Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Baudenkmals
„Dachziegelwerk Alphons Meyer“, Reeser Straße 205, die Voraussetzungen nach § 2
des Gesetzes zum Schutz und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen
(Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der
geschützten Denkmäler erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung
entsprechend dem vorläufigen Denkmalblatt sowie dem Gutachten des LVR-Amtes für
Denkmalpflege im Rheinland.
Sachdarstellung:
Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat mit Schreiben und
wissenschaftlichem Gutachten die Denkmaleigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 und
2 DSchG NRW für die Gebäude und Produktionsanlagen des Dachziegelwerks Alphons
Meyer als Baudenkmal auf dem Grundstück Reeser Straße 205, 209, Gemarkung
Vrasselt, Flur 7, Flurstücke 191, 226, 229, 233, festgestellt.
Auf Grund der geplanten Betriebsaufgabe Ende März 2021 wurde die
vorläufige Unterschutzstellung der Anlage gegenüber dem Eigentümer angeordnet.
Das Denkmalblatt der vorläufigen Unterschutzstellung sowie das
wissenschaftliche Gutachten des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland
sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt.
Aus diesen gehen die Einzelheiten zur Denkmalbeschreibung, historischen
Grundlagen, zur denkmalrechtlichen Begründung und zum Schutzumfang hervor.
Dem beigefügten vorläufigen Denkmalblatt sowie dem wissenschaftlichen
Gutachten des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist zu entnehmen, dass die
Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 und 2 DSchG NRW zum Eintrag als Baudenkmal in
die Liste der geschützten Denkmäler erfüllt sind und dass an der
Unterschutzstellung ein öffentliches Interesse besteht.
Aufgrund dieser Feststellung ist die Eintragung des Baudenkmals gemäß §
3 Abs. 2 DSchG NRW in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein zur
gesetzlichen Verpflichtung geworden.
Entsprechend § 7 Abs. 3 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Emmerich
am Rhein entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt
Emmerich am Rhein über die Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste der
Stadt Emmerich am Rhein.
Der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtige wurde bereits im Rahmen
der vorangegangenen Überprüfungen der Denkmaleigenschaft durch die
Dienststellen des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und die Untere
Denkmalbehörde der Stadtverwaltung über die geplante Unterschutzstellung
informiert worden.
Die im Rahmen des
Eintragungsverfahrens vorgebrachten Einwände sind bei künftigen Vorhaben im
Umgang mit dem Baudenkmal zu berücksichtigen und entsprechend durch die zuständigen
Ämter und Dienststellen abzuwägen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter