Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stellt fest, dass für das Baudenkmals „Dachziegelwerk Alphons
Meyer“, Reeser Straße 205, die Voraussetzungen nach § 2 des Gesetzes zum Schutz
und zu Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz –
DSchG NRW) zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler
erfüllt sind und beschließt die Unterschutzstellung entsprechend dem
vorläufigen Denkmalblatt sowie dem Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im
Rheinland.
Sachdarstellung :
Das LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland hat mit Schreiben und wissenschaftlichem Gutachten
die Denkmaleigenschaft im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 DSchG NRW für die Gebäude
und Produktionsanlagen des Dachziegelwerks Alphons Meyer als Baudenkmal auf dem
Grundstück Reeser Straße 205, 209, Gemarkung Vrasselt, Flur 7, Flurstücke 191,
226, 229, 233, festgestellt.
Auf Grund der
geplanten Betriebsaufgabe Ende März 2021 wurde die vorläufige
Unterschutzstellung der Anlage gegenüber dem Eigentümer angeordnet.
Das Denkmalblatt der
vorläufigen Unterschutzstellung sowie das wissenschaftliche Gutachten des
LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland sind dieser Vorlage als Anlagen
beigefügt.
Aus diesen gehen
die Einzelheiten zur Denkmalbeschreibung, historischen Grundlagen, zur
denkmalrechtlichen Begründung und zum Schutzumfang hervor.
Dem beigefügten
vorläufigen Denkmalblatt sowie dem wissenschaftlichen Gutachten des LVR-Amt für
Denkmalpflege im Rheinland ist zu entnehmen, dass die Voraussetzungen nach § 2
Abs. 1 und 2 DSchG NRW zum Eintrag als Baudenkmal in die Liste der geschützten
Denkmäler erfüllt sind und dass an der Unterschutzstellung ein öffentliches
Interesse besteht.
Aufgrund dieser
Feststellung ist die Eintragung des Baudenkmals gemäß § 3 Abs. 2 DSchG NRW in
die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein zur gesetzlichen Verpflichtung
geworden.
Entsprechend § 7
Abs. 3 Buchstabe d) der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein entscheidet
der Ausschuss für Stadtentwicklung des Rates der Stadt Emmerich am Rhein über die
Eintragung von Baudenkmälern in die Denkmalliste der Stadt Emmerich am Rhein.
Der
Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtige wurde bereits im Rahmen der
vorangegangenen Überprüfungen der Denkmaleigenschaft durch die Dienststellen
des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland und die Untere Denkmalbehörde der
Stadtverwaltung über die geplante Unterschutzstellung informiert worden.
Die im Rahmen des
Eintragungsverfahrens vorgebrachten Einwände sind bei künftigen Vorhaben im
Umgang mit dem Baudenkmal zu berücksichtigen und entsprechend durch die
zuständigen Ämter und Dienststellen abzuwägen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter