Beschlussvorschlag

 

1.     Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung (Anlage 1*) gemäß § 80 SGB VIII i.V.m. §§ 32,33 KiBiz die in der Anlage 2* aufgelisteten Plätze/Kindpauschalen (KP) in Kindertageseinrichtungen, unterteilt nach Gruppenformen und Betreuungszeiten, als örtlichen Bedarf für das Kindergartenjahr 2020/2021. Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss die Anzahl der Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen, für die ein Landeszuschuss für die Fachberatung nach § 47 KiBiz lt. Anlage 1* geleistet wird, sowie die Anzahl der Zuschüsse für die Kindertagespflege gemäß § 24 Abs. 2 KiBiz nach Anlage 2*.                                                                                                                                 *Die Anlagen werden in der Sitzung vorgestellt und als Tischvorlage ausgegeben.

 

2.    Die Regelung, Trägern für die Betreuung von Kindern mit Behinderung (KmB) grundsätzlich eine Platzreduzierung zu ermöglichen wird vom Jugendhilfeausschuss weiterhin befürwortet und bleibt somit für die kommenden Kindergartenjahre bestehen.

 

3.    Gem. § 55 Abs. 2 KiBiz werden die Träger der Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen für Plätze die seit 2008 im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden und weiterhin für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen befreit, wobei der Grundsatz bestehen bleibt, dass die geschaffenen Plätze vorrangig mit U3 Kinder belegt werden sollen.

 

4.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorrangige Aufnahme von gemeinde-angehörigen Kindern und nur in Ausnahmefällen Plätze für wohnungsfremde Kinder zur Verfügung zu stellen. 

 

5.    Der Jugendhilfeausschuss genehmigt die Überschreitung des Prozentsatzes gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz über das Budget von 4 Prozentpunkte hinaus und beauftragt die Verwaltung den entsprechenden Antrag bei der obersten Landesbehörde einzuholen. *Erfordernis dieses Teilbeschlusses muss noch in der JHA-Sitzung geklärt werden.

 

6.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich Angebote zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten zur Verfügung zu stellen und den Landeszuschuss sowie den erforderlichen Kommunalanteil gemäß § 48 KiBiz in Verbindung mit dem JHA-Beschluss vom 10.12.2020 entsprechend an die Träger zu bewilligen.

 

7.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt gem. § 46 Abs. 4 KiBiz den Landeszuschuss für fünf Kindertagespflegepersonen, die die Qualifikation nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) absolviert haben zu beantragen.

 

8.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für alle investive Maßnahmen zum Ausbau, Erhalt oder Sanierung von U3 und Ü3 Plätze i.V.m. der Inanspruchnahme der Bundes- und Landesmitten, den 10 %-igen bzw. 30 %-igen Eigenanteil zu den Investitionsmitteln aus kommunalen Mitteln zu finanzieren.

 

9.    Der Jugendhilfeausschuss beschließt grundsätzlich eine Erweiterung des Familienzentrums Arche Noah um 2 Kita-Gruppen und beauftragt die Verwaltung hier die entsprechenden Gespräche zu führen und in die konkrete Planung und Umsetzung einzusteigen.  

 

10.  Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, eine weitere Ausweitung des Betreuungsangebotes in der Innenstadt als dauerhafte Lösung weiter zu verfolgen.

 

11. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, den Ausbau des Familienzentrums  St. Martinus um die Erweiterung einer Kita-Gruppe für die Betreuung von Ü3 und U3 Kindern. Der Ausbau ist abhängig von der Zustimmung des Bistums Münster und der Kirchengemeinde St. Vitus.

 

12.  Der freiwillige Kommunalzuschuss für die Übernahme des Trägeranteils für die Zusatzplätze der halben Übergangsgruppe in der Kindertageseinrichtung St. Martinus wird für das Kindergartenjahr 2021/2022 verlängert bzw. ergibt sich durch die bestehende Überhanggruppenfinanzierung, die mit den Kirchengemeinden grundsätzlich vereinbart ist.

 

13. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung eine mögliche räumliche Erweiterung der Kita Rappelkiste im Bezirk Elten für die dauerhafte Einrichtung einer halben Kita-Gruppe zu prüfen.

 

14.  Für die Fortführung der halben Überhanggruppe in der Kita Rappelkiste wird ein freiwilliger Stadtzuschuss zu den Betriebskosten in Aussicht gestellt. Die Höhe der Finanzierung wird noch von der Elterninitiative Rappelkiste beantragt und in einer der nächsten JHA-Sitzungen beschlossen. 

 

15.  Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Kirchengemeinde  St. Johannes der Täufer die konkreten Planungen für den Neubau/Sanierung und eine mögliche Erweiterung der Kita-Plätze für die Kindertageseinrichtung  St. Johannes aufzunehmen. Einer möglichen Erweiterung auf 3 Gruppen wird grundsätzlich zugestimmt, ist jedoch abhängig von den weiteren Planungen und Gesprächen.    

 

16. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Kirchengemeinde St. Christophorus eine mögliche räumliche Erweiterung und Sanierung der Kindertageseinrichtung St. Josef zur pädagogischen Verbesserung und Anpassung an das vorgeschriebene Raumprogramm zu entwickeln.

 

Sachdarstellung :

 

Die Einführung des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) seit dem 01.08.2020 hat wie bekannt einige Neuerungen mit sich gebracht, die im Jahr 2020 fortlaufend vom Jugendamt Emmerich umgesetzt wurden, darüber hinaus ziehen diese gesetzlichen Vorgaben für die nächsten Kindergartenjahre weiterhin umfangreiche Entwicklungsarbeiten mit sich. Unter dem Punkt I werden dem Jugendhilfeausschuss alle Daten zur Bevölkerungsentwicklung zur Verfügung gestellt. Die Ausbauplanungen werden ebenfalls umfassend dargestellt und mit Diagrammen zur Bevölkerungsprognose unterlegt. Bedingt durch die Corona Pandemie, den hierdurch entstehenden erheblichen Zeitverzögerungen im Arbeitsablauf, den personellen Engpässen durch Zusatzaufgaben in Verbindung mit den ständig neuen Coronabetreuungs-verordnungen, der Gewährung neuer Zuschüssen, sowie der nicht ausreichenden Personalressource für die Kita-Planung kann dem Jugendhilfeausschuss das Zahlenwerk zur Kita-Bedarfsplanung und die Pauschalmeldung zum 15.03.2021 erst in der Sitzung als Tischvorlage ausgehändigt werden. Dies hat jedoch auch den positiven Effekt, dass auf die lfd. Änderungen bis zur Jugendhilfeausschusssitzung noch eingegangen werden kann. Sofern sich die Wartelisten für Kita-Plätze durch den weiteren Abgleich bis zu Sitzung nicht minimieren, wurden bereits erste Ideen für ein bis zwei weitere Überhanggruppen entwickelt. Die Verwaltung bittet um Verständnis dafür, dass allein das Zahlenwerk als Tischvorlage nachgereicht wird. In Verbindung mit dieser ausführlichen Vorlage entsteht hierdurch eine Gesamtkitaplanung inklusiv den genannten Ausbauplanungen. Sollten sich nach Erststellung der Tischvorlagen noch Abweichungen zu den Aussagen in dieser Vorlage ergeben, werden die in der JHA-Sitzung benannt. 

 

Besonders zu erwähnen ist im Zusammenhang mit der Kita-Planung und den laufenden Aufgaben die gute Vernetzung des Jugendamtes Emmerich mit den Kita-Leitungen, den Trägern der Kindertageseinrichtungen sowie den Verwaltungsträgern. Die besonderen Herausforderungen durch die mittlerweile 1 Jahr andauernde Corona Pandemie können nur durch diese gute Zusammenarbeit, dem gegenseitigen Vertrauen und der gegenseitigen Unterstützung gemeistert werden.        

 

 

I.               Grundsätzliches zur Kindergartenbedarfsplanung sowie Bevölkerungszahlen und Bevölkerungsentwicklung:

 

Grundsätzlich kann zu der Kindergartenbedarfsplanung gesagt werden, dass die zahlen-mäßige Prognose für eine langfristige Kita-Bedarfsplanung zum jetzigen Zeitpunkt  soviel zahlreichen Annahmen unterstellt wäre, dass von Seiten der Verwaltung im Hinblick auf den tatsächlichen Nutzungsfaktor und der zur Verfügung stehenden Personalressourcen der Fokus auf den tatsächlichen Ausbau und die Schaffung von Übergangslösungen gelegt wird. Wie in den letzten Jahren wird es einen Ausblick, auf die Kinderzahlen zu den bestehenden Kita-Plätzen bis in das Kindergartenjahr 2023/2024 geben. Hieraus, sowie aus der Bevölkerungsprognose für die Stadt Emmerich am Rhein ergibt sich die Notwendigkeit des weiteren Ausbaus von Kita-Plätzen. Dabei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Nachfrage nach U3-Plätzen ansteigend ist.

 

Zwischenzeitlich konnten erste Praxiserfahrungen mit dem neuen Bundesteilhabegesetz (BTHG) gemacht werden. Es kann festgestellt werden, dass die Träger überwiegend die Regelung der Platzreduzierung für ein Kind mit einer (drohenden) Behinderung (KmB) beibehalten wollen. Diese Praxis bewährt sich u.a. bei einer höheren Anzahl von KmB in einer Gruppe, wodurch die Gruppenstärke von 25 auf 17 Kinder sinken kann, sofern darüber hinaus noch ein hoher Bedarf an Ganztagsbetreuung hinzukommt. Bisher besteht für die Stadt Emmerich am Rhein als Qualitätsmerkmal die Regelung, dass Platzreduzierungen für KmB umgesetzt werden sollen, außer die Kitas und Träger äußern entsprechend andere Wünsche. Sollte keine Platzreduzierung für ein KmB aufgenommen werden, kann im Rahmen der Gewährung der „Basisleisten II“ ein zusätzlicher Zuschuss für weitere Personalstunden gewährt werden. Diese Variante gestaltet sich aufgrund des Fachkräftemangels zurzeit als sehr schwer umsetzbar. Die u.a. aus pädagogischen Gründen sinnvolle Reduzierung der Gruppenstärke hat jedoch zur Folge, dass durch die Platzreduzierung Kita-Plätze wegfallen und ggfls. an anderer Stelle neu geschaffen werden müssen. Teilweise werden diese Platzreduzierungen durch Überbelegungen in den anderen Kita-Gruppen aufgefangen. Das Jugendamt der Stadt Emmerich schlägt vor, die Platzreduzierung weiterhin für alle KmB möglich zu machen. Diese Regelung wird zur Bestätigung für die kommenden Kindergartenjahre nochmal im Beschlussvorschlag aufgenommen.

 

Gemäß § 4 des KiBiz sollen Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung durch

a)    demografische Modellberechnungen, andere Verfahren und

b)    turnusmäßige Befragungen von Eltern erfolgen.

zu a)

In Zusammenarbeit zwischen der Stabsstelle Integration und Demografie und dem Jugendamt Emmerich wird die Entwicklung Bevölkerungszahlen im Bereich der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren untersucht. Weiterhin sind die zukunftsorientierten Planungen der Stadtentwicklung mit einzubeziehen. Die mithilfe des Prognoseinstruments "demosim" auf der Basis der Entwicklungen der vergangenen Jahre errechneten Prognosen beruhen auf der Grundannahme, dass sich die bisherigen demografischen Entwicklungen in den verschiedenen Altersgruppen in den kommenden Jahren in gleichem Maße fortsetzen. Dies ist zwar eine gute Hilfe, um überhaupt Zukunftsprognosen erstellen zu können, jedoch sollten die präsentierten, sehr präzisen Zahlen nicht darüber hinwegtäuschen, dass wie bei jeder Prognose eine Vielzahl von Unsicherheitsfaktoren dafür sorgen können, dass sich die Grundannahme einer linearen Weiterentwicklung der in der Vergangenheit beobachteten Entwicklungen in der Zukunft als Fehlannahme erweist und die tatsächliche Entwicklung einen sehr anderen Verlauf nimmt. Das stark durch die Pandemie gekennzeichnete Jahr 2020 hat so beispielsweise dafür gesorgt, dass die prognostizierte Zahl der 0 bis 3-jährigen Kinder im 10-Jahres-Verlauf nun als leicht rückläufig angenommen wird und nicht mehr - wie noch im letzten Jahr - stagnierend bzw. leicht steigend. Allerdings steigt die Anfrage von Eltern nach U3-Betreuung. Für die Gruppe der Kinder von 3 bis unter 6 Jahren wird allerdings vor allem in den kommenden Jahren weiterhin ein deutlicher Zuwachs angenommen, bevor deren Gesamtzahl ab 2023 als relativ stabil angenommen wird. Aus den Anlagen 3 und 4 (Diagramme) sind die vorgenannten Angaben ersichtlich. Die KRZN Statistik zum Stand 01.01.2021 (Anlage 5) bestätigt ebenfalls den Zuwachs der 3- bis 6-jährigen Kinder in den Kindergartenjahren 2021/2022 (909 Kinder), 2022/2023 (964 Kinder) und 2023/2024 (959 Kinder). Diese Entwicklungen haben zur Folge, dass die bestehenden Plätze in den Überhanggruppen durch einen Neu-/Ausbau der Kindertageseinrichtungen dauerhaft eingerichtet werden müssen. 

 

 

zu b)

Die turnusmäßige jährliche Befragung aller Eltern die einen Betreuungsplatz in Kindertageseinrichtungen einschl. der Kindertagespflege wünschen, ist seit Jahren Praxis im Jugendamt Emmerich. Durch diese aufwändige Planung war in der Vergangenheit immer eine bedarfsgerechte Sicherstellung der Betreuungswünsche der Eltern möglich sowie eine kurzfristige Anpassung bzw. Erweiterung des Betreuungsangebotes.

 

Aufgrund der Corona Pandemie fanden in den Emmericher Kindertageseinrichtungen die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2021/2022 anstelle von 2 geplanten Anmeldetagen in der Zeit vom 16. bis 27. November 2020 statt. Der geplante Abgleich der Anmeldungen in einer Leiterinnenrunde am 13.01.2021 konnte aufgrund der Corona Pandemie nicht in einer Präsenzveranstaltung stattfinden. Eine Online Veranstaltung konnten ebenfalls nicht stattfinden, da zu diesem Zeitpunkt die Leiterinnen hierfür technisch nicht ausreichend ausgestattet waren. Ein Abgleich der Plätze muss somit unter erheblich zeitlichen Mehraufwand durchgeführt werden. Der Abschluss hierfür zieht sich bis zur Jugendhilfeausschusssitzung. 

 

 

Die Kitas können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten i.d.R. nur die Anzahl an Kindern zum Kindergartenjahr 2021/2022 aufnehmen, die durch die Anzahl der Kinder, die eingeschult werden, frei werden. Viele Eltern haben eine Wunscheinrichtung, die nicht immer die gewünschte Anzahl an Plätzen zur Verfügung stellen kann. Hier wird versucht, durch die von den Eltern bei der Anmeldung angegebene Rangliste, dem Wunsch- und Wahlrecht der Eltern zu entsprechen. Anzumerken ist hierbei jedoch, dass der Rechtsanspruch erfüllt ist, sofern ein Platz in einer anderen Kita in Emmerich zur Verfügung steht. Mit den Leiterinnen wurde vereinbart, dass Eltern, die keine Aussicht auf einen Platz in ihrer Wunscheinrichtung haben, an die Einrichtungen verwiesen werden, die noch freie Kapazitäten haben bzw. an das Jugendamt Emmerich zur Aufnahme in die zentrale Warteliste. Weiterhin ist anzumerken, dass einige Eltern ihre Kinder zwar grundsätzlich für einen Kita-Platz im Kindergartenjahr 2021/2022 in den Emmericher Kindertages-einrichtungen angemeldet haben, jedoch lieber warten, bis ein Platz in ihrer Wunsch-einrichtung frei wird. Dies gilt für U3- und Ü3-Kinder entsprechend. Eltern von Kindern der U3-Wartelisten können auch Platzangebote in der Kindertagespflege erhalten.     

 

Die bestehenden Wartelisten werden durch Koordinationsarbeiten zwischen den Kitas und dem Jugendamt fortlaufend bearbeitet und verändern sich beinahe täglich. 

 

Der Abgleich der Anmeldungen und vermittelten Plätze erfordert einen hohen Verwaltungs-aufwand, da die in den Einrichtungen zur Verfügung stehenden Plätze immer hinsichtlich der Betriebserlaubnis, der einzelnen Gruppenangebote in den Kitas und dem Gesamtplatz-angebot in allen Kitas zu überprüfen sind. Hierbei findet ebenfalls Berücksichtigung, dass in den einzelnen Gruppen Kinder mit (drohender) Behinderung betreut werden und hier fast ausschließlich Platzreduzierungen in der Gruppenstärke vorgenommen werden.

 

Hinzu kommt, dass für das für kommende Kindergartenjahre vermehrt mit Rückstellungen vom Schulbesuch gerechnet werden muss und diese Plätze dann zusätzlich im jeweiligen Kindergartenjahr zur Verfügung stehen müssen. Die Bewilligung der Rückstellungen ist zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht erfolgt. 

 

Ebenfalls im Zeitraum vom 16. bis 27. November 2020 fanden im Jugendamt Emmerich am Rhein die Anmeldetage für die Kindertagespflege (KTP) statt. Diese Anmeldetage              ermöglichten Eltern ihren Bedarf für die Betreuung in der KTP für das Kindergartenjahr 2021/2022 telefonisch anzumelden und dienen gleichzeitig der Kita-Bedarfsplanung. Hiervon machten lediglich 4 Eltern Gebrauch. Der geringe Bedarf könnte letztlich im Zusammenhang mit den pandemiebedingten Unsicherheiten im Bereich des Arbeits- und Ausbildungsmarktes stehen. Gleichzeitig zeigen allerdings die bisherigen Erfahrungen auch, dass viele Eltern sich erst unterjährig und teilweise kurzfristig entscheiden, einen Platz in der KTP zu beantragen.

 

Eine Neuplanung der Kita-Bezirke, wie im letzte Jahr durch die Verwaltung angedacht, macht erst Sinn, sobald in den neuausgewiesene Baugebieten (ehemaliges „Kasernengelände“ und dem „Katjes Quartier“) verlässliche Angaben darüber vorliegen, wie viele Familien mit Kindern unter 6 Jahren dort tatsächlich wohnhaft sind und wurde aufgrund dessen nicht vorgenommen.  

 

Nachstehend folgen umfassende Informationen über die in Bearbeitung bzw. anstehenden Ausbauplanungen und damit über die Entwicklung der Kita-Bedarfsplanung im kurz- bis mittelfristigen Bereich:

 

Die Kita Räuberhöhle wurde am 01.01.2021 um die 5. Kita-Gruppe erweitert. Somit steht für das „Kasernengelände“ eine 5-gruppige Kita zur Verfügung. Derzeit besuchen einige Kinder aus den umliegenden Kita-Bezirken diese Einrichtung. Bei einem Ausbau der anderen Kita-Bezirke werden hier wieder Kapazitäten für die neuen Anwohner frei.

 

Im Bereich des Familienzentrums Arche Noah, welches sich in der Nähe des „Katjes Quartiers“ befindet, schreitet die Planung der Erweiterung um 2 Gruppen weiter fort und es gibt erste konkrete Pläne. Diese Pläne müssen in gemeinsamen Gesprächen mit dem Träger, dem Landschaftsverband Rheinland, dem Fachbereich 5 sowie dem Jugendamt Emmerich besprochen werden. In der Anlage 6 erhalten Sie das Schreiben der Waisenhausstiftung vom 23.02.2020 zum Sachstand. 

 

In den Kindertageseinrichtungen Polderbusch (Bezirk Hüthum-Borghees) und Heilig Geist (Bezirk „Emmericher Außenbereich“) wurden je eine Überhanggruppe (Betreuungsbeginn 01.08.2020) eingerichtet um den Bedarf an Kita-Plätzen bis zu einem Anbau oder Neubau von Kindertageseinrichtungen im Bereich der Stadt Emmerich abzudecken. Eine dauerhafte Einrichtung einer 6. Kita-Gruppe in der Kita Heilig-Geist kann im Gesamtkonzept ebenfalls geprüft werden.

 

Planungen für weitere Ausbaumöglichkeiten für den Bezirk Innenstadt sind ab dem 2./3. Quartal 2021 angesetzt. Hierfür gibt es bereits erste Ideen, deren Umsetzung allerdings eine umfangmäßige Prüfung erfordern und von daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Der Jugendhilfeausschuss wird informiert sobald umsetzbare Ergebnisse vorhanden sind.

 

Zur Bevölkerungsentwicklung in dem Ortsteil Elten lassen sich nachstehende Angaben machen.

Wegen seiner Grenznähe und entsprechend starken Auswirkungen von Entwicklungen auf deutscher und auf niederländischer Seite (sowie deren Auswirkungen aufeinander) sind gerade für diesen Ortsteil demografische Prognosen mit noch größerer Vorsicht zu behandeln als ohnehin. So können beispielsweise Entwicklungen auf dem deutschen oder dem niederländischen Immobilienmarkt recht schnell für Zu- oder Abwanderungen in einem so großen Maße sorgen, dass Prognosen, die auf der Grundannahme einer linearen Weiterentwicklung von in der Vergangenheit beobachteten demografischer Entwicklungen beruhen, schnell obsolet werden. Darüber hinaus kommt wegen der örtlichen Nähe von Angeboten auf niederländischer Seite die Unsicherheit hinzu, in welchem Maße durch die Eltern der Kinder in diesen Altersgruppen überhaupt Betreuungsangebote auf deutscher Seite nachgefragt werden. Zum Teil kann davon ausgegangen werden, dass niederländische Kinder die Kita in Deutschland bis zu ihrer Einschulung im Alter von 4 Jahren besuchen. 

Geht man jedoch von einer linearen Weiterentwicklung der bisherigen demografischen Entwicklungen aus, steigt in den nächsten 10 Jahren die Zahl der 3 bis unter 6-jährigen von 102 zum 01.01.2020 auf etwa 112 im Jahr 2022/2033, bevor sich die Zahl auf dem Niveau von etwa 106 Kindern stabilisiert. Bei den 0 bis unter 3- jährigen Kinder wird im Gegenzug zunächst von einem Rückgang von 111 Kindern am 01.01.2020 auf 100 Kinder 2022 ausgegangen, bevor sich die Zahl danach bei ca. 105 Kindern stagniert. Die Prognosezahlen U3- und Ü3 Kinder sind aus den Anlagen 7 und 8 ersichtlich. 

 

Für den Ortsteil Elten laufen die weiteren Ausbauplanungen. Am 04.02.2021 konnte eine Begehung der beiden Kindertageseinrichtungen Rappelkiste und St. Martinus mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR), dem Fachbereich 5 und dem Jugendamt Emmerich erfolgen. Bei den neusten Planungen kann davon ausgegangen werden, dass ein Ausbau für insgesamt 1,5 Gruppen in Elten notwendig wird um die Überhangplätze dauerhaft einzurichten.

 

Die Stadt Emmerich beabsichtigt der Kirchengemeinde St. Vitus die Erweiterung des Familienzentrums St. Martinus um eine weitere Kita-Gruppe vorzuschlagen. Vorbehaltlich der Prüfung des Bistums Münster und der Kirchengemeinde St. Vitus könnte die Erweiterung des Familienzentrums St. Martinus Formen annehmen. Die gefundene Anbaulösung muss hier allerdings noch von allen Seiten geprüft werden. Mit dem Landschaftsverband konnte die Einigung gefunden werden, dass der Betrieb der Überhanggruppe für das Kinder-gartenjahr 2021/2022 verlängert werden kann. Bei einem beschlossenen Anbau wurde die Genehmigung der Überhanggruppe bis zum Ende der Bauphase in Aussicht gestellt. 

 

Eine Gruppenerweiterung an der Kita Rappelkiste gestaltet sich kompliziert, da eine baugenehmigungspflichtige Erweiterung der Kindertageseinrichtung baurechtliche Auflagen mit sich führen würde. Diese neuen Auflagen könnten zu erheblichen Mehrkosten führen. Darüber hinaus sollen, lt. Empfehlung des LVR, mögliche Erweiterungsmaßnahmen, eventuell auch nur für eine halbe Kita-Gruppe, unter Einbeziehung der Fachberaterin des Trägers und des Jugendamtes Emmerich nochmals besprochen werden. Die halbe Überhanggruppe in der Kita Rappelkiste kann zunächst für das Kindergartenjahr 2021/2022 fortgeführt werden. Die Elterninitiative möchte an der dauerhaften Einrichtung der U3 Plätze festhalten. Die weiteren Planungen für den Bezirk Elten, neben einer möglichen Gruppenerweiterung des Familienzentraums St. Martinus zusätzlich die Erweiterung einer halben Gruppe in der Kita Rappelkiste, überwiegend im U3 Ausbau vorzunehmen, sollte hier vom Jugendamt Emmerich mit dem Träger und der Einrichtung weiter geprüft werden. Im Bezirk Elten gibt es derzeit nur eine Kindertagespflegestelle für die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren, die Nachfrage nach U3 Plätzen ist jedoch voraussichtlich steigend. 

Ein Antrag auf Gewährung eines freiwilligen Stadtzuschusses zu den gesamten Betriebskosten und der halben Überhanggruppe wird von der Elterninitiative Rappelkiste noch eingehen. 

 

 

Zu der Bevölkerungsentwicklung in den Ortsteilen Vrasselt-Praest-Dornick, den sogenannten „Südstaaten“ kann insgesamt nachstehende Prognose abgegeben werden.

Die Gesamtzahl der 0 bis 3-jährigen in den sogenannten "Südstaaten" (hier verstanden als die Zusammenfassung der Ortsteile Praest, Vrasselt und Dornick) lag zum 01.01.2020 bei 103 Kindern. Geht man von einer gleichmäßigen Weiterentwicklung dieser Altersgruppe wie im Durchschnitt der letzten Jahre aus, sinkt deren Zahl bis 2030 leicht auf dann etwa 96 Kinder. Da diese Kinder zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht geboren sind, muss diese Prognose jedoch zwangsläufig lediglich auf der durchschnittlichen Geburtenrate der letzten Jahre basieren. Es kann hier nicht - wie in allen anderen Altersgruppen - der Wechsel einer jüngeren Alterskohorte in diese Altersgruppe als gegeben angenommen werden, (sodass lediglich die Wanderungs- und Sterberate einen Unsicherheitsfaktor darstellen.) Entsprechend vorsichtig muss hier mit Prognosen umgegangen werden, da beispielsweise der Zuzug junger Familien in fertiggestellte Neubauten (z.B. in Dornick) oder freiwerdende Altimmobilien in diesem Bereich in den kommenden zehn Jahren zu deutlich anderen Ergebnissen führen könnte. Darüber hinaus ist die prognostizierte Entwicklung in den einzelnen Ortsteilen nicht einheitlich: Während in Praest und Dornick Stand heute von einem Rückgang der Krabbelkinder in den kommenden 10 Jahren ausgegangen wird, geht die Prognose für Vrasselt von einer steigenden Zahl aus.

 

Für die hier als "Kindergartenkinder" bezeichneten 3 bis unter 6-jährigen gestaltet sich die Prognose zumindest bis 2023 etwas leichter, weil diese Kinder zum überwiegenden Teil heute bereits als 0 bis 3-jährige in den verschiedenen Ortsteilen leben dürften. In dieser Altersgruppe wird für die gesamten Südstaaten von einer beinahe gleichbleibenden Zahl von 94 Kindern am 01.01.2020 und etwa 95 Kindern 2030 ausgegangen, wobei für 2024 mit 107 Kindern ein Höchststand errechnet wurde. Auch wenn sich die Verläufe der Prognosekurven in den einzelnen Ortsteilen auch hier unterscheiden, wird in dieser Altersgruppe in den Südstaaten insgesamt im 10-Jahresverlauf von einem minimalen Wachstum um 2% im Vergleich zum 01.01.2020 ausgegangen. Die Prognosezahlen U3- und Ü3 Kinder sind aus den Anlagen 9 und 10 ersichtlich. 

 

 

Bezüglich der Sanierung bzw. des Neubaus der Kindertageseinrichtung St. Johannes im Ortsteil Praest und einer möglichen Erweiterung auf 3 Gruppen kann hinsichtlich der laufenden Abstimmungsprozesse in städtebaulicher Hinsicht sowie im Betriebserlaubnis-verfahren noch kein Ergebnis vorgelegt werden. Aus denkmalfachlicher Sicht wurde für den Kita-Neubau, vorbehaltlich der endgültigen Planungen, grünes Licht gegeben. Ein erstes Gespräch zum Kita-Neubau hat am 20.05.2020 stattgefunden. Es gibt Baupläne für die Kindertageseinrichtung, die noch zwischen der Kirchengemeinde, dem Bistum Münster, dem Landesjugendamt, dem Fachbereich 5 und dem Jugendamt Emmerich geprüft und abgesprochen werden müssen. Hierfür sind weitere Gespräche zwischen allen Beteiligten ab dem 2./3. Quartal 2021 angedacht.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Kindertageseinrichtungen St. Johannes in Praest und St. Antonius in Vrasselt durch die gleiche kirchliche Trägerschaft im Gesamtbild betrachtet werden. Insbesondere der Bedarf für eine weitere Kita-Gruppe im Bezirk Vrasselt-Praest-Dornick und des U3-Ausbaus muss intensiv besprochen werden. Hierbei sind verschiedene Gruppentypen und Zusammensetzungen zu berücksichtigen, eventuell ist das jetzige Gruppenangebot unter Berücksichtigung der Zweckbindung zu verändern. Es wäre unglücklich eine zusätzliche Kita-Gruppe einzurichten, die dann i.R.d. lfd. Betriebskosten-förderung durch fehlende Auslastung nicht finanzierbar ist. Der Neubau soll als Investoren-modell errichtet werden, dies bedeutet, dass für 3 Kita-Gruppen dann durchgängig und langfristig Mietzahlungen anfallen. Dieser Punkt ist besonders zu berücksichtigen. Darüber hinaus gibt es für die Südstaaten derzeit eine gute Bedarfsdeckung für Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege.               

 

Die Kirchengemeinde St. Christophorus zieht eine räumliche Erweiterung und grundhafte Sanierung der Kindertageseinrichtung St. Josef (Bezirk Emmericher Außenbereich) zur pädagogischen Verbesserung und Anpassung der Kita an das Raumkonzept des LVR in Betracht. Erste Planungen von Seiten der Kirchengemeinde hierfür sind bereits in Arbeit und sollen dem Jugendamt Emmerich und dem Fachbereich 5 vorgestellt werden. In den letzten Jahren hat sich die Betreuung in der Kindertageseinrichtung insoweit verändert, dass die Anzahl der Kinder mit (drohender) Behinderung als auch der Betreuungsumfang der Kinder, die eine 45 Stunden Betreuung benötigen erhöht hat. Damit diese Veränderungen auch räumlich angepasst werden können, benötigt die Kindertageseinrichtung nach ihren Angaben eine Erweiterung des Raumprogrammes. Hierbei geht es jedoch nicht um die Erweiterung eines Platzangebotes. Diese Planung soll ebenfalls im Jahr 2021 aufgenommen werden.   

 

Im Bereich der Kindertagespflege wird der weitere Ausbau der U3-Plätze vorangebracht. Aufgrund der Neubesetzung und Ausweitung der Stellen der Fachberaterinnen in der Kindertagespflege im Jahr 2020 konnten bereits neue Kindertagespflegepersonen gewonnen werden. Weitere Ausführung sind unter Punkt VI dieser Vorlage zu finden. 

 

 

 

 

II.    Befreiung von der Zweckbindung investiv geförderter Kita-Plätze:

 

Lt. Schreiben des LVR vom 20.03.2020 und dem anhängenden Erlass des MKFFI (Anlage 11) können gemäß § 55 Abs. 2 KiBiz die Träger von Kindertageseinrichtungen von allen Zweckbindungen aus einer Investitionsförderung für U3-Plätze beginnend ab dem Jahr 2008 befreit werden. Voraussetzung hierfür ist, dass im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden wird, dass sie vorrangig mit Kindern unter 3 Jahren belegt werden. Begründungen für eine abweichende Belegung könnten z.B. sein: Rückstellung eines Kindes vom Schulbesuch, Aufnahme Geschwisterkind, Platzreduzierung für Kinder mit Behinderung. Die Entscheidung ist dem Grunde nach vom Jugendhilfeausschuss vor Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres zu treffen und bei Inanspruchnahme zu Beginn oder unterjährig vom Jugendamt im Einzelnen dem LVR gegenüber nachzuweisen. Die Stadt Emmerich am Rhein geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass diese Regelung nur im Einzelfall benötigt wird. Diese Grundsatzentscheidung wird im Beschlussvorschlag aufgenommen. 

 

 

III.   Plätze für wohnsitzfremde Kinder:

Im Rahmen der Bedarfsplanung sollen Kita-Plätze für wohnsitzfremde Kinder „nach Möglichkeit angestrebt werden“. Die hohe Nachfrage an Kindergartenplätzen führt derzeit dazu, dass wohnsitzfremde Kinder bisher nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit dem Jugendamt Emmerich aufgenommen werden. Hierbei ist anzumerken, dass sich der Rechtsanspruch an das Wohnsitzjugendamt richtet. Im Kindergartenjahr 2021/2022 wird die bisherige Regelung des Vorrangs der Kinder mit Wohnsitz in Emmerich fortgeführt und bis auf Einzelfälle werden keine Kita-Plätze für wohnsitzfremde Kinder eingerichtet.    

 

 

IV.  4 % Quote gemäß § 33 Abs. 3 KiBiz:

 

Die gesetzliche Vorgabe des § 33 Abs. 3 KiBiz sieht eine Steigerungsrate für die Plätze mit einem 45 Std. Betreuungsumfang von max. 4 Prozentpunkten vor. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen noch nicht alle Pauschalmeldungen geprüft vor, so dass hierzu erst eine Aussage in der JHA-Sitzung vorgenommen werden kann. Im Beschlussvorschlag wurde vorsorglich ein entsprechender Punkt aufgenommen.

 

 

V.    Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz:

 

Im Rahmen des neuen KiBiz ab dem 01.08.2020 wurde ein Landes-/Kommunalzuschuss für die Flexibilisierung der Betreuungszeiten gem. § 48 KiBiz eingeführt. Der Stadt Emmerich am Rhein wird vom Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen ein Landeszuschuss für die Kindertageseinrichtungen einschließlich der Kindertagespflege zugewiesen. Die Voraussetzungen für die Mittelverwendung ergeben sich aus dem Gesetzestext. Darüber hinaus muss die Kommune sich für die Inanspruchnahme des Zuschusses dazu verpflichten, diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Förderbetrages des Landes um 25 % zu übernehmen. Die Fördervoraussetzungen hat der Jugendhilfe-ausschuss bereits in seiner Sitzung am 10.12.2021 beschlossen, hierauf wird Bezug genommen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung wurde die Höhe des Landeszuschusses für das Kindergartenjahr 2021/2022 von Seiten des MKFFI NRW noch nicht mitgeteilt.   

 

Zurzeit liegen keine weiteren Anträge der Träger vor. Aufgrund der anhaltenden Corona Pandemie haben die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen derzeit zunächst die hohen Herausforderungen mit der Betreuung der Kinder unter den Vorschriften der Coronaschutz- bzw. Coronabetreuungsverordnung zu meistern. Hinzu kommt der Mangel an pädagogischem Personal. Sollten zukünftig Anträge der Träger eingehen, können Bewilligungen unterjährig im Kindergartenjahr erfolgen.

 

Nicht in Anspruch genommene bzw. verausgabte Mittel müssen dem Land erstattet werden.

 

 

VI.  Kindertagespflege:

Die Stadt Emmerich am Rhein kann derzeit insgesamt 22 aktive Kindertagespflegepersonen verzeichnen. Trotz erschwerter Qualifizierungsbedingungen aufgrund des pandemischen Geschehens, befindet sich derzeit eine angehende Kindertagespflegeperson in einer Qualifizierungsmaßnahme, weitere 2 Interessentinnen werden diese demnächst beginnen. Darüber hinaus befinden sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung 2 Kindertagespflege-personen mit abgeschlossener Qualifizierung in einem Entscheidungsprozess bezüglich des konkreten Beginns der Betreuung.

Aktuell wird ersichtlich, dass das Modell der Kindertagepflege in anderen geeigneten – meist angemieteten – Räumlichkeiten, auf ein großes Interesse seitens neuer Kindertagespflege-personen stößt. Es eröffnet vor allem Interessent*innen, die aufgrund ihrer privaten Räumlichkeiten keine Betreuung anbieten könnten, die Möglichkeit, in der Kindertagespflege Fuß zu fassen. Ebenso ermöglicht dieses Modell, im Gegensatz zur Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson, eine Trennung von Privat- und Arbeitsbereich. Bisher planen 2 Interessentinnen sowie eine bestehende Kindertagespflegeperson dieses Modell der KTP umzusetzen.

Ausbauziel ist weiterhin eine Anzahl von insgesamt 30 Kindertagespflegepersonen. Ausgehend von durchschnittlich 4 bis 5 Betreuungsplätzen ergeben sich ca. 140 Betreuungsplätze vorrangig für Kinder unter 3 Jahren. Dazu kommen insgesamt 12 Plätze für Ü3 Kinder in KTP. Die Anzahl der möglichen Betreuungsplätze kann sich sowohl durch ergänzende Betreuung (Randzeiten) als auch aufgrund der Möglichkeit einer Erweiterung der Betreuungsplätze in den Kindertagespflegestellen (bis zu 10 Betreuungsverträge) durch den Abschluss der Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) noch verändern.

Nach § 47 Abs. 3 KiBiz wird pro Kindertagespflegeperson für die Fachberatung ein Landeszuschuss in Höhe von 500,00 € gewährt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anzahl der Kindertagespflegepersonen vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr verbindlich zu melden ist. Die Zuschüsse fließen in den kommunalen Haushalt, da die Fachberaterinnen in der KTP eigene Mitarbeiterinnen der Stadt Emmerich am Rhein sind.

Derzeit erfolgt bereits von Seiten der Bildungsträger die Umstellung der Qualifizierungs-angebote für Kindertagespflegepersonen hinsichtlich des kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuches (QHB). Teilweise besteht momentan gleichzeitig noch die Möglichkeit der Qualifizierung und Zertifizierung nach dem Curriculum des Deutsches Jugendinstitutes (DJI). Der Landeszuschuss gemäß § 46 KiBiz soll daher zunächst für fünf Kindertagespflegepersonen, welche die Qualifikation nach dem QHB absolvieren, beantragt werden.

 

VII. Landesförderung der Fachberatung in Kindertageseinrichtungen:

Gemäß § 47 Abs. 3 KiBiz erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 € je Einrichtung. Diesen können die Träger an die Fachberatung von regionalen oder überörtlicher Verbände weiterleiten, sofern diese die Aufgabe der Fachberatung wahrnehmen. Für die Stadt Emmerich am Rhein wird für 15 Kindertageseinrichtungen der Zuschuss beantragt.

 

 

VIII.        Übernahme des 10 / 30 %- igen Eigenanteils an den Investitionskosten für den Ausbau Erhalt oder die Sanierung von U3 und Ü3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen:

Die Maßnahmen zum Ausbau, Sanierung oder den Erhalt von U3 und Ü3 Plätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege wird vorrangig aus den Bundes- und Landesmittel für die Förderung von Investitionsmaßnahmen finanziert. Der 10 bzw. 30 %-ige Eigenanteil des Trägers soll, wie bereits in den Vorjahren praktiziert, aus kommunalen Mitteln finanziert werden. Die Förderprogramme sind aus der Anlage 12 ersichtlich. Darüber hinaus gehende kommunale Mittel müssen extra beantragt und beschlossen werden.

 

IX.  Finanzielle Auswirkungen:

Die Kindpauschalen und weitere Förderungen des KiBiz werden ab dem 01.08.2021 gemäß § 37 KiBiz, entsprechend des Schreibens des MKFFI vom 06.01.2021(Anlage 13) erhöht.

 

Darüber hinaus werden sich die Vorschriften des KiBiz und die neuen Förderrichtlinien von Seiten der Stadt Emmerich am Rhein ebenfalls auf die Kosten für die Kindertagespflege auswirken. Weitere Informationen hierzu erfolgen bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinien in der JHA-Sitzung vor den Sommerferien.

 

 

 

Abrechnung der tatsächlichen Ist-Belegung: 

 

Nachrichtlich ist, wie in den Vorjahren darauf hinzuweisen, dass im Falle der Aufnahme zusätzlicher Kinder oder einer Erhöhung der Betreuungsstunden etc., im Zuge der End-abrechnung die Betriebskostenzuschüsse seit dem 01.08.2015 nachgezahlt werden. Letztendlich wird somit für jedes tatsächlich betreute Kind eine entsprechende Kindpauschale nach dem tatsächlichen Betreuungsumfang geleistet zuzüglich einer Berücksichtigung der Planungsgarantie nach § 41 KiBiz. Im Falle der Nichtbelegung der Plätze oder Reduzierung der Betreuungsstunden sind die Kindpauschalen zu erstatten.

 

Für die Kindertagespflege (KTP), ist ebenfalls nicht absehbar inwieweit und in welchem Umfang die Inanspruchnahme der Plätze in der KTP durch die Eltern tatsächlich erfolgt.

 

Für die in der Vorlage aufgeführten Investitionsmaßnahmen (Kindertageseinrichtungen Arche Noah, St. Johannes, und St. Martinus) wurden Finanzmittel für die Jahre 2022 bis 2023 veranschlagt, in der Annahme, dass die Planung der Ausbaumaßnahmen in 2021 abgeschlossen werden können. Die tatsächlichen Kosten und die Fälligkeit sind abhängig von den weiteren Planungen.

 

Investive Mittel für die Ausbauplanung in der Kindertagespflege wurden ebenfalls im Haushalt 2021 eingerechnet. 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind im Haushalt 2021 und Folgejahre grundsätzlich vorgesehen. Veränderungen in den Ausgaben und Einnahmen sind zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht genau bezifferbar. Hier kann frühestens zum Finanzbericht III. Quartal 2021 eine Aussage getroffen werden. Produkt 1.100.06.01.01 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister