hier: Antrag Nr. XXXVII/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat lehnt den Antrag der BGE-Ratsfraktion ab.
Begründung:
Die BGE-Fraktion
stellte in ihrem Schreiben vom 14. Juni 2021 den Antrag an den Rat
- Die Leistungsphase 3 für das Sanierungsvorhaben am
Gesamtschulstandort „Grollscher Weg“ zu stoppen
- Das Architekturbüro Hausmann mit der Planung eines mehrstöckigen
und energetischen Neubaus in modularer Bauweise an gleicher Stelle zu
beauftragen, wobei der sogenannte „IKEA-Bau“ erhalten bleiben, aber an das
neue Gebäude barrierefrei angebunden werden soll.
- Den Ratsbeschluss vom 24. März 2021 aufzuheben
- Die Verwaltung zu beauftragen, unverzüglich und parallel zu den
neuen Architektenplanungen auch das notwendig werdende
Bebauungsplanverfahren für den Bereich des Schulneubaus am Grollscher Weg
mit hoher Priorität in die Wege zu leiten.
- Die Fördermittelsituation zu sondieren und entsprechende Anträge zu
stellen.
Zu 1.
Die Verwaltung hat
aufgrund des Ratsbeschlusses vom 20.09.2016 nach umfangreichen teils
europaweiten Ausschreibungsverfahren verschiedene Planungsbüros mit den
Umbau-Planungen für das Gebäude Brink und das Gebäude Grollscher Weg
beauftragt. Neben den reinen Architektenleistungen des Büros Hausmann wurden
Planungsbüros für die TGA-Planung (technische Gebäudeausstattung: Heizung,
Wasser, Strom, IT-Verkabelung), den Brandschutz, die Mensaküchenplanung und für
die Planung der verschiedenen Fachräume beauftragt. Die Leistungsphasen 1 bis 3
sind besonders arbeitsaufwändig und entsprechend kostenintensiv. Im Vertrauen
auf die bestehenden Verträge und den letzten politischen Beschlüssen sind
entsprechende Leistungen bereits erbracht worden. Bei der Auflösung der
bestehenden Verträge hätten die Büros ggf. Schadenersatzansprüche.
Zu 2.
Die Ausschreibung
und daraufhin abgeschlossenen Verträge mit den Planungsbüros basierten auf
einem Umbau im Bestand. Beim Brinkgebäude konnten die nur aufgrund der
statischen Probleme des Altgebäudes ausschreibungskonform auf eine
Neubauplanung umgewandelt werden. Dies ist am Standort Grollscher Weg nicht der
Fall. Eine entsprechende Vertragsänderung muss daher sorgfältig geprüft werden,
da sich die Vertragsgrundlagen wesentlich geändert haben. Um die Risiken zu
vermeiden (Vergabeklage), sollte eine Neuausschreibung erfolgen.
Zu 3.
Wie zuvor schon
erwähnt, müsste der Ratsbeschluss vom 20.09.2016 zumindest für den Teil der Gebäudesanierung
Grollscher Weg ebenfalls aufgehoben werden.
Zu 4.
Nach Einschätzung
des FBL 5 ist mit einer Verfahrenslaufzeit von ca. 2 Jahren zu rechnen. Diese
Zeit ist auch mindestens notwendig für erforderlichen Schritte zur
Neubauplanung (Ausschreibung/Vergabeverfahren, Leistungsphasen 1 bis 3).
Zu 5.
Die Prüfung von
entsprechenden Fördermöglichkeiten ist erst möglich, wenn entsprechende
Kenntnisse über den Neubau vorliegen (LP 3?)
Die von der
BGE-Fraktion eingebrachten Anträge sind in der Haushaltsplanung 2021 ff. so
nicht vorgesehen. Es liegen für die beantragten Baumaßnahmen keine konkreten
Informationen laut § 13 KommHVO vor. Ein entsprechender Ratsbeschluss müsste
beanstandet werden, da die Wirtschaftlichkeit nicht nachgewiesen wurde.
Zudem würden durch
den erforderlichen Abriss Werte zerstört, die in der Bilanz – und
Ergebnisberechnung mit einem Restbuchwert von 3.719.435,80 € zum 31.12.2021 zu
berücksichtigen sind.
Die Verwaltung
schlägt daher dem Rat vor, den Antrag der BGE-Fraktion soweit abzulehnen.
Des Weiteren werden
auf die Erläuterungen in der Verwaltungsvorlage zum Antrag der CDU-Fraktion vom
30.04.2021 hingewiesen.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister