Betreff
Deichverband Bislich-Landesgrenze; Planfeststellungsabschnitt 2 zur Deichsanierung Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer;
hier: Vortrag von Herrn Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze
Vorlage
05 - 17 0239/2021
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 20.01.2015 wurde die Planung zur Deichsanierung zwischen Dornick und Kläranlage durch Herrn Friedrich vorgestellt; der Rat hat dieser am 10.02.2015 zugestimmt.

 

Mit Datum vom 25.04.2017 ist der Planfeststellungsbescheid ergangen; die sich aus dem Bescheid ergebenden Planungen/Änderungen und Untersuchungen hat Herr Holger Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze und Herr Dennis Steffen, Projektleiter in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 28.11.2017 dargelegt.

 

Weitere Planänderungen und Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die sich durch die fortschreitende Planung ergeben hatten wurden bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 10.03.2020 erläutert. 

 

Im Zuge der weiterführenden Ausführungsplanung wird durch den Deichverband Bislich-Landesgrenze bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf angeregt, die Notwendigkeit der bisher planfestgestellten Fuß-, Radwegrampe „Hauptstraße“ und die Kfz-Rampe „Kalflackweg“ abermals zu überdenken.

 

In der jetzigen Sitzung wird der Deichverband die vorgelegten Änderungen darlegen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2021 – 2023 vorgesehen. Produkt: 7.000040.700

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter