Betreff
Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung in Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0151/2021/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

I.          Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung für die Zielgruppe 14-21 Jahre.

II.         Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das vorgestellte Konzept für die zweite Jugendeinrichtung umzusetzen ist.

III.        Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Räumlichkeit „früheres Terrasana“ (Hinter dem Schinken 1 in Emmerich) für die zweite Jugendeinrichtung anzumieten.

IV.       Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den Sperrvermerk für die 2. Jugendeinrichtung aufzuheben.

 

Sachdarstellung :

Zu I.:

Seit 2017 werden in Emmerich am Rhein verstärkt mehr Beteiligungsformate für Jugendliche und junge Erwachsene angeboten. Dazu zählten unter anderem eine große „Fish-Bowl“ Veranstaltung, mehrere „Jugend trifft Verwaltung“ und „Jugend trifft Politik“ Veranstaltungen sowie zuletzt eine Online-Befragung der Kinder und Jugendlichen zwischen 6-21 Jahren.

Bei der Online-Befragung wurden für drei Altersgruppen (6-10 Jahre, 11-15 Jahre, 16-21 Jahre) Fragebögen angefertigt, sodass eine differenziertere Befragung möglich war.

Ziel der verschiedenen Beteiligungsformate war nicht nur die Wünsche und Bedarfe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen festzustellen, sondern die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktiv miteinzubeziehen und auch zu prüfen, welche Anregungen umgesetzt werden können. Weiterhin ist es auch erforderlich nicht nur den subjektiven, sondern auch den grundsätzlichen Bedarf einer Veränderung festzustellen.

Seit 2017 wird seitens der Jugendlichen und jungen Erwachsen immer wieder auf verschiedenen Kommunikationswegen mitgeteilt, dass ihrerseits der Wunsch besteht, die offene Kinder- und Jugendarbeit in Emmerich auszuweiten und wünschen sich dies durch eine zweite Jugendeinrichtung für ältere Jugendliche und junge Erwachsene umzusetzen. Bei der Veranstaltung „Jugend trifft Politik“ wurde den Jugendlichen seitens der anwesenden Politiker der Eindruck vermittelt, dass dieser Wunsch grundsätzlich umsetzbar sein könnte.

Seit 2018 wurden immer wieder von der Politik Prüfanträge gestellt, die diesen Eindruck verstärkten.

Bis Mitte 2020 wurden auch bereits verschiedene Prüfaufträge von der Politik beschlossen:

 

-die Räumlichkeiten des Kellers im PAN zu prüfen

-die Räumlichkeit „altes Kino“ zu prüfen

-die Räumlichkeit „alte Rheinfähre“ zu prüfen

 

Weiterhin wurde im Jahre 2020 auch beschlossen, dass die Trägerschaft der zweiten Einrichtung kommunal verankert wird.

Jedoch liegt bis zum heutigen Datum kein Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung vor, sowie auch kein Beschluss über das umzusetzende Konzept.

 

In Emmerich am Rhein lebten zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 2.243 Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14-20 Jahren.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit beschränkt sich aktuell auf den Standort Jugendcafé am Brink. Frühere Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, die bspw. durch kirchliche Verbände bestanden, sind heute kaum noch vorhanden, sodass eine einzige Jugendeinrichtung, die dazu noch an einer Schule verortet ist, dem Bedarf von 2.243 Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerecht werden muss. Doch trotz Erhöhung des Personals oder konzeptionellen Veränderungen im Hinblick auf Angebote in den letzten Jahren reicht dies nicht für die Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus.

Betrachtet man ähnliche infrastrukturelle Städte mit einer ähnlichen Gewichtung der Gesamtbevölkerung und Anzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, so stellt man beispielsweise in einer anderen Kreisstadt (Stadt Geldern) fest, dass dort bereits ein Konzept der offenen Kinder- und Jugendarbeit gelebt wird, welches die Verwaltung auch größtenteils anstrebt:

Dort lebten 2.436 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14-20 Jahren (ebenfalls Stand 31.12.2019) und es werden insgesamt zwei Jugendeinrichtungen betrieben. Eine Einrichtung (St. Barbara) für die Zielgruppe 10-14 Jahre, welche mit dem Jugendcafé am Brink vergleichbar wäre und eine zweite Jugendeinrichtung (Check-Point) für die Zielgruppe 14-21 Jahren.

Betrachtet man unter diesen Aspekten die Stadt Kleve, so stellt man fest, dass dort bei einer höheren Einwohnerzahl zwar deutlich mehr Jugendliche zwischen 14-21 Jahren) lebten als in Emmerich am Rhein (insgesamt 3.680 zum Stand 31.12.2020), dafür aber insgesamt 9 Einrichtungen Angebote für die offene Kinder- und Jugendarbeit bereitstellen.

Auch wenn man über den Kreis hinausblickt, stellt man bei ähnlich infrastrukturellen und bei ähnlichen Bevölkerungsdichte anderer Städte (Beispiel Stadt Tönisvorst) fest, dass dort wie in der Stadt Geldern i.d.R. min. 2 Jugendeinrichtungen angesiedelt sind.

Somit lässt sich für die Verwaltung feststellen, dass eine zweite Jugendeinrichtung nicht nur den Wünschen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen entsprechen würde, sondern auch der tatsächliche Bedarf für eine zweite Jugendeinrichtung gegeben ist.

 

Zu II.:

Konzept zur 2. Einrichtung:

Beim Konzept für die zweite Jugendeinrichtung wurden zwei wichtige Elemente berücksichtigt: Partizipation und die Schaffung eines Freizeittreffpunktes für Jugendliche und junge Erwachsene.

Für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist es wichtig, dass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen dies im Rahmen der Partizipation mitgestalten und miterrichten können.

Deswegen ist das Konzept für die zweite Jugendeinrichtung als Partizipationskonzept ausgerichtet, sodass bei der Umsetzung des Konzeptes die Beteiligung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Vordergrund steht und bei jedem Teil des Konzeptes berücksichtigt werden kann.

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen sollen mit der Einrichtungsleitung eine Jugendeinrichtung errichten, die sie als Freizeittreff ansehen und ihre Rückzugsmöglichkeit erhalten, sowie auch durch pädagogische Angebote die Kompetenzen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen gefördert werden können.

Die anberaumte Örtlichkeit lässt die Möglichkeit zu, dass die Jugendeinrichtung als Café ausgestaltet wird und von Jugendlichen für Jugendliche auch Getränke oder kleine Snacks angeboten werden können. Dies ist aber abhängig von der Mitwirkung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Für die Jugendeinrichtung ist eine Vollzeitstelle als Sozialpädagog*in wie auch ein*e Bundesfreiwilligendienstleistende*r geplant. Die Stelle der Einrichtungsleitung soll mit der Stelle aufsuchende Arbeit kombiniert werden, sodass die aufsuchende Arbeit an die zweite Jugendeinrichtung angedockt wird und eine Flexibilität bei beiden Angeboten gegeben ist.

Den Grundgedanken, dass die aufsuchende Arbeit an eine Jugendeinrichtung angedockt wird, war bereits Bestandteil des Konzeptes der aufsuchenden Arbeit.

Durch die Kombination der Einrichtungsleitung und der aufsuchenden Arbeit wird zugleich die Hemmschwelle für den Besuch der Einrichtung gemindert und Jugendliche erleben keinen Beziehungsabbruch, wenn sie durch die aufsuchende Arbeit an das Angebot der Jugendeinrichtung herangeführt werden.

Bei der Planung der Öffnungszeiten (15-21 Uhr) sind sowohl die Wünsche der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die örtlichen Gegebenheiten sowie auch Vergleichswerte aus anderen Städten berücksichtigt worden.

In der Online-Befragung, die vor allem für den Kinder- und Jugendförderplan durchgeführt wurde, haben die Jugendlichen und jungen Erwachsenen (11-21 Jahren) angegeben, dass sie am ehesten zwischen 16-20 Uhr Zeit in einer Jugendeinrichtung verbringen würden. Aufgrund der örtlichen Gegebenheit und der nächtlichen Ruhezeiten, wird eine Schließung der Einrichtung um 21 Uhr angestrebt, sodass bis 22 Uhr auch noch ausreichend Zeit für Aufräumarbeiten etc. zur Verfügung steht. 

Durch die Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung sollen in erster Linie die allgemeinen Ziele und Aufgaben einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit verfolgt werden, die durch den §11 SGB VIII vorgegeben sind. Für die Verwaltung steht jedoch der Partizipationsgedanke im Vordergrund, sodass dadurch auch die Ziele, die mit einer zweiten Jugendeinrichtung erreicht werden sollen, andere Schwerpunkte setzen.

So soll das langfristige Ziel die Partizipation der Jugendliche und jungen Erwachsenen sein, sowie auch ein langfristiger Standort für die Jugendeinrichtung. Zusätzlich soll die Förderung und Unterstützung einer gleichberechtigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben langfristig erreicht werden.

Die mittelfristigen Ziele sind, dass Beteiligungsgremien auch für Jugendliche geöffnet werden, dies kann bspw. durch eine Heranführung an die Einwohnersprechstunde der jeweiligen Ausschüsse sein, sowie auch, dass die Jugendlichen andere Möglichkeiten kennen lernen, sich auch außerhalb der Einrichtung für ihre Interessen einzusetzen. Weiterhin möchte die Verwaltung mittelfristig die Beteiligung von Jugendlichen auch in der Einrichtung soweit verstärken, dass beispielsweise der Café-Bereich von den Jugendlichen eigenständig organisiert wird, wozu bspw. das Einkaufen, Planen der Getränke und Snacks gehören würde.

Kurzfristig steht die Schaffung von Angeboten mit Jugendlichen für Jugendliche im Vordergrund, was durch die zweite Jugendeinrichtung ermöglicht werden kann.

Die Angebote sollen die Interessen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wiederspiegeln, sodass auch hier der Partizipationsgedanke im Vordergrund steht. So sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit der Einrichtungsleitung die Angebote planen und mit den Jugendlichen auch durchführen. Mögliche Angebote können dabei Kochangebote, Sportangebote, Bewerbungsunterstützung und flexible Info-Veranstaltungen zu Themen, die für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aktuell sind. Möglich wären hier Themen wie Cyber-Mobbing, Schulden, Übergang Schule-Beruf oder auch Tipps und Tricks für die Erstellung von Videos etc.

Weiterhin soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass dort auch Sozialstunden abgeleistet werden können. So können auch straffällig gewordene Jugendliche durch die verpflichtenden Sozialstunden langsam an die Jugendeinrichtung herangeführt werden und lernen so auch die Angebote wie auch die Mitarbeiter*innen kennen. Bei einer guten Beziehungsarbeit kann so das Interesse geweckt werden auch ohne die verpflichtenden Sozialstunden den Kontakt weiterhin zur Einrichtung zu suchen oder sich dort bestenfalls auch weiterhin zu engagieren. In der Nachbarstadt Kleve wird dies auch bereits umgesetzt.

Ein weiteres Element der Angebote sollen verschiedene Veranstaltungen sein. Beim Jugendcafé am Brink konnte bereits festgestellt werden, dass durch Veranstaltung oft eine breite Masse an Jugendlichen angesprochen werden kann und so auch Jugendliche eine Einrichtung angebotsbezogen kennen lernen können, für die der Weg zur Einrichtung noch zu große Hemmnisse barg.

Mögliche Veranstaltungen könnten ein Poetry-Slam-Abend sein, Lesungen, kleinere Unplugged-Konzerte, oder auch genderbezogene Veranstaltungen wie Mädchenflohmarkt, themenbezogene Filmabende usw.

 

Zu III.:

Seit 2018 wurden verschiedene Örtlichkeiten als möglicher Standort für eine zweite Jugendeinrichtung in Augenschein genommen und einige seitens der Verwaltung näher geprüft. Folgende Räumlichkeiten schlossen sich u.a. als möglicher Standort aus:

 

Das PAN wurde hinsichtlich des Kellers und des Obergeschosses, wo sich früher auch eine Gastronomie befunden hat, geprüft.

Die zweckgebundene Förderung läuft zum 31.12.2023 aus, der Mietvertrag mit dem PAN Verein zum 30.06.2023. Eine Jugendeinrichtung ist nicht mit der Gastronomie gleichzusetzen, da mit der Errichtung einer Jugendeinrichtung eine Nutzungsänderung vorliegen würde, während das ehem. PAN-Bistro als ergänzende Gastronomie im Konzept vorgesehen war. Der Multifunktionsraum und die Nebenräume sind integraler Bestandteil des Museums und werden auch immer wieder für begleitende Bildungsangebote zu den jeweiligen Ausstellungen genutzt. Zurzeit vermietet der PAN-Verein den Multifunktionsraum für verschiedenste Veranstaltungen, was in seinem Hausrecht verankert ist und keine dauerhafte veränderte Nutzung darstellt.

 

Das ehemalige Kino im Rheincenter befindet sich seit mehreren Jahren in der Anmietung einer Shisha-Bar, eine Kündigung des Mietvertrages ist nach Rücksprache mit dem Immobilienverwalter nicht geplant. Dazu wurde in der letzten Woche die Hausverwaltung des Gebäudes erneut kontaktiert. Derzeit sind Vermieter, Mieter und der FB5 in der Abstimmung zur Erneuerung der Brandschutzmeldeanlage und entsprechender Lüftungstechnik für den Betrieb einer Shisha-Bar. Erschwerend kommt dazu, dass die Räumlichkeiten nicht barrierefrei sind.

 

Bei der „alten Rheinfähre“ konnte keine Einigung mit dem neuen Eigentümer erzielt werden.

 

Auch weitere Örtlichkeiten wie beispielsweise das ehem. Heck-Meck / Kurios oder die ehem. Tanzschule am Geistmarkt sind entweder durch zu hohen Sanierungsaufwand oder Nichteignung ebenfalls ausgeschlossen worden.

 

Bei dem ehem. Fitnessstudio „Vital Sports“ auf dem Nollenburger Weg handelt es sich um ein Gebäude von insges. 1250qm aus dem Jahr 1996, welches seit 2013 nicht mehr genutzt wird. Für die aufwendige Sanierung ist mit einem sehr hohen Sanierungsbedarf im sechsstelligen Bereich zu rechnen. Des Weiteren ist durch die enorme Größe und den Zuschnitt eine sinnvolle Aufteilung für die Belange der Jugendarbeit kaum vorstellbar. Festzustellen bleibt, dass für eine Jugendeinrichtung nicht mehr als ein Drittel der Gesamtfläche notwendig ist. Somit müsste für die verbleibende Gebäudefläche noch ein Nutzungskonzept entwickelt werden. Aus Sicht der Verwaltung steht der hohe finanzielle Sanierungsbedarf in keinem Verhältnis zur Nutzung einer Teilfläche. Das Gebäude würde auch erst in einem bis anderthalb Jahren tatsächlich zur Verfügung stehen (Planung, Umbau/Sanierung).

Eine Unterbringung beider Jugendeinrichtungen unter einem Dach entspricht nicht der derzeitigen Ausgangslage, denn die Einbindung des städt. Jugendcafés in die Planungen des Neubaus „Am Brink“ der Gesamtschule ist bereits seit der „Phase Null“ vorgesehen, womit schon getätigte und verplante Investitionen in nicht unerheblicher Höhe verbunden sind. Darüber hinaus besteht eine Kooperation zwischen der Gesamtschule und dem städt. Jugendcafé am Brink. So werden wirkungsvolle Synergien erzeugt, die einen Mehrwert für beide Seiten hervorbringt. Das JuCa in direkter Nähe zur Gesamtschule ist ein integraler Baustein in der Ganztagsbetreuung der Gesamtschulkinder.

 

 

Da sich die anderen Räumlichkeiten aus Sicht der Verwaltung entweder gar nicht eignen bzw. erst mit weiterer größerer Zeitverzögerung zur Verfügung stehen würden, erfüllt das Terrasana die Anforderungen an eine Jugendeinrichtung.

 

Der Vermieter des ehemaligen Terrasanas ist nicht bereit die Räumlichkeiten abermals an Gastronomiebetreiber zu vermieten. Weitere Vorgabe ist der Abschluss eines mehrjährigen Mietvertrags, der sich über mindestens 3 Jahre oder länger erschließt. Aktuell gibt es für die Räumlichkeiten weder bei dem Makler noch bei der Wirtschaftsförderung noch über das neue Förderprogramm Anfragen für diese Räumlichkeit.

Das Terrasana ist auch nicht Teil des Förderpaket „Stärkung Innenstadt“. Das Programm umfasst die Einkaufsstraßen Kaßstrasse und Steinstrasse. Das Terrasana befindet sich nach

Bewertung von Schneider+Straten in einer absoluten B-Lage.

 

Die Nutzungsfläche des Terrasanas beträgt insgesamt 234,2qm.

Durch den großen Aufenthaltsraum (165,14qm) kann die Räumlichkeit sowohl für einen normalen Tagesbetrieb genutzt werden und zugleich ermöglicht der große Aufenthaltsraum auch die Durchführung von Veranstaltungen. Die Inneneinrichtung der Jugendeinrichtung soll mit den Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemeinsam ausgesucht werden, dafür ist ein Budget von ca. 50.000€ eingeplant. Gleichzeitig sollen Jugendliche und junge Erwachsene dadurch im Hinblick auf spätere Verselbstständigung an den richtigen Umgang mit Geld herangeführt werden. Für die Verwaltung wäre es eine Möglichkeit den Aufenthaltsraum wie ein Café auszustatten und auch eine Theke mit Kühlmöglichkeiten einzubauen. Der hintere Bereich des Aufenthaltsraumes könnte für kleinere Indoor-Aktivitäten wie Kicker oder Billard genutzt werden, auch wäre es möglich den Raum durch mobile Trennelemente zu unterteilen.

Auch soll in der Einrichtung ein Büro eingerichtet werden, da dies bereits im aktuellen Grundriss auch vorgesehen ist, wären dafür nur geringe bauliche Veränderungen notwendig.

Das Terrasana bietet nicht nur optimale räumliche Möglichkeiten, sondern liegt sehr zentral in der Innenstadt und in nur 200m Entfernung zum Rheinpark. So könnten auch größere Sport-Events oder auch Outdoor-Angebote in unmittelbarer Nähe durchgeführt werden.

 

Weitere Kriterien, die eine Jugendeinrichtung erfüllen sollte, sind, dass es für Jugendliche und junge Erwachsene wichtig ist, dass diese sich mit einem Gebäude identifizieren können und diese Räumlichkeiten auch mitgestalten können. Dazu muss das Gebäude voraussetzen, dass dort bspw. Wände selbst gestaltet werden können, selbstgebautes Mobiliar Platz findet und Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sind. Gleichzeitig sollten Angsträume durch nicht einsehbare Ecken oder zu großen Nischen wie auch ungenutzten Bereichen vermieden werden. Diese Kriterien werden beim ehemaligen Terrasana erfüllt.

 

Durch einen zentralen Standort, wie dies das ehemalige Terrasana bietet, sollen Jugendliche und junge Erwachsene wieder mehr in die Innenstadt geholt werden und nicht in Randgebiete „abgeschoben“ werden. Jugendliche und junge Erwachsene sollten das Recht bekommen Platz in der Innenstadt zu erhalten!

 

Zu IV.:

In der Sitzung des Rates vom 23.02.2021 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 116.500 EUR für die Inbetriebnahme der 2. Jugendeinrichtung eingeplant und mit einem Sperrvermerk versehen worden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Im Produkt 06.04.01, 01.10.01 und 7.004101 sind die Haushaltsmittel vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister