Betreff
69. Änderung des Flächennutzungsplans - Ehemaliges Pioniergelände in Dornick - gemäß § 4a Abs. 3 BauGB;
hier: Beschluss zur beschränkten erneuten Offenlage
Vorlage
05 - 17 0522/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß §4a Abs. 3 BauGB den vorliegenden Entwurf zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans erneut gemäß § 3 Abs 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die erneute Einholung der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 2 BauGB soll zeitgleich erfolgen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf zwei Wochen verkürzt. 

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 04.09.2018 den Aufstellungsbeschluss zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans - Ehemaliges Pioniergelände in Dornick - gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom 21.11.2018 bis einschließlich 21.12.2018 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

In seiner Sitzung am 07.05.2019 beschloss der zuständige Ausschuss für Stadtentwicklung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese fand vom 18.06.2019 bis einschließlich 18.07.2019 statt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 5 LPIG statt.

 

Der Rat der Stadt Emmerich hat in seiner Sitzung vom 24.09.2019 den Feststellungsbeschluss zur 69. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Nach Ausfertigung der Unterlagen wurde die FNP-Änderung der Bezirksregierung Düsseldorf gem. § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorgelegt.

 

Die 69. Änderung des Flächennutzungsplans enthält zusätzlich zum ehemaligen Pioniergelände der Bundeswehr noch einen schmalen Streifen nördlich des Haus-Wenge-Weges, der ebenfalls einer Wohnbebauung zugeführt werden soll. Da die Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans D 2/1 –Pioniergelände- erfolgt, wurden gleichzeitig entsprechende Gutachten angefertigt, hierbei blieb die zusätzliche nördliche Fläche auf Flächennutzungsplan-Ebene unberücksichtigt.

 

Dies führt zusammen mit formalen Fehlern bei der öffentlichen Auslegung dazu, dass die Bezirksregierung die Genehmigung für die Flächennutzungsplan-Änderung nicht erteilt.

 

Um die Genehmigungsfähigkeit zu erreichen, wurden die Gutachten bezüglich der nördlichen Fläche erweitert und aktualisiert. Zur Behebung der formalen und inhaltlichen Fehler hat der Ausschuss der Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 20.04.2021 die erneute Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen. Diese fand vom 07.05.2021 bis einschließlich 08.06.2021 statt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die landesplanerische Abstimmung gem. § 34 Abs. 5 LPIG statt.

 

Der Kreis Kleve wies in seiner Stellungnahme vom 28.05.2021 auf einen fehlerhaften Abschnitt der Summationswirkungen hin. Um den Belangen des Kreises Kleve zu entsprechen, soll das aktualisierte Fachgutachten der FFH-Vorprüfung vom 12.10.2021 Gegenstand des Bauleitplanverfahrens werden. Hierfür soll gem. § 4a Abs. 3 BauGB die Möglichkeit einer beschränkten erneuten Offenlage, die sich nur auf die geänderten Teile bezieht, genutzt werden. Die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 wird somit nur für das genannten Fachgutachten wiederholt.

 

Im Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 wird nur der Kreis Kleve als Untere Naturschutzbehörde bzgl. des Artenschutzes beteiligt.

 

Aufgrund der geringfügigen Änderung der Unterlagen ohne Auswirkungen auf die Grundzüge der Planung ist eine Verkürzung der Frist für Stellungnahmen auf zwei Wochen angebracht.

 

Hierzu ist der erneute Beschluss des ASE notwendig.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter