Betreff
Errichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs an der Laak im Ortsteil Hüthum;
hier: Antrag Nr. XXXXI/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0390/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, in der Straße An der Laak einen verkehrsberuhigten Bereich anzuordnen.

 

Sachdarstellung :

 

Die SPD-Ratsfraktion beantragt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße An der Laak. Es wird außerdem eine Durchfahrtbehinderung zum Gelände der

St. Georg-Schule gefordert.

 

In der Antragsbegründung wird ausgeführt, dass es sich bei der Straße um eine Sackgasse und reine Anwohnerstraße handele. Das Verkehrsaufkommen sei gering, daher sei auch auf die Anlegung von Gehwegen verzichtet worden. Da die Straße durch die Kinder der Anwohnerinnen und Anwohner zum Spielen genutzt würde, überwiege eine Aufenthaltsfunktion.

Die Straße sei niveaugleich ausgebaut und biete ausreichend gekennzeichnete Parkmöglichkeiten. Die gradlinige Durchfahrt zum Gelände der St. Georg-Schule sei aus Sicherheitsgründen zu verhindern, um eine Gefährdung der auf der Straße spielenden Kinder durch dort entlang fahrende Rad- oder Mofafahrer zu verhindern.

 

Aktuelle Verkehrssituation

 

Die Straße An der Laak befindet sich in einer Tempo 30-Zone (Verkehrszeichen (VZ) 274.1), welche auch die umliegenden Straßen des Wohngebietes Kleysche Straße, Hövels Weiden, Am Broinsken, Auf dem Hundshövel, In den Seisen und Am Hövel umfasst. Hier gilt die Vorfahrtregel rechts-vor-links.

Da es sich bei der Straße um eine Sackgasse (VZ 357) für den Kraftfahrzeugverkehr handelt, findet hier ausschließlich Ziel- und Quellverkehr durch die Anwohnerinnen und Anwohner und sonstige Anlieger statt.

Die Straße ist niveaugleich ausgebaut und kennzeichnet sich durch eine rot gepflasterte einheitliche Mischfläche, ohne gesondert angelegte Geh- und Radwege.

Es werden 14 Parkmöglichkeiten durch dunkel gepflasterte Flächen gekennzeichnet.

 

Südöstlich führt das Wohngebiet in einen unbefestigten, in den Einmündungsbereichen mit jeweils zwei Pollern versehenen, gemeinsamen Geh- und Radweg (VZ 240) in Richtung der Straßen Georgstraße und Clemens-August-Straße.

Nordöstlich grenzt das Wohngebiet an das Grundstück der St. Georg-Schule. Durch eine Öffnung im dortigen Zaun im Wendehammerbereich ist von hier aus das Schulgrundstück fußläufig oder mit dem Rad erreichbar. Über eine Grünfläche mit Trampelpfad erreicht man den südlich auf dem Schulgelände verlaufenden Weg.

 

 

 

 

 

 

Voraussetzungen für die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs

 

Die Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs (VZ 325.1) hat ihre Rechtsgrundlage § 45 Abs. 1d StVO. Hiernach können verkehrsberuhigte Bereiche in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion angeordnet werden.

Ergänzt werden diese Voraussetzungen durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (Randnummern I-V zu Zeichen 325.1 VwV-StVO).

Hiernach dürfen die Bereiche nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden. Sie können in Tempo 30-Zonen integriert werden und müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist hierzu ein niveaugleicher Ausbau der Straße erforderlich.

Zudem darf ein verkehrsberuhigter Bereich nur angeordnet werden, wenn ausreichend Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist, da ein Parken außerhalb gekennzeichneter Parkflächen hier nicht erlaubt ist.

 

Im verkehrsberuhigten Bereich darf außerdem nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Fußgänger und spielende Kinder dürfen die ganze Straße benutzen und dürfen nicht vom Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden.

 

Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen und nach erfolgter vorgeschriebener Anhörung der Polizei erfolgt der Beschlussvorschlag, die Verwaltung mit der Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs in der Straße An der Laak (Anlage 2) zu beauftragen.

 

Hierzu ist noch anzumerken, dass sich bei Anordnung des verkehrsberuhigten Bereichs die Vorfahrtverhältnisse an der Kreuzung An der Laak/Kleysche Straße ändern. Statt der bisher geltenden rechts-vor-links Regelung ist die Straße An der Laak gegenüber der Kleyschen Straße untergeordnet, sodass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer auf der Kleyschen Straße in Richtung Eltener Straße (B 8) Vorfahrt haben (§ 10 StVO).

 

Durchfahrtbehinderung zum Gelände der St. Georg-Schule

 

Eine zur Anordnung eines verkehrsberuhigten Bereichs zusätzliche Durchfahrtbehinderung im Bereich der o. g. Öffnung zum Schulgelände wird unter Berücksichtigung der hier geltenden o. g. Verhaltensregeln als nicht erforderlich angesehen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter