Beschlussvorschlag
I. Der
Jugendhilfeausschuss beschließt die Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung
für die Zielgruppe 14-21 Jahre.
II. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das vorgestellte Konzept für
die zweite Jugendeinrichtung umzusetzen ist.
III. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Räumlichkeit „früheres
Terrasana“ (Hinter dem Schinken 1 in Emmerich) für die zweite Jugendeinrichtung
anzumieten.
IV. Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Sperrvermerk für die 2.
Jugendeinrichtung aufzuheben.
Sachdarstellung :
Zu I.:
Seit 2017 werden in Emmerich am
Rhein verstärkt mehr Beteiligungsformate für Jugendliche und junge Erwachsene
angeboten. Dazu zählten unter anderem eine große „Fish-Bowl“ Veranstaltung,
mehrere „Jugend trifft Verwaltung“ und „Jugend trifft Politik“ Veranstaltungen
sowie zuletzt eine Online-Befragung der Kinder und Jugendlichen zwischen 6-21
Jahren.
Bei der Online-Befragung wurden
für drei Altersgruppen (6-10 Jahre, 11-15 Jahre, 16-21 Jahre) Fragebögen
angefertigt, sodass eine differenziertere Befragung möglich war.
Ziel der verschiedenen
Beteiligungsformate war nicht nur die Wünsche und Bedarfe der Jugendlichen und
jungen Erwachsenen festzustellen, sondern die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen aktiv miteinzubeziehen und auch zu prüfen, welche Anregungen
umgesetzt werden können. Weiterhin ist es auch erforderlich nicht nur den
subjektiven, sondern auch den grundsätzlichen Bedarf einer Veränderung
festzustellen.
Seit 2017 wird seitens der
Jugendlichen und jungen Erwachsen immer wieder auf verschiedenen
Kommunikationswegen mitgeteilt, dass ihrerseits der Wunsch besteht, die offene
Kinder- und Jugendarbeit in Emmerich auszuweiten und wünschen sich dies durch
eine zweite Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene
umzusetzen. Bei der Veranstaltung „Jugend trifft Politik“ wurde den Jugendlichen
seitens der anwesenden Politiker der Eindruck vermittelt, dass dieser Wunsch
grundsätzlich umsetzbar sein könnte.
Seit 2018 wurden immer wieder
von der Politik Prüfanträge gestellt, die diesen Eindruck verstärkten.
Bis Mitte 2020 wurden auch bereits
verschiedene Prüfaufträge von der Politik beschlossen:
-die Räumlichkeiten des Kellers
im PAN zu prüfen
-die Räumlichkeit „altes Kino“
zu prüfen
-die Räumlichkeit „alte
Rheinfähre“ zu prüfen
Weiterhin wurde im Jahre 2020
auch beschlossen, dass die Trägerschaft der zweiten Einrichtung kommunal
verankert wird.
Jedoch liegt bis zum heutigen
Datum kein Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer zweiten
Jugendeinrichtung vor, sowie auch kein Beschluss über das umzusetzende Konzept.
In Emmerich am
Rhein lebten zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 2.243 Jugendliche und junge
Erwachsene zwischen 14-20 Jahren.
Die offene Kinder-
und Jugendarbeit beschränkt sich aktuell auf den Standort Jugendcafé am Brink.
Frühere Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die bspw. durch
kirchliche Verbände bestanden, sind heute kaum noch vorhanden, sodass eine
einzige Jugendeinrichtung, die dazu noch an einer Schule verortet ist, dem
Bedarf von 2.243 Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht werden muss. Doch
trotz Erhöhung des Personals oder konzeptionellen Veränderungen im Hinblick auf
Angebote in den letzten Jahren reicht dies nicht für die Anzahl der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus.
Betrachtet man
ähnliche infrastrukturelle Städte mit einer ähnlichen Gewichtung der
Gesamtbevölkerung und Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, so stellt
man beispielsweise in einer anderen Kreisstadt (Stadt Geldern) fest, dass dort
bereits ein Konzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit gelebt wird, welches
die Verwaltung auch größtenteils anstrebt:
Dort lebten 2.436
Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-20 Jahren (ebenfalls Stand
31.12.2019) und es werden insgesamt zwei Jugendeinrichtungen betrieben. Eine
Einrichtung (St. Barbara) für die Zielgruppe 10-14 Jahre, welche mit dem
Jugendcafé am Brink vergleichbar wäre und eine zweite Jugendeinrichtung
(Check-Point) für die Zielgruppe 14-21 Jahren.
Betrachtet man
unter diesen Aspekten die Stadt Kleve, so stellt man fest, dass dort bei einer
höheren Einwohnerzahl zwar deutlich mehr Jugendliche zwischen 14-21 Jahren)
lebten als in Emmerich am Rhein (insgesamt 3.680 zum Stand 31.12.2020), dafür
aber insgesamt 9 Einrichtungen Angebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit
bereitstellen.
Auch wenn man über
den Kreis hinausblickt, stellt man bei ähnlich infrastrukturellen und bei
ähnlichen Bevölkerungsdichte anderer Städte (Beispiel Stadt Tönisvorst) fest,
dass dort wie in der Stadt Geldern i.d.R. min. 2 Jugendeinrichtungen
angesiedelt sind.
Somit lässt sich
für die Verwaltung feststellen, dass eine zweite Jugendeinrichtung nicht nur
den Wünschen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechen würde, sondern
auch der tatsächliche Bedarf für eine zweite Jugendeinrichtung gegeben ist.
Zu II.:
Konzept zur 2.
Einrichtung:
Beim Konzept für
die zweite Jugendeinrichtung wurden zwei wichtige Elemente berücksichtigt:
Partizipation und die Schaffung eines Freizeittreffpunktes für Jugendliche und
junge Erwachsene.
Für die
Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es wichtig, dass die Jugendlichen und
jungen Erwachsenen dies im Rahmen der Partizipation mitgestalten und
miterrichten können.
Deswegen ist das
Konzept für die zweite Jugendeinrichtung als Partizipationskonzept
ausgerichtet, sodass bei der Umsetzung des Konzeptes die Beteiligung der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Vordergrund steht und bei jedem Teil des
Konzeptes berücksichtigt werden kann.
Die Jugendlichen
und jungen Erwachsenen sollen mit der Einrichtungsleitung eine
Jugendeinrichtung errichten, die sie als Freizeittreff ansehen und ihre
Rückzugsmöglichkeit erhalten, sowie auch durch pädagogische Angebote die
Kompetenzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefördert werden können.
Die anberaumte
Örtlichkeit lässt die Möglichkeit zu, dass die Jugendeinrichtung als Café
ausgestaltet wird und von Jugendlichen für Jugendliche auch Getränke oder
kleine Snacks angeboten werden können. Dies ist aber abhängig von der
Mitwirkung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Für die
Jugendeinrichtung ist eine Vollzeitstelle als Sozialpädagog*in wie auch ein*e
Bundesfreiwilligendienstleistende*r geplant. Die Stelle der Einrichtungsleitung
soll mit der Stelle aufsuchende Arbeit kombiniert werden, sodass die
aufsuchende Arbeit an die zweite Jugendeinrichtung angedockt wird und eine
Flexibilität bei beiden Angeboten gegeben ist.
Den Grundgedanken,
dass die aufsuchende Arbeit an eine Jugendeinrichtung angedockt wird, war
bereits Bestandteil des Konzeptes der aufsuchenden Arbeit.
Durch die
Kombination der Einrichtungsleitung und der aufsuchenden Arbeit wird zugleich
die Hemmschwelle für den Besuch der Einrichtung gemindert und Jugendliche
erleben keinen Beziehungsabbruch, wenn sie durch die aufsuchende Arbeit an das
Angebot der Jugendeinrichtung herangeführt werden.
Bei der Planung der
Öffnungszeiten (15-21 Uhr) sind sowohl die Wünsche der Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die örtlichen Gegebenheiten sowie auch Vergleichswerte aus anderen
Städten berücksichtigt worden.
In der
Online-Befragung, die vor allem für den Kinder- und Jugendförderplan
durchgeführt wurde, haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen (11-21
Jahren) angegeben, dass sie am ehesten zwischen 16-20 Uhr Zeit in einer
Jugendeinrichtung verbringen würden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit und der
nächtlichen Ruhezeiten, wird eine Schließung der Einrichtung um 21 Uhr
angestrebt, sodass bis 22 Uhr auch noch ausreichend Zeit für Aufräumarbeiten
etc. zur Verfügung steht.
Durch die
Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung sollen in erster Linie die
allgemeinen Ziele und Aufgaben einer Einrichtung der offenen Kinder- und
Jugendarbeit verfolgt werden, die durch den §11 SGB VIII vorgegeben sind. Für
die Verwaltung steht jedoch der Partizipationsgedanke im Vordergrund, sodass
dadurch auch die Ziele, die mit einer zweiten Jugendeinrichtung erreicht werden
sollen, andere Schwerpunkte setzen.
So soll das
langfristige Ziel die Partizipation der Jugendliche und jungen Erwachsenen
sein, sowie auch ein langfristiger Standort für die Jugendeinrichtung.
Zusätzlich soll die Förderung und Unterstützung einer gleichberechtigen
Teilhabe am gesellschaftlichen Leben langfristig erreicht werden.
Die mittelfristigen
Ziele sind, dass Beteiligungsgremien auch für Jugendliche geöffnet werden, dies
kann bspw. durch eine Heranführung an die Einwohnersprechstunde der jeweiligen
Ausschüsse sein, sowie auch, dass die Jugendlichen andere Möglichkeiten kennen
lernen, sich auch außerhalb der Einrichtung für ihre Interessen einzusetzen.
Weiterhin möchte die Verwaltung mittelfristig die Beteiligung von Jugendlichen
auch in der Einrichtung soweit verstärken, dass beispielsweise der Café-Bereich
von den Jugendlichen eigenständig organisiert wird, wozu bspw. das Einkaufen,
Planen der Getränke und Snacks gehören würde.
Kurzfristig steht
die Schaffung von Angeboten mit Jugendlichen für Jugendliche im Vordergrund,
was durch die zweite Jugendeinrichtung ermöglicht werden kann.
Die Angebote sollen
die Interessen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wiederspiegeln, sodass
auch hier der Partizipationsgedanke im Vordergrund steht. So sollen die
Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit der Einrichtungsleitung die Angebote
planen und mit den Jugendlichen auch durchführen. Mögliche Angebote können
dabei Kochangebote, Sportangebote, Bewerbungsunterstützung und flexible
Info-Veranstaltungen zu Themen, die für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen
aktuell sind. Möglich wären hier Themen wie Cyber-Mobbing, Schulden, Übergang
Schule-Beruf oder auch Tipps und Tricks für die Erstellung von Videos etc.
Weiterhin soll die
Möglichkeit geschaffen werden, dass dort auch Sozialstunden abgeleistet werden
können. So können auch straffällig gewordene Jugendliche durch die
verpflichtenden Sozialstunden langsam an die Jugendeinrichtung herangeführt
werden und lernen so auch die Angebote wie auch die Mitarbeiter*innen kennen.
Bei einer guten Beziehungsarbeit kann so das Interesse geweckt werden auch ohne
die verpflichtenden Sozialstunden den Kontakt weiterhin zur Einrichtung zu
suchen oder sich dort bestenfalls auch weiterhin zu engagieren. In der
Nachbarstadt Kleve wird dies auch bereits umgesetzt.
Ein weiteres
Element der Angebote sollen verschiedene Veranstaltungen sein. Beim Jugendcafé
am Brink konnte bereits festgestellt werden, dass durch Veranstaltung oft eine
breite Masse an Jugendlichen angesprochen werden kann und so auch Jugendliche
eine Einrichtung angebotsbezogen kennen lernen können, für die der Weg zur Einrichtung
noch zu große Hemmnisse barg.
Mögliche
Veranstaltungen könnten ein Poetry-Slam-Abend sein, Lesungen, kleinere
Unplugged-Konzerte, oder auch genderbezogene Veranstaltungen wie
Mädchenflohmarkt, themenbezogene Filmabende usw.
Zu III.:
Seit 2018 wurden
verschiedene Örtlichkeiten als möglicher Standort für eine zweite
Jugendeinrichtung in Augenschein genommen und einige seitens der Verwaltung
näher geprüft. Folgende Räumlichkeiten schlossen sich u.a. als möglicher
Standort aus:
Das PAN wurde
hinsichtlich des Kellers und des Obergeschosses, wo sich früher auch eine
Gastronomie befunden hat, geprüft.
Die zweckgebundene
Förderung läuft zum 31.12.2023 aus, der Mietvertrag mit dem PAN Verein zum
30.06.2023. Eine Jugendeinrichtung ist nicht mit der Gastronomie
gleichzusetzen, da mit der Errichtung einer Jugendeinrichtung eine
Nutzungsänderung vorliegen würde, während das ehem. PAN-Bistro als ergänzende
Gastronomie im Konzept vorgesehen war. Der Multifunktionsraum und die
Nebenräume sind integraler Bestandteil des Museums und werden auch immer wieder
für begleitende Bildungsangebote zu den jeweiligen Ausstellungen genutzt. Zurzeit
vermietet der PAN-Verein den Multifunktionsraum für verschiedenste
Veranstaltungen, was in seinem Hausrecht verankert ist und keine dauerhafte
veränderte Nutzung darstellt.
Das ehemalige Kino
im Rheincenter befindet sich seit mehreren Jahren in der Anmietung einer
Shisha-Bar, eine Kündigung des Mietvertrages ist nach Rücksprache mit dem
Immobilienverwalter nicht geplant. Dazu wurde in der letzten Woche die
Hausverwaltung des Gebäudes erneut kontaktiert. Derzeit sind Vermieter, Mieter
und der FB5 in der Abstimmung zur Erneuerung der Brandschutzmeldeanlage und
entsprechender Lüftungstechnik für den Betrieb einer Shisha-Bar. Erschwerend kommt
dazu, dass die Räumlichkeiten nicht barrierefrei sind.
Bei der „alten
Rheinfähre“ konnte keine Einigung mit dem neuen Eigentümer erzielt werden.
Auch weitere
Örtlichkeiten wie beispielsweise das ehem. Heck-Meck / Kurios oder die ehem.
Tanzschule am Geistmarkt sind entweder durch zu hohen Sanierungsaufwand oder
Nichteignung ebenfalls ausgeschlossen worden.
Bei dem ehem.
Fitnessstudio „Vital Sports“ auf dem Nollenburger Weg handelt es sich um ein
Gebäude von insges. 1250qm aus dem Jahr 1996, welches seit 2013 nicht mehr
genutzt wird. Für die aufwendige Sanierung ist mit einem sehr hohen
Sanierungsbedarf im sechsstelligen Bereich zu rechnen. Des Weiteren ist durch
die enorme Größe und den Zuschnitt eine sinnvolle Aufteilung für die Belange der
Jugendarbeit kaum vorstellbar. Festzustellen bleibt, dass für eine
Jugendeinrichtung nicht mehr als ein Drittel der Gesamtfläche notwendig ist.
Somit müsste für die verbleibende Gebäudefläche noch ein Nutzungskonzept
entwickelt werden. Aus Sicht der Verwaltung steht der hohe finanzielle
Sanierungsbedarf in keinem Verhältnis zur Nutzung einer Teilfläche. Das Gebäude
würde auch erst in einem bis anderthalb Jahren tatsächlich zur Verfügung stehen
(Planung, Umbau/Sanierung).
Eine Unterbringung
beider Jugendeinrichtungen unter einem Dach entspricht nicht der derzeitigen
Ausgangslage, denn die Einbindung des städt. Jugendcafés in die Planungen des
Neubaus „Am Brink“ der Gesamtschule ist bereits seit der „Phase Null“ vorgesehen,
womit schon getätigte und verplante Investitionen in nicht unerheblicher Höhe
verbunden sind. Darüber hinaus besteht eine Kooperation zwischen der
Gesamtschule und dem städt. Jugendcafé am Brink. So werden wirkungsvolle
Synergien erzeugt, die einen Mehrwert für beide Seiten hervorbringt. Das JuCa
in direkter Nähe zur Gesamtschule ist ein integraler Baustein in der
Ganztagsbetreuung der Gesamtschulkinder.
Da sich die anderen
Räumlichkeiten aus Sicht der Verwaltung entweder gar nicht eignen bzw. erst mit
weiterer größerer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen würden, erfüllt das
Terrasana die Anforderungen an eine Jugendeinrichtung.
Der Vermieter des
ehemaligen Terrasanas ist nicht bereit die Räumlichkeiten abermals an Gastronomiebetreiber
zu vermieten. Weitere Vorgabe ist der Abschluss eines mehrjährigen
Mietvertrags, der sich über mindestens 3 Jahre oder länger erschließt. Aktuell
gibt es für die Räumlichkeiten weder bei dem Makler noch bei der
Wirtschaftsförderung noch über das neue Förderprogramm Anfragen für diese
Räumlichkeit.
Das Terrasana ist
auch nicht Teil des Förderpaket „Stärkung Innenstadt“. Das Programm umfasst die
Einkaufsstraßen Kaßstrasse und Steinstrasse. Das Terrasana befindet sich nach
Bewertung von
Schneider+Straten in einer absoluten B-Lage.
Die Nutzungsfläche
des Terrasanas beträgt insgesamt 234,2qm.
Durch den großen
Aufenthaltsraum (165,14qm) kann die Räumlichkeit sowohl für einen normalen
Tagesbetrieb genutzt werden und zugleich ermöglicht der große Aufenthaltsraum
auch die Durchführung von Veranstaltungen. Die Inneneinrichtung der
Jugendeinrichtung soll mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemeinsam
ausgesucht werden, dafür ist ein Budget von ca. 50.000€ eingeplant.
Gleichzeitig sollen Jugendliche und junge Erwachsene dadurch im Hinblick auf
spätere Verselbstständigung an den richtigen Umgang mit Geld herangeführt
werden. Für die Verwaltung wäre es eine Möglichkeit den Aufenthaltsraum wie ein
Café auszustatten und auch eine Theke mit Kühlmöglichkeiten einzubauen. Der hintere
Bereich des Aufenthaltsraumes könnte für kleinere Indoor-Aktivitäten wie Kicker
oder Billard genutzt werden, auch wäre es möglich den Raum durch mobile
Trennelemente zu unterteilen.
Auch soll in der
Einrichtung ein Büro eingerichtet werden, da dies bereits im aktuellen
Grundriss auch vorgesehen ist, wären dafür nur geringe bauliche Veränderungen
notwendig.
Das Terrasana
bietet nicht nur optimale räumliche Möglichkeiten, sondern liegt sehr zentral
in der Innenstadt und in nur 200m Entfernung zum Rheinpark. So könnten auch
größere Sport-Events oder auch Outdoor-Angebote in unmittelbarer Nähe
durchgeführt werden.
Weitere
Kriterien, die eine Jugendeinrichtung erfüllen sollte, sind, dass es für
Jugendliche und junge Erwachsene wichtig ist, dass diese sich mit einem Gebäude
identifizieren können und diese Räumlichkeiten auch mitgestalten können. Dazu
muss das Gebäude voraussetzen, dass dort bspw. Wände selbst gestaltet werden
können, selbstgebautes Mobiliar Platz findet und Rückzugsmöglichkeiten
vorhanden sind. Gleichzeitig sollten Angsträume durch nicht einsehbare Ecken
oder zu großen Nischen wie auch ungenutzten Bereichen vermieden werden. Diese
Kriterien werden beim ehemaligen Terrasana erfüllt.
Durch
einen zentralen Standort, wie dies das ehemalige Terrasana bietet, sollen
Jugendliche und junge Erwachsene wieder mehr in die Innenstadt geholt werden
und nicht in Randgebiete „abgeschoben“ werden. Jugendliche und junge Erwachsene
sollten das Recht bekommen Platz in der Innenstadt zu erhalten!
Zu IV.:
In der
Sitzung des Rates vom 23.02.2021 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 116.500 EUR
für die Inbetriebnahme der 2. Jugendeinrichtung eingeplant und mit einem
Sperrvermerk versehen worden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Im Produkt
06.04.01, 01.10.01 und 7.004101 sind die Haushaltsmittel vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister