Betreff
Schulorganisatorische Maßnahmen;
hier: Errichtung eines Grundschulverbundes im Wege der Änderung
Vorlage
04 - 17 0571/2022/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die schulorganisatorische Maßnahme gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Schulgesetz NRW für die beiden folgenden Schulen:

 

- St. Georg-Schule Hüthum, Katholische Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein (Schulnummer: 109885)

- Luitgardisschule Elten, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt Emmerich am Rhein (Schulnummer: 110050)

 

Die beiden Grundschulen werden ab dem 01.08.2023 auf unbefristete Zeit einen Grundschulverbund mit dem Namen St. Georg-Schule, Katholische Grundschule mit Gemeinschaftsstandort der Stadt Emmerich am Rhein bilden. Hauptstandort ist die bisherige St. Georg-Schule Hüthum, Georgstraße 2, 46446 Emmerich am Rhein; Teilstandort wird die ehemalige Luitgardisschule Elten, Seminarstraße 21, 46446 Emmerich am Rhein, sein. Der Grundschulverbund wird demnach aus Standorten unterschiedlicher Schularten gebildet. Der Hauptstandort wird nach den Grundsätzen des katholischen Bekenntnisses (§ 26 Abs. 3 SchulG NRW) und der Teilstandort als Gemeinschaftsschule (§ 26 Abs. 2) geführt.

 

Die St. Georg-Schule, Katholische Grundschule mit Gemeinschaftsstandort der Stadt Emmerich am Rhein wird mit drei Parallelklassen pro Jahrgang geführt, wobei sich zwei Parallelklassen pro Jahrgang am Hauptstandort und eine Parallelklasse am Teilstandort in Elten befinden werden.

 

Sachdarstellung :

 

Aufgrund der geringen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2022/2023 an der Luitgardisschule Elten wird diese Schule die Mindestgröße von 92 Schülerinnen und Schüler (SuS) für die Fortführung von Grundschulen (§ 82 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - folgend SchulG genannt)) deutlich unterschreiten. Gem. § 83 SchulG können Grundschulen mit weniger als 92 SuS nur als Teilstandorte geführt werden.

 

Die Luitgardisschule Elten hatte zum Schuljahresbeginn 2021/22 (statistische Meldung ans Land) lediglich 91 SuS und zu diesem Zeitpunkt bereits die Mindestgröße für Grundschulen unterschritten. Zwischenzeitlich sind zwei Zuzüge hinzugekommen, so dass nun von einer Schülerzahl von 93 SuS ausgegangen werden kann. Anmeldungen für das kommende Schuljahr liegen jetzt für insgesamt 13 Kinder vor. Bei Abgang von 23 SuS der vierten Klasse und Einschulung von 13 neuen Kindern verbleibt ein Minus von 10 Kindern.

 

Aufgrund o. g. Rechtgrundlagen kann eine Grundschule mit weniger als 92 Kindern nicht weitergeführt werden. Ebenfalls ist eine Eingangsklasse mit mindestens 16 SuS zu bilden. Auch dieser Wert wird unterschritten.

 

Die Verwaltung hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf bereits Ende letzten Jahres eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Mit der Genehmigung vom 4. Januar 2022 hat die Bezirksregierung diese kleine Eingangsklasse und die Unterschreitung der Gesamtschülerzahl nach § 82 (2) SchulG für das Schuljahr 2022/2023 geduldet, um in einer angemessenen Zeit schul-organisatorische Maßnahmen treffen zu können. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass schulorganisatorischen Maßnahmen i. S. d. § 81 SchulG für das Schuljahr 2023/2024 getroffen werden.

 

Die angesprochenen schulorganisatorischen Maßnahmen müssen vor den Sommerferien 2022 bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden (siehe Sitzungsreihenfolge), damit vor dem nächsten Anmeldeverfahren der Grundschulen im Herbst (für das Schuljahr 2023/24) eine Genehmigung vorliegt und die Eltern entsprechend über die Situation informiert werden können.

 

 

Auch in den vorangegangenen Jahren hatte die Schule bereits einmal diese Mindestanzahl mit 90 SuS unterschritten. Insgesamt sind für die Grundschule in Elten teils stark schwanken-de Anmeldezahlen zu verzeichnen. Da an der Luitgardisschule Elten fast ausnahmslos Kinder mit Wohnsitz im Ortsteil Elten angemeldet werden, konnten keine Anmeldungen aus anderen Ortsteilen für die Schulentwicklungsplanung (SEP) berücksichtigt werden.

 

Im letzten SEP (Veröffentlichung Februar 2019) ist durch die Fa. GEBIT Münster die nachfolgende Prognose für die Luitgardisschule Elten erstellt worden:

 

 

Die prognostizierten Anmelde- und Schülerzahlen (hier in grün) basieren aus den tatsächlichen Anmeldezahlen der Vorjahre (Durchschnittswerte). Für die kommenden Jahre (Progno-se) wurden für die Einschulung nur die Kinder berücksichtigt, die bereits im Ortsteil Elten wohnhaft waren. Zwar konnte man auch anhand dieser Prognose für das Schuljahr 22/23 eine kleine erste Klasse voraussehen, jedoch sind die Anmeldezahlen der Vorjahre unterhalb der Prognose geblieben.

 

Die GEBIT Münster ist bereits mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beauftragt worden. Abschließende Berechnungen und nachfolgend auch die Vorstellung im Schul-ausschuss werden erst mit Bekanntgabe der Anmeldezahlen der weiterführenden Schulen für das kommende Schuljahr erfolgen.

 

Für den Termin der Schulträgerberatung bei der Bezirksregierung Düsseldorf hatte die GEBIT für die Luitgardisschule Elten einen Vorabauszug bereitgestellt. In der nachfolgenden Tabelle sind nun 13 Anmeldungen für das kommende Schuljahr berücksichtigt.

 

 

In der Spalte EWO finden sie die Kinder, die als Einwohner im Ortsteil Elten wohnhaft sind und im jeweiligen Jahrgang schulpflichtig werden. EQ ist die jeweilige Eingangsquote, d. h. der Anteil an Kindern (in %), die aus EWO zur Anmeldung gelangen. Die in Rot gehaltenen Zahlen sind Prognosen, die sich aus den letzten Übergängen errechnet haben.

 

Alle in den Jahrgangsspalten in grün gehaltenen Schülerzahlen sind ebenfalls Prognosen, die sich aufgrund früherer Übergänge errechnet wurden.

 

Zu erkennen ist, dass sich die Anzahl der Kinder (EWO) nach 2022 deutlich erholt. Aufgrund der Ausgangslage (2021) und der schlechten Anmeldezahl für 2023 ergibt sich eine sehr geringe Gesamtschülerzahl (SUMME). Diese würde nach dieser Berechnung erst im Schuljahr 2026/27 wieder oberhalb der Mindestschülerzahl einer Grundschule liegen.

 

Von Seiten der Bezirksregierung wurde eine Ausweitung der v. g. Duldung für das Schuljahr 2023/24 ausgeschlossen. Um den Schulstandort Elten zu erhalten, bleibt daher nur, einer anderen Schule den Schulstandort als (unselbständigen) Teilstandort einer anderen Grundschule anzugliedern (§ 83 Abs. 1 bis 3 SchulG).

 

In Betracht kommen zunächst alle fünf anderen Grundschulen des Schulträgers Stadt Emmerich am Rhein. In Absprache mit der unteren Schulaufsichtsbehörde macht es jedoch nur Sinn, die räumlich am nächsten gelegene Grundschule als Hauptstandort zu bestimmen, da ein Austausch von Lehrkräften und der regelmäßige Wechsel der Schulleitung einzuplanen ist.

 

Aus diesem Grund wird die St. Georg-Schule Hüthum als Hauptstandort eines Grundschulverbundes vorgeschlagen. Die St. Georg-Schule Hüthum ist eine Grundschule mit einer gesicherten Zweizügigkeit. Im Rahmen der schulorganisatorischen Maßnahme würde im Rahmen eines Änderungsverfahrens die Grundschule auf drei Züge ausgeweitet, wobei der dritte Zug in Elten (Standort der jetzigen Luitgardisschule Elten) angesiedelt ist.

 

Aufgrund der derzeitig schlechten Schülerzahlenprognose ist die aufgezeigte schulorganisatorische Maßnahme unumgänglich. Eine weitere Ausnahmegenehmigung (Duldung) durch die obere Schulaufsichtsbehörde ist nicht zu erwarten. Ohne diese Maßnahme müssten der Schulstandort Elten geschlossen und die Schüler auf andere Schulen aufgeteilt werden. Weder der Schulstandort Hüthum noch die drei Grundschulen im Stadtgebiet sind in der Lage, die verbleibende Schülerzahl der Kinder aus Elten aufzunehmen.

 

Obwohl die St. Georg-Schule Hüthum eine katholische Grundschule ist, kann der Zug in Elten weiterhin in Konfession einer Gemeinschaftsschule fortgeführt werden.

 

Für die Beantragung der o. g. schulorganisatorischen Maßnahme bei der Bezirksregierung Düsseldorf als genehmigende obere Schulaufsichtsbehörde ist ein Ratsbeschluss erforderlich (siehe Sitzungsreihenfolge). Weiterhin ist eine anlassbezogene Schulentwicklungsplanung (erfolgt durch die GEBIT Münster) und die Beteiligung der Schulkonferenzen beider beteiligten Schulen erforderlich.

 

Mit der v. g. Maßnahme kann dauerhaft ein Schulstandort in Elten erhalten bleiben, was auch zur Sicherung von möglichst kurzen Schulwegen von Grundschulkindern (kurze Beine - kurze Weg) nicht unbeachtet bleiben sollte. Dass der größte Ortsteil ohne Schulstandort ist, muss vermieden werden (Standortvorteil).

 

Die Schulplanungskommission hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 dem o.g. Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt.

 

Die Schulkonferenzen beider Grundschulen haben sich gegen einen Verbund ausgesprochen (s. Anlage).

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine hat keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter