hier: Antrag Nr. XXXXI/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt
die Verwaltung, in der Straße An der Laak einen verkehrsberuhigten Bereich
anzuordnen.
Sachdarstellung :
Die SPD-Ratsfraktion beantragt die Einrichtung
eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße An der Laak. Es wird außerdem
eine Durchfahrtbehinderung zum Gelände der
St. Georg-Schule gefordert.
In der Antragsbegründung wird ausgeführt,
dass es sich bei der Straße um eine Sackgasse und reine Anwohnerstraße handele.
Das Verkehrsaufkommen sei gering, daher sei auch auf die Anlegung von Gehwegen
verzichtet worden. Da die Straße durch die Kinder der Anwohnerinnen und
Anwohner zum Spielen genutzt würde, überwiege eine Aufenthaltsfunktion.
Die Straße sei niveaugleich ausgebaut und
biete ausreichend gekennzeichnete Parkmöglichkeiten. Die gradlinige Durchfahrt
zum Gelände der St. Georg-Schule sei aus Sicherheitsgründen zu verhindern, um
eine Gefährdung der auf der Straße spielenden Kinder durch dort entlang
fahrende Rad- oder Mofafahrer zu verhindern.
Aktuelle Verkehrssituation
Die Straße An der Laak befindet sich in einer
Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1), welche auch die umliegenden Straßen
des Wohngebietes Kleysche Straße, Hövels Weiden, Am Broinsken, Auf dem
Hundshövel, In den Seisen und Am Hövel umfasst. Hier gilt die Vorfahrtregel
rechts-vor-links.
Da es sich bei der Straße um eine Sackgasse
(VZ 357) für den Kraftfahrzeugverkehr handelt, findet hier ausschließlich Ziel-
und Quellverkehr durch die Anwohnerinnen und Anwohner und sonstige Anlieger
statt.
Die Straße ist niveaugleich ausgebaut und
kennzeichnet sich durch eine rot gepflasterte einheitliche Mischfläche, ohne
gesondert angelegte Geh- und Radwege.
Es werden 14 Parkmöglichkeiten durch dunkel
gepflasterte Flächen gekennzeichnet.
Südöstlich führt das Wohngebiet in einen
unbefestigten, in den Einmündungsbereichen mit jeweils zwei Pollern versehenen,
gemeinsamen Geh- und Radweg (VZ 240) in Richtung der Straßen Georgstraße und
Clemens-August-Straße.
Nordöstlich grenzt das Wohngebiet an das
Grundstück der St. Georg-Schule. Durch eine Öffnung im dortigen Zaun im
Wendehammerbereich ist von hier aus das Schulgrundstück fußläufig oder mit dem
Rad erreichbar. Über eine Grünfläche mit Trampelpfad erreicht man den südlich
auf dem Schulgelände verlaufenden Weg.
Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs
Die Anordnung eines verkehrsberuhigten
Bereichs (VZ 325.1) hat ihre Rechtsgrundlage § 45 Abs. 1d StVO. Hiernach können
verkehrsberuhigte Bereiche in zentralen städtischen Bereichen mit hohem
Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion angeordnet werden.
Ergänzt werden diese Voraussetzungen durch
die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (Randnummern I-V zu Zeichen 325.1
VwV-StVO).
Hiernach dürfen die Bereiche nur von sehr
geringem Verkehr frequentiert werden. Sie können in Tempo 30-Zonen integriert
werden und müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass
die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete
Bedeutung hat. In der Regel ist hierzu ein niveaugleicher Ausbau der Straße
erforderlich.
Zudem darf ein verkehrsberuhigter Bereich nur
angeordnet werden, wenn ausreichend Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen
ist, da ein Parken außerhalb gekennzeichneter Parkflächen hier nicht erlaubt
ist.
Im verkehrsberuhigten Bereich darf außerdem
nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fußgänger und spielende Kinder
dürfen die ganze Straße benutzen und dürfen nicht vom Fahrzeugverkehr gefährdet
oder behindert werden.
Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen
und nach erfolgter vorgeschriebener Anhörung der Polizei erfolgt der
Beschlussvorschlag, die Verwaltung mit der Anordnung eines verkehrsberuhigten
Bereichs in der Straße An der Laak (Anlage 2) zu beauftragen.
Hierzu ist noch anzumerken, dass sich bei
Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs die Vorfahrtverhältnisse an der
Kreuzung An der Laak/Kleysche Straße ändern. Statt der bisher geltenden
rechts-vor-links Regelung ist die Straße An der Laak gegenüber der Kleyschen
Straße untergeordnet, sodass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
auf der Kleyschen Straße in Richtung Eltener Straße (B 8) Vorfahrt haben (§ 10
StVO).
Durchfahrtbehinderung zum Gelände der St. Georg-Schule
Eine zur Anordnung eines verkehrsberuhigten
Bereichs zusätzliche Durchfahrtbehinderung im Bereich der o. g. Öffnung zum
Schulgelände wird unter Berücksichtigung der hier geltenden o. g. Verhaltensregeln
als nicht erforderlich angesehen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter