahren
ausgegangen wird, geht die Prognose für Vrasselt von einer steigenden Zahl aus.
Für die hier als
"Kindergartenkinder" bezeichneten 3 bis unter 6-jährigen gestaltet
sich die Prognose zumindest bis 2023 etwas leichter, weil diese Kinder zum
überwiegenden Teil heute bereits als 0 bis 3-jährige in den verschiedenen
Ortsteilen leben dürften. In dieser Altersgruppe wird für die gesamten
Südstaaten von einer beinahe gleichbleibenden Zahl von 94 Kindern am 01.01.2020
und etwa 95 Kindern 2030 ausgegangen, wobei für 2024 mit 107 Kindern ein
Höchststand errechnet wurde. Auch wenn sich die Verläufe der Prognosekurven in
den einzelnen Ortsteilen auch hier unterscheiden, wird in dieser Altersgruppe
in den Südstaaten insgesamt im 10-Jahresverlauf von einem minimalen Wachstum um
2% im Vergleich zum 01.01.2020 ausgegangen. Die Prognosezahlen U3- und Ü3
Kinder sind aus den Anlagen 9 und 10
ersichtlich.
Bezüglich der Sanierung bzw. des Neubaus der Kindertageseinrichtung St.
Johannes im Ortsteil Praest und einer möglichen Erweiterung auf 3
Gruppen kann hinsichtlich der laufenden Abstimmungsprozesse in städtebaulicher
Hinsicht sowie im Betriebserlaubnis-verfahren noch kein Ergebnis vorgelegt
werden. Aus denkmalfachlicher Sicht wurde für den Kita-Neubau, vorbehaltlich
der endgültigen Planungen, grünes Licht gegeben. Ein erstes Gespräch zum
Kita-Neubau hat am 20.05.2020 stattgefunden. Es gibt Baupläne für die
Kindertageseinrichtung, die noch zwischen der Kirchengemeinde, dem Bistum
Münster, dem Landesjugendamt, dem Fachbereich 5 und dem Jugendamt Emmerich
geprüft und abgesprochen werden müssen. Hierfür sind weitere Gespräche zwischen
allen Beteiligten ab dem 2./3. Quartal 2021 angedacht.
Es ist zu berücksichtigen, dass die Kindertageseinrichtungen St.
Johannes in Praest und St. Antonius in Vrasselt durch die gleiche kirchliche
Trägerschaft im Gesamtbild betrachtet werden. Insbesondere der Bedarf für eine
weitere Kita-Gruppe im Bezirk Vrasselt-Praest-Dornick und des U3-Ausbaus muss
intensiv besprochen werden. Hierbei sind verschiedene Gruppentypen und
Zusammensetzungen zu berücksichtigen, eventuell ist das jetzige Gruppenangebot
unter Berücksichtigung der Zweckbindung zu verändern. Es wäre unglücklich eine
zusätzliche Kita-Gruppe einzurichten, die dann i.R.d. lfd.
Betriebskosten-förderung durch fehlende Auslastung nicht finanzierbar ist. Der
Neubau soll als Investoren-modell errichtet werden, dies bedeutet, dass für 3
Kita-Gruppen dann durchgängig und langfristig Mietzahlungen anfallen. Dieser
Punkt ist besonders zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es für die
Südstaaten derzeit eine gute Bedarfsdeckung für Kinder unter 3 Jahren in
Kindertagespflege.
Die Kirchengemeinde St. Christophorus zieht eine räumliche Erweiterung
und grundhafte Sanierung der Kindertageseinrichtung St. Josef (Bezirk Emmericher Außenbereich) zur
pädagogischen Verbesserung und Anpassung der Kita an das Raumkonzept des LVR in
Betracht. Erste Planungen von Seiten der Kirchengemeinde hierfür sind bereits
in Arbeit und sollen dem Jugendamt Emmerich und dem Fachbereich 5 vorgestellt
werden. In den letzten Jahren hat sich die Betreuung in der
Kindertageseinrichtung insoweit verändert, dass die Anzahl der Kinder mit
(drohender) Behinderung als auch der Betreuungsumfang der Kinder, die eine 45
Stunden Betreuung benötigen erhöht hat. Damit diese Veränderungen auch räumlich
angepasst werden können, benötigt die Kindertageseinrichtung nach ihren Angaben
eine Erweiterung des Raumprogrammes. Hierbei geht es jedoch nicht um die
Erweiterung eines Platzangebotes. Diese Planung soll ebenfalls im Jahr 2021
aufgenommen werden.
Im Bereich der
Kindertagespflege wird der weitere Ausbau der U3-Plätze vorangebracht. Aufgrund
der Neubesetzung und Ausweitung der Stellen der Fachberaterinnen in der
Kindertagespflege im Jahr 2020 konnten bereits neue Kindertagespflegepersonen
gewonnen werden. Weitere Ausführung sind unter Punkt VI dieser Vorlage zu finden.
II. Befreiung von der Zweckbindung investiv geförderter
Kita-Plätze:
Lt. Schreiben des
LVR vom 20.03.2020 und dem anhängenden Erlass des MKFFI (Anlage 11) können gemäß § 55 Abs. 2 KiBiz die Träger von
Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen aus einer
Investitionsförderung für U3-Plätze beginnend ab dem Jahr 2008 befreit werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden
wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter 3 Jahren belegt werden. Begründungen
für eine abweichende Belegung könnten z.B. sein: Rückstellung
eines Kindes vom Schulbesuch, Aufnahme Geschwisterkind, Platzreduzierung für
Kinder mit Behinderung. Die Entscheidung ist dem Grunde nach vom
Jugendhilfeausschuss vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres zu treffen
und bei Inanspruchnahme zu Beginn oder unterjährig vom Jugendamt im Einzelnen
dem LVR gegenüber nachzuweisen. Die Stadt Emmerich am Rhein geht zum jetzigen
Zeitpunkt davon aus, dass diese Regelung nur im Einzelfall benötigt wird. Diese
Grundsatzentscheidung wird im Beschlussvorschlag aufgenommen.
III. Plätze
für wohnsitzfremde Kinder:
Im Rahmen der
Bedarfsplanung sollen Kita-Plätze für wohnsitzfremde Kinder „nach Möglichkeit
angestrebt werden“. Die hohe Nachfrage an Kindergartenplätzen führt derzeit
dazu, dass wohnsitzfremde Kinder bisher nur in Ausnahmefällen und in Absprache
mit dem Jugendamt Emmerich aufgenommen werden. Hierbei ist anzumerken, dass
sich der Rechtsanspruch an das Wohnsitzjugendamt richtet. Im Kindergartenjahr
2021/2022 wird die bisherige Regelung des Vorrangs der Kinder mit Wohnsitz in
Emmerich fortgeführt und bis auf Einzelfälle werden keine Kita-Plätze für
wohnsitzfremde Kinder eingerichtet.
IV. 4 % Quote gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz:
Die gesetzliche Vorgabe des § 33 Abs. 3 KiBiz sieht eine Steigerungsrate
für die Plätze mit einem 45 Std. Betreuungsumfang von max. 4 Prozentpunkten
vor. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen noch nicht alle
Pauschalmeldungen geprüft vor, so dass hierzu erst eine Aussage in der
JHA-Sitzung vorgenommen werden kann. Im Beschlussvorschlag wurde vorsorglich
ein entsprechender Punkt aufgenommen.
V. Flexibilisierung der Betreuungszeiten
nach § 48 KiBiz:
Im Rahmen des neuen
KiBiz ab dem 01.08.2020 wurde ein Landes-/Kommunalzuschuss für die
Flexibilisierung der Betreuungszeiten gem. § 48 KiBiz eingeführt. Der Stadt
Emmerich am Rhein wird vom Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein Landeszuschuss für die
Kindertageseinrichtungen einschließlich der Kindertagespflege zugewiesen. Die
Voraussetzungen für die Mittelverwendung ergeben sich aus dem Gesetzestext.
Darüber hinaus muss die Kommune sich für die Inanspruchnahme des Zuschusses
dazu verpflichten, diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Förderbetrages des
Landes um 25 % zu übernehmen. Die Fördervoraussetzungen hat der
Jugendhilfe-ausschuss bereits in seiner Sitzung am 10.12.2021 beschlossen,
hierauf wird Bezug genommen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wurde die
Höhe des Landeszuschusses für das Kindergartenjahr 2021/2022 von Seiten des
MKFFI NRW noch nicht mitgeteilt.
Zurzeit liegen
keine weiteren Anträge der Träger vor. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie
haben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen derzeit
zunächst die hohen Herausforderungen mit der Betreuung der Kinder unter den
Vorschriften der Coronaschutz- bzw. Coronabetreuungsverordnung zu meistern.
Hinzu kommt der Mangel an pädagogischem Personal. Sollten zukünftig Anträge der
Träger eingehen, können Bewilligungen unterjährig im Kindergartenjahr erfolgen.
Nicht in Anspruch genommene bzw. verausgabte Mittel müssen dem Land
erstattet werden.
VI. Kindertagespflege:
Die Stadt Emmerich
am Rhein kann derzeit insgesamt 22 aktive Kindertagespflegepersonen
verzeichnen. Trotz erschwerter Qualifizierungsbedingungen aufgrund des
pandemischen Geschehens, befindet sich derzeit eine angehende
Kindertagespflegeperson in einer Qualifizierungsmaßnahme, weitere 2
Interessentinnen werden diese demnächst beginnen. Darüber hinaus befinden sich
zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung 2 Kindertagespflege-personen mit abgeschlossener
Qualifizierung in einem Entscheidungsprozess bezüglich des konkreten Beginns
der Betreuung.
Aktuell wird
ersichtlich, dass das Modell der Kindertagepflege in anderen geeigneten – meist
angemieteten – Räumlichkeiten, auf ein großes Interesse seitens neuer
Kindertagespflege-personen stößt. Es eröffnet vor allem Interessent*innen, die
aufgrund ihrer privaten Räumlichkeiten keine Betreuung anbieten könnten, die
Möglichkeit, in der Kindertagespflege Fuß zu fassen. Ebenso ermöglicht dieses
Modell, im Gegensatz zur Betreuung im eigenen Haushalt der
Kindertagespflegeperson, eine Trennung von Privat- und Arbeitsbereich. Bisher
planen 2 Interessentinnen sowie eine bestehende Kindertagespflegeperson dieses
Modell der KTP umzusetzen.
Ausbauziel ist
weiterhin eine Anzahl von insgesamt 30 Kindertagespflegepersonen. Ausgehend von
durchschnittlich 4 bis 5 Betreuungsplätzen ergeben sich ca. 140
Betreuungsplätze vorrangig für Kinder unter 3 Jahren. Dazu kommen insgesamt 12
Plätze für Ü3 Kinder in KTP. Die Anzahl der möglichen Betreuungsplätze kann
sich sowohl durch ergänzende Betreuung (Randzeiten) als auch aufgrund der
Möglichkeit einer Erweiterung der Betreuungsplätze in den
Kindertagespflegestellen (bis zu 10 Betreuungsverträge) durch den Abschluss der
Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB)
noch verändern.
Nach § 47 Abs. 3
KiBiz wird pro Kindertagespflegeperson für die Fachberatung ein Landeszuschuss
in Höhe von 500,00 € gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der
Kindertagespflegepersonen vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und zum 15. März
für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich zu
melden ist. Die Zuschüsse fließen in den kommunalen Haushalt, da die
Fachberaterinnen in der KTP eigene Mitarbeiterinnen der Stadt Emmerich am Rhein
sind.
Derzeit erfolgt
bereits von Seiten der Bildungsträger die Umstellung der
Qualifizierungs-angebote für Kindertagespflegepersonen hinsichtlich des
kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches (QHB). Teilweise besteht
momentan gleichzeitig noch die Möglichkeit der Qualifizierung und
Zertifizierung nach dem Curriculum des Deutsches Jugendinstitutes (DJI). Der
Landeszuschuss gemäß § 46 KiBiz soll daher zunächst für fünf
Kindertagespflegepersonen, welche die Qualifikation nach dem QHB absolvieren,
beantragt werden.
VII. Landesförderung
der Fachberatung in Kindertageseinrichtungen:
Gemäß § 47 Abs. 3
KiBiz erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen einen jährlichen
Zuschuss in Höhe von 1.000 € je Einrichtung. Diesen können die Träger an die
Fachberatung von regionalen oder überörtlicher Verbände weiterleiten, sofern
diese die Aufgabe der Fachberatung wahrnehmen. Für die Stadt Emmerich am Rhein
wird für 15 Kindertageseinrichtungen der Zuschuss beantragt.
VIII.
Übernahme des 10 / 30 %- igen
Eigenanteils an den Investitionskosten für den Ausbau Erhalt oder die Sanierung
von U3 und Ü3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen:
Die Maßnahmen zum
Ausbau, Sanierung oder den Erhalt von U3 und Ü3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege wird vorrangig aus den Bundes- und Landesmittel für die
Förderung von Investitionsmaßnahmen finanziert. Der 10 bzw. 30 %-ige
Eigenanteil des Trägers soll, wie bereits in den Vorjahren praktiziert, aus
kommunalen Mitteln finanziert werden. Die Förderprogramme sind aus der Anlage 12 ersichtlich. Darüber hinaus
gehende kommunale Mittel müssen extra beantragt und beschlossen werden.
IX. Finanzielle
Auswirkungen:
Die Kindpauschalen und weitere Förderungen des KiBiz werden ab dem
01.08.2021 gemäß § 37 KiBiz, entsprechend des Schreibens des MKFFI vom
06.01.2021(Anlage 13) erhöht.
Darüber hinaus werden sich die Vorschriften
des KiBiz und die neuen Förderrichtlinien von Seiten der Stadt Emmerich am
Rhein ebenfalls auf die Kosten für die Kindertagespflege auswirken. Weitere
Informationen hierzu erfolgen bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinien
in der JHA-Sitzung vor den Sommerferien.
Abrechnung
der tatsächlichen Ist-Belegung:
Nachrichtlich ist, wie in den Vorjahren
darauf hinzuweisen, dass im Falle der Aufnahme zusätzlicher Kinder oder einer
Erhöhung der Betreuungsstunden etc., im Zuge der End-abrechnung die
Betriebskostenzuschüsse seit dem 01.08.2015 nachgezahlt werden. Letztendlich
wird somit für jedes tatsächlich betreute Kind eine entsprechende Kindpauschale
nach dem tatsächlichen Betreuungsumfang geleistet zuzüglich einer
Berücksichtigung der Planungsgarantie nach § 41 KiBiz. Im Falle der
Nichtbelegung der Plätze oder Reduzierung der Betreuungsstunden sind die
Kindpauschalen zu erstatten.
Für die Kindertagespflege (KTP), ist
ebenfalls nicht absehbar inwieweit und in welchem Umfang die Inanspruchnahme
der Plätze in der KTP durch die Eltern tatsächlich erfolgt.
Für die in der Vorlage aufgeführten
Investitionsmaßnahmen (Kindertageseinrichtungen Arche Noah, St. Johannes, und
St. Martinus) wurden Finanzmittel für die Jahre 2022 bis 2023 veranschlagt, in
der Annahme, dass die Planung der Ausbaumaßnahmen in 2021 abgeschlossen werden
können. Die tatsächlichen Kosten und die Fälligkeit sind abhängig von den
weiteren Planungen.
Investive Mittel für die Ausbauplanung in
der Kindertagespflege wurden ebenfalls im Haushalt 2021 eingerechnet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahmen sind
im Haushalt 2021 und Folgejahre grundsätzlich vorgesehen. Veränderungen in den
Ausgaben und Einnahmen sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht genau
bezifferbar. Hier kann frühestens zum Finanzbericht III. Quartal 2021 eine
Aussage getroffen werden. Produkt 1.100.06.01.01
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister