Betreff
Schulbauvorhaben "Standort Grollscher Weg";
hier: Antrag Nr. XXXVII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0296/2021
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat lehnt den Antrag der BGE-Ratsfraktion ab.

 

Begründung:

Die BGE-Fraktion stellte in ihrem Schreiben vom 14. Juni 2021 den Antrag an den Rat

  1. Die Leistungsphase 3 für das Sanierungsvorhaben am Gesamtschulstandort „Grollscher Weg“ zu stoppen
  2. Das Architekturbüro Hausmann mit der Planung eines mehrstöckigen und energetischen Neubaus in modularer Bauweise an gleicher Stelle zu beauftragen, wobei der sogenannte „IKEA-Bau“ erhalten bleiben, aber an das neue Gebäude barrierefrei angebunden werden soll.
  3. Den Ratsbeschluss vom 24. März 2021 aufzuheben
  4. Die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich und parallel zu den neuen Architektenplanungen auch das notwendig werdende Bebauungsplanverfahren für den Bereich des Schulneubaus am Grollscher Weg mit hoher Priorität in die Wege zu leiten.
  5. Die Fördermittelsituation zu sondieren und entsprechende Anträge zu stellen.

 

Zu 1.

Die Verwaltung hat aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.09.2016 nach umfangreichen teils europaweiten Ausschreibungsverfahren verschiedene Planungsbüros mit den Umbau-Planungen für das Gebäude Brink und das Gebäude Grollscher Weg beauftragt. Neben den reinen Architektenleistungen des Büros Hausmann wurden Planungsbüros für die TGA-Planung (technische Gebäudeausstattung: Heizung, Wasser, Strom, IT-Verkabelung), den Brandschutz, die Mensaküchenplanung und für die Planung der verschiedenen Fachräume beauftragt. Die Leistungsphasen 1 bis 3 sind besonders arbeitsaufwändig und entsprechend kostenintensiv. Im Vertrauen auf die bestehenden Verträge und den letzten politischen Beschlüssen sind entsprechende Leistungen bereits erbracht worden. Bei der Auflösung der bestehenden Verträge hätten die Büros ggf. Schadenersatzansprüche.

 

Zu 2.

Die Ausschreibung und daraufhin abgeschlossenen Verträge mit den Planungsbüros basierten auf einem Umbau im Bestand. Beim Brinkgebäude konnten die nur aufgrund der statischen Probleme des Altgebäudes ausschreibungskonform auf eine Neubauplanung umgewandelt werden. Dies ist am Standort Grollscher Weg nicht der Fall. Eine entsprechende Vertragsänderung muss daher sorgfältig geprüft werden, da sich die Vertragsgrundlagen wesentlich geändert haben. Um die Risiken zu vermeiden (Vergabeklage), sollte eine Neuausschreibung erfolgen.

 

Zu 3.

Wie zuvor schon erwähnt, müsste der Ratsbeschluss vom 20.09.2016 zumindest für den Teil der Gebäudesanierung Grollscher Weg ebenfalls aufgehoben werden.

 

Zu 4.

Nach Einschätzung des FBL 5 ist mit einer Verfahrenslaufzeit von ca. 2 Jahren zu rechnen. Diese Zeit ist auch mindestens notwendig für erforderlichen Schritte zur Neubauplanung (Ausschreibung/Vergabeverfahren, Leistungsphasen 1 bis 3).

 

Zu 5.

Die Prüfung von entsprechenden Fördermöglichkeiten ist erst möglich, wenn entsprechende Kenntnisse über den Neubau vorliegen (LP 3?)

Die von der BGE-Fraktion eingebrachten Anträge sind in der Haushaltsplanung 2021 ff. so nicht vorgesehen. Es liegen für die beantragten Baumaßnahmen keine konkreten Informationen laut § 13 KommHVO vor. Ein entsprechender Ratsbeschluss müsste beanstandet werden, da die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen wurde.

Zudem würden durch den erforderlichen Abriss Werte zerstört, die in der Bilanz – und Ergebnisberechnung mit einem Restbuchwert von 3.719.435,80 € zum 31.12.2021 zu berücksichtigen sind.

Die Verwaltung schlägt daher dem Rat vor, den Antrag der BGE-Fraktion soweit abzulehnen.

Des Weiteren werden auf die Erläuterungen in der Verwaltungsvorlage zum Antrag der CDU-Fraktion vom 30.04.2021 hingewiesen.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister