hier: Vorplanung mit Grobkostenschätzung
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Schulbauvorhaben „Grollscher Weg“
im Rahmen der vorgestellten Vorplanung mit dem Raumprogramm einschließlich der
vereinbarten Änderungspunkte weiterzuführen (Leistungsphase 3). Das Ergebnis
der Leistungsphase 3 wird der Politik voraussichtlich gegen Ende des Jahres
2021 (SchulA, ASE, HFA und Rat) zur Entscheidung vorgestellt.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, parallel zur weiteren Planung (LPH 3)
eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bzw. Lebenszyklusbetrachtung für das
Schulbauvorhaben „Grollscher Weg“, d. h. Vergleich Sanierung gegenüber Neubau
auf Grundlage des geplanten Raumprogramms, zu beauftragen.
Sachdarstellung :
Wie auch bereits bei der Baumaßnahme „Brink“ geschehen
(Schulplanungskommission/ 19. März 2019; Schulausschuss/ 21. März 2019; HFA/
26. März 2019; ASE/ 27. März 2019; Rat/ 09. April 2019), soll der Politik als
Ergebnis der Leistungsphase 2 die Vorplanung und Grobkostenschätzung
vorgestellt werden.
Da es im Vorfeld dieser Sitzung erhebliche Diskussionen darüber gegeben
hat, ob der Standort oder das Bauen im Bestand die richtige Entscheidung ist,
wird in den nachfolgenden zunächst auf die bisherigen Beschlussfassungen
eingegangen, aus denen sich das bisherige Verwaltungshandeln abgeleitet hat.
Bereits zur letzten SchulA-Sitzung hatte die Verwaltung aufgrund der Signale
aus der Politik den Beschlussvorschlag erweitert.
Die politischen Beschlüsse
Im Zuge der Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung im Jahr 2011
wurde die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeiten neuer Schulformen im
Bereich der Sekundarstufe I aufzuzeigen (SchulA/10.11.2011). Neben der
Beihaltung des damaligen dreigliedrigen Schulsystems (Hauptschule, Realschule
und Gymnasium) wurden als Optionen eine Sekundarschule und eine Gesamtschule
vorgestellt. In der Sitzung des SchulA v. 22.11.2012 erhielt die Verwaltung den
Auftrag im Folgejahr drei Informationsveranstaltungen
(28.02./12.03./21.03.2013) für die Erziehungsberechtigten der Grundschulkinder
und weitere Interessierte durchzuführen. Folgend wurde im SchulA am 11.04.2013
die Durchführung einer Elternbefragung beschlossen. Aufgrund des Ergebnisses
dieser Befragung wurde die Verwaltung vom SchulA beauftragt, die erforderlichen
Schritte bis zu einem Errichtungsbeschluss für eine Gesamtschule zu unternehmen
(26.06.2013). Über die Gründung der Gesamtschule hat der Rat am 15.10.2013
abgestimmt. Die Errichtung einer Gesamtschule wurde von der Bezirksregierung am
27.01.2014 genehmigt.
Bereits mit dem Genehmigungsbeschluss vom 15.10.2013 erhielt die
Verwaltung der Auftrag parallel zur Herrichtung des Brinkgebäudes zum Start der
Gesamtschule auch das Bauen im Bestand (Brink, Paaltjessteege u. Grollscher
Weg) mit den Kosten eines Neubaus zu vergleichen. Nach mehreren Sitzungen zu
diesem Thema in der Schulplanunskommission und im SchulA im Jahr 2014, in denen
u. a. auch die Wirtschaftlichkeit beider Modelle betrachtet wurden, erhielt die
Verwaltung am 18.08.2015 im SchulA den Auftrag, für das Bauen im Bestand eine
so genannte „Phase 0“ durchführen zu lassen (SchulA/18.08.2015).
Nach mehreren Sitzungen im Frühjahr 2016 zur Phase 0 folgte noch eine
Machbarkeitsstudie zu den einzelnen Baumaßnahmen. Aufgrund der Beschlussfassung
(SchulA/ 06.09.2016 u. Rat/20.09.2016) zur Umsetzung der Variante 2 aus dem
Entwurf des Architektenbüros Hausmann, Aachen zur Phase 0/Machbarkeitsstudie
hat die Verwaltung in den Folgejahren die Baumaßnahmen an den drei
Schulgebäuden in Angriff genommen.
Als dritte Maßnahme ist in 2020 mit den Planungen für die Herrichtung
des Gebäudes Grollscher Weg begonnen worden.
Umfang der Baumaßnahmen / drei Gebäude – eine Schule
Im Rahmen der Errichtung der Gesamtschule wurde auf Seiten der
Schulentwicklungsplanung eine fünf- bis sechszügige Gesamtschule durch die Fa.
Komplan prognostiziert, die in Ausnahmejahren auch sieben Züge aufnehmen kann.
Die Bezirks-, bzw. Landesregierung hat daher eine Gesamtschule bis zur
Siebenzügigkeit genehmigt.
Für die Gesamtschule sollen nach Abschluss der Bauarbeiten drei
Schulgebäude an den Standorten Brink, Paaltjessteege und Grollscher Weg zur
Verfügung stehen. Die Jahrgänge 5 bis 7 sollen dann im derzeit im Bau
befindlichen Gebäude Brink untergebracht werden. Für die Oberstufe, sowie für
die Fachräume der Oberstufe und der Jahrgänge 5 bis 7 stehen dann die Räume im
bereits hergerichteten Gebäude Paatljessteege zur Verfügung. Das Brinkgebäude
ist so konzipiert, dass in den Jahrgangsclustern in Ausnahmejahren bis zu
sieben Klassen untergebracht werden können. Ansonsten ist ein Cluster für sechs
Klassen ausgerichtet und hat dann einen unterrichtsgroßen
Mehrzweck-/Differenzierungsraum und zwei kleinere Differenzierungsräume.
Hiermit wird dem Klassenraumprinzip in den unteren Jahrgängen Rechnung getragen.
Das Gebäude Grollscher Weg, für das nun die Leistungsphase 2
abgeschlossen werden soll, wird sechszügig geplant. Da hier das Fachraumprinzip
für die Raumbelegung greifen soll, ist es durch eine einfachere Verteilung
möglich, auch mal einen siebten Zug unterzubringen.
Auslastung der Standorte (Zügigkeiten)
Die Gesamtschule hat in jedem Jahrgang mindestens fünf Klassen, wobei
oft aufgrund der teils hohen Schülerzahl (Klassenfrequenz) auch ein weiterer
Zug möglich wäre.
Aktuelle Schülerzahlen der Gesamtschule (Stand
03.03.2021):
Der nachfolgenden
Tabelle können Sie die durchschnittliche Anzahl an Schülerinnen und Schüler
(SuS) in den einzelnen Jahrgängen entnehmen. In Fettdruck ist die derzeitige
Klassenfrequenz dargestellt. Laut Verordnung liegt die Bandbreite der
Klassenfrequenz an Gesamtschule zwischen 25 und 29 SuS. Aufgrund der möglichen Reduzierung der
durchschnittlichen Klassenfrequenz um 1 gemäß der Verordnung zur Ausführung des
§ 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW – hier § 6 Absatz 5 Nr. 2 – könnte die Gesamtschule
bereits jetzt in einigen Jahrgängen eine weitere Klasse bilden (der
Klassenfrequenzwert ist in diesem Fall in grün dargestellt).
Aus der hier dargestellten Zügigkeit der Gesamtschule werden gerade in
den für den Grollscher Weg vorgesehen Jahrgängen 8 bis 10 die im
Genehmigungsverfahren prognostizierten Zügigkeiten (5 bis 7) voll erreicht.
Dies liegt u. a. daran, dass an Gesamtschulen erst in den oberen Jahrgängen
Klassen wiederholt werden. Zusätzlich ist die Zahl der Übergänger von anderen
Schulformen (allein im lfd. Schuljahr mehr als 20 Zugänge) einzubeziehen.
Auf für die nachfolgenden Jahrgänge werden gleichbleibende bis leicht
steigende Anmeldezahlen erwartet.
Raumprogramm
Bei Errichtung, Sanierung oder Herrichtung von Schulgebäuden versucht
die Stadt als Schulträger den Anforderungen für einen zeitgemäßen Schulbau
Rechnung zu tragen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung schreibt in Ihrer Broschüre „Schule im Quartier“ auf die Frage,
was ein zeitgemäßer Schulbau benötigt:
„Schulgebäude müssen heute als ganztägig
genutzte Orte anregende, vielfältig nutzbare Lern-, Arbeits- und
Aufenthaltsumgebungen für SuS und Beschäftigte bieten. Eine strikte räumliche
Trennung zwischen Unterricht und Freizeit oder die Trennung zwischen Nutz- und
Erschließungsflächen eines Schulgebäudes ist heute nicht mehr zeitgemäß“
Der ehemaligen fünfzügigen Realschule standen als Halbtagsschule im
Gebäude Grollscher Weg lediglich allgemeine Unterrichts- und Fachräume zur
Verfügung. Eine kleine Mensa wurde im Kunstraum umgesetzt, als die Vorgaben des
Landes dies erforderten (Ganztagsoffensive – 1.000-Schulen-Programm/2008). Die
Fa. KOMPLAN hatte in ihrem Gutachten zur Schulentwicklungsplanung (2011)
bereits erwähnt, dass das Schulgebäude für eine fünfzügige Realschule nicht
ausreichend ist.
Statt der Realschule mit bis zu 30 Klassen (6 x 5 Klassen) im Halbtagsbetrieb
soll nun eine Gesamtschule mit drei Jahrgängen mit in der Regel 6 Klassen
untergebracht werden. Zu bedenken ist dabei, dass eine Gesamtschule nicht nur
eine Ganztagsschule, eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens, sondern
zusätzlich auch eine Schule des gemeinsamen Lernens ist, in der SuS mit und
ohne besondere Förderbedarfe gemeinsam beschult werden. Dies sind in der Regel
zwischen 12 und 16 SuS pro Jahrgang. Hieraus leiten sich besondere und im
Gegensatz zu einer normalen Regelschule zusätzliche Raumbedarfe ab.
So sind in einer zeitgemäßen Schule neben den allgemeinen Lern- und
Unterrichtsbereichen auch spezialisierte Lern- und Unterrichtsbereiche
(Differenzierungsräume und –flächen für die sonderpädagogische Förderung, aber
auch für die allgemeine Differenzierung (aufgrund der Lernstärken) im
„normalen“ Unterricht, Gemeinschaftsbereiche, Team- und Personalräume und
sonstige Funktionsräume erforderlich. Die Beratungsbedarfe von SuS haben sich
erhöht – auch hierfür sind entsprechende Räume vorzuhalten (z. B. regelmäßige
Berufsberatungen, KAoA). Addiert man diese Bedarfe, so reichen die Gewinne
(weniger Klassen als zu Realschulzeiten) kaum aus, um allen Funktionen
entsprechende Räume zuzuweisen. Aufgabe der Planer war somit auch, durch multifunktionale
Nutzungen alle Bedarfe in das beschränkte Raumangebot unterzubringen.
Für die Gesamtschule wurde zur Ermittlung des genauen Bedarfs für den
Schulbau bereits vor sechs Jahren eine Phase 0 durchgeführt. Im Rahmen der
Abstimmung der Ergebnisse der jetzigen Vorplanung (Leistungsphase 2) wurde die
Schule erneut beteiligt. Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen Phase 0 und
der jetzigen Umsetzung setzte man sich in einer zusätzlichen (Online-)
Besprechung auch noch einmal intensiv mit den Bedarfen auseinander.
Durch das Architekturbüro Hausmann aus Aachen wurde für den SchulA am 9.
März 2021 die Präsentation „Gesamtschule Emmerich; Standort Grollscher
Weg; Präsentation 09.03.2021“ erstellt. Die Präsentation konnte vom
Architekten aufgrund der Absetzung des Tagesordnungspunktes in der Sitzung
nicht vorgetragen werden. Zur Information ist die Präsentation als Anlage 1
beigefügt.
Kostenschätzung
Die, dem Kostenrahmen (ca. 11,8 Mio. €) aus der Phase 0 im Jahr 2016
nachfolgende, Kostenschätzung nach DIN 276-1 für die Umbaumaßnahmen des
Schulstandortes Grollscher Weg beläuft sich auf ca. 17.400.000 €. Neben dem
Umstand, dass es sich auch hierbei um eine auf Quadratmetern und Raumvolumen
basierende Schätzung handelt, werden aufgrund der (Um)Baumaßnahme zusätzliche
Kosten für die Interimsunterbringung anfallen. Daneben würden bei einem nicht vollständigen Leerzug des Gebäudes
mit zusätzlichen Kosten aufgrund der erschwerten Bauausführung (Bildung
Bauabschnitte, laufender Betrieb) gerechnet werden, welche aktuell noch nicht
zu schätzen sind, da diese Kosten stark von der Anzahl der verbleibenden
Schüler/ der notwendigen Schulhoffläche und dem zur Verfügung stehenden
Zeitraum abhängen Darüber hinaus können bei einer rein an den Flächen oder Volumina
orientierten Schätzung, die Kosten für die Schadstoffbeseitigung nicht
entsprechend gewürdigt werden.
Eine bauteilbasierte Kostenberechnung erfolgt im Rahmen der
Leistungsphase 3. Einen Kostenanschlag erhält man nach Abschluss der
Leistungsphase 6 und 7 (Vergabe). Tatsächliche Kostensicherheit wird aber erst
dann nach der sogenannten Kostenfeststellung zum Abschluss der Baumaßnahme bzw.
der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung) bestehen.
Interim während der Bauzeit am Grollscher Weg
Die Möglichkeiten der Interimsunterbringungen können im Rahmen der
folgenden Planungsphase erarbeitet und der Politik im Anschluss mit dem
Ergebnis der Leistungsphase 3 vorgestellt werden. Der erforderliche Umfang
eines Interims ist u. a. abhängig von den ggf. möglichen Bauabschnitten bzw.
der sich daraus ergebenden Antwort auf Frage zum Bauen im Bestand, zu denen im
jetzigen Planungsstadium noch keine verlässlichen Angaben gemacht werden
können.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung würde, neben der
Betrachtung des Bestandsbaus, anhand des geplanten Raumprogramms, ein
optimierter Neubau auf dem Schulhofgelände (fiktiv) platziert werden. Die zu
erwartenden Schwierigkeiten im Rahmen der Bauleitplanung würden kurz umrissen
und monetär geschätzt werden – ob tatsächlich ein (Neu)Bau an dem jetzigen
Standort bauordnungsrechtlich möglich ist, kann könnte abschließend erst im
Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans beantwortet werden - Zeithorizont
ca. 12 bis 18 Monate. Der an das Raumprogramm angepasste (neue) Schulbaukörper
wird nach heutiger Betrachtung Mehrkosten von über 6 Mio. € verursachen (vgl.
Anlage Vortrag Kostenvergleich), andererseits aber vermutlich in der Fläche
kleiner ausfallen und es ist somit mit geringeren Folgekosten zu rechnen
(Reinigung, Energie). Da sämtliche Bauteile (Rohbau, Fassade) neu sein werden
ist zu erwarten, dass der jährliche Bauunterhalt (etwas) geringer ausfallen
wird und aufgrund der verminderten Fläche auch Schönheitsreparaturen etwas
kostengünstiger ausfallen werden. Hier würden voraussichtlich zur Prognose
kennzahlenbasierte Durchschnittswerte herangezogen werden. Ein
Betrachtungszeitraum jenseits von 30 Jahren ist, aufgrund der sich ständig „im
Fluss“ befindlichen Beschulung/ Bildungsansätze nicht sinnvoll.
Die Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bzw. (monetäre) Lebenszyklusbetrachtung soll extern
ausgeschrieben werden - bisher an der Planung beteiligte Ingenieurbüros werden
von der Vergabe ausgeschlossen.
Eine Instandsetzung des Gebäudes Grollscher Weg, welche nicht das an
einer Gesamtschulbeschulung orientierte (neue) Raumprogramm abbildet und eher
einer baulichen Unterhaltung mit Modernisierungsanteilen entspräche, wird nicht
als dritter (Neubau, Sanierung) Weg im Rahmen einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung untersucht. Auch eine Aufstockung des Gebäudes
am Brink, mit bis zu 14 Klassenräumen, ist nicht Bestandteil dieser
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Es
besteht eine grundsätzliche Anerkennung des Raumbedarfs, welcher aus der
Programmstudie und den (neuen) Anforderungen der Schulleitung abgeleitet wurde.
Die Fortsetzung
der Planungsarbeiten (Leistungsphase 3) würde es ermöglichen, dass die
Ergebnisse Bestandteil der Beratungen zum Haushalt 2022 werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Aufgrund der Kostenschätzung i. H. v.
17.400.000,- Euro wurden i. V. m. vermuteten allgemeinen Kostensteigerungen
Haushaltsmittel i. H. v. 18.300.000,- Euro für die HH-Jahre 2021 ff
berücksichtigt
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister