hier: Errichtung eines Grundschulverbundes im Wege der Änderung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die schulorganisatorische
Maßnahme gem. § 81 Abs. 2 i. V. m. § 83 Schulgesetz NRW für die beiden
folgenden Schulen:
- St. Georg-Schule Hüthum, Katholische Grundschule der Stadt
Emmerich am Rhein (Schulnummer: 109885)
- Luitgardisschule Elten, Gemeinschaftsgrundschule der Stadt
Emmerich am Rhein (Schulnummer: 110050)
Die beiden Grundschulen werden ab dem 01.08.2023 auf unbefristete Zeit
einen Grundschulverbund mit dem Namen St. Georg-Schule, Katholische
Grundschule mit Gemeinschaftsstandort der Stadt Emmerich am Rhein bilden.
Hauptstandort ist die bisherige St. Georg-Schule Hüthum, Georgstraße 2, 46446
Emmerich am Rhein; Teilstandort wird die ehemalige Luitgardisschule Elten,
Seminarstraße 21, 46446 Emmerich am Rhein, sein. Der Grundschulverbund wird
demnach aus Standorten unterschiedlicher Schularten gebildet. Der Hauptstandort
wird nach den Grundsätzen des katholischen Bekenntnisses (§ 26 Abs. 3 SchulG
NRW) und der Teilstandort als Gemeinschaftsschule (§ 26 Abs. 2) geführt.
Die St. Georg-Schule, Katholische Grundschule mit Gemeinschaftsstandort
der Stadt Emmerich am Rhein wird mit drei Parallelklassen pro Jahrgang geführt,
wobei sich zwei Parallelklassen pro Jahrgang am Hauptstandort und eine
Parallelklasse am Teilstandort in Elten befinden werden.
Sachdarstellung :
Aufgrund
der geringen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2022/2023 an der Luitgardisschule
Elten wird diese Schule die Mindestgröße von 92 Schülerinnen und Schüler (SuS)
für die Fortführung von Grundschulen (§ 82 Abs. 2 Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – folgend SchulG genannt)) deutlich
unterschreiten. Gem. § 83 SchulG können Grundschulen mit weniger als 92 SuS nur
als Teilstandorte geführt werden.
Die
Luitgardisschule Elten hatte zum Schuljahresbeginn 2021/22 (statistische
Meldung ans Land) lediglich 91 SuS und zu diesem Zeitpunkt bereits die
Mindestgröße für Grundschulen unterschritten. Zwischenzeitlich sind zwei Zuzüge
hinzugekommen, so dass nun von einer Schülerzahl von 93 SuS ausgegangen werden
kann. Anmeldungen für das kommende Schuljahr liegen jetzt für insgesamt 13
Kinder vor. Bei Abgang von 23 SuS der vierten Klasse und Einschulung von 13
neuen Kindern verbleibt ein Minus von 10 Kindern.
Aufgrund
o. g. Rechtgrundlagen kann eine Grundschule mit weniger als 92 Kindern nicht
weitergeführt werden. Ebenfalls ist eine Eingangsklasse mit mindestens 16 SuS
zu bilden. Auch dieser Wert wird unterschritten.
Die
Verwaltung hat bei der Bezirksregierung Düsseldorf bereits Ende letzten Jahres
eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Mit der Genehmigung vom 4. Januar 2022 hat
die Bezirksregierung diese kleine Eingangsklasse und die Unterschreitung der
Gesamtschülerzahl nach § 82 (2) SchulG für das Schuljahr 2022/2023 geduldet, um
in einer angemessenen Zeit schulorganisatorische Maßnahmen treffen zu können.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass schulorganisatorischen Maßnahmen i. S.
d. § 81 SchulG für das Schuljahr 2023/2024 getroffen werden.
Die
angesprochenen schulorganisatorischen Maßnahmen müssen vor den Sommerferien 2022
bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt werden (siehe
Sitzungsreihenfolge), damit vor dem nächsten Anmeldeverfahren der Grundschulen
im Herbst (für das Schuljahr 2023/24) eine Genehmigung vorliegt und die Eltern
entsprechend über die Situation informiert werden können.
In
der Sitzung des SchulA am 10.05.2022 wurde bereits über die o. g. Maßnahmen
diskutiert und entschieden, den Beschlussvorschlag abzuändern, damit die
Verwaltung mit der Lehrerschaft der Luitgardisschule Maßnahmen zur Erhaltung der
Selbständigkeit ergriffen werden können und die Lehrerschaft bei der Umsetzung
der geplanten Konzepte und Steigerung der Attraktivität des Schulstandortes
aktiv zu unterstützen.
In
Rücksprache mit der unteren Schulaufsicht und der Schulleitung der Luitgardisschule
Elten muss die Verwaltung darauf hinweisen, dass ein Schulträger keine
Möglichkeit hat, die von der Politik gewünschten Arbeiten einzufordern.
Konzepte können nur von der Schulaufsicht eingefordert werden.
Die
Schulleitung macht darauf aufmerksam, dass das Kollegium sehr klein und in den
letzten Wochen vor den Sommerferien voll ausgelastet ist und daher
Zusatzaufgaben wie die Aufstellung eines Konzeptes nicht umsetzen kann.
Weiterhin
weist die Verwaltung noch einmal darauf hin, dass von Seiten der
Bezirksregierung eine Ausweitung der o. g. Duldung der zu kleinen
Eingangsklasse und gleichzeitiger Unterschreitung der Mindestgröße einer
Grundschule (Ausnahmegenehmigung) für das Schuljahr 2023/24 ausgeschlossen
wurde. Um den Schulstandort Elten zu erhalten, bleibt daher nur, einer anderen
Schule den Schulstandort als (unselbständigen) Teilstandort einer anderen
Grundschule anzugliedern (§ 83 Abs. 1 bis 3 SchulG).
Aufgrund
der derzeitig schlechten Schülerzahlenprognose ist die aufgezeigte schulorganisatorische
Maßnahme unumgänglich. Ohne diese Maßnahme müssten der Schulstandort Elten
geschlossen und die Schüler auf andere Schulen aufgeteilt werden. Weder der
Schulstandort Hüthum noch die drei Grundschulen im Stadtgebiet sind in der
Lage, die verbleibende Schülerzahl der Kinder aus Elten aufzunehmen.
Mit
der v. g. Maßnahme kann dauerhaft ein Schulstandort in Elten erhalten bleiben,
was auch zur Sicherung von möglichst kurzen Schulwegen von Grundschulkindern
(kurze Beine – kurze Weg) nicht unbeachtet bleiben sollte. Dass der größte
Ortsteil ohne Schulstandort ist, muss vermieden werden (Standortvorteil).
Die
Schulplanungskommission hat in ihrer Sitzung am 17.03.2022 dem o.g.
Beschlussvorschlag mehrheitlich zugestimmt.
Die
Schulkonferenzen beider Grundschulen haben sich gegen einen Verbund
ausgesprochen (s. Anlage).
Als
Anlage ist außerdem der Ergänzungsantrag der SPD Fraktion beigefügt. Über
diesen wird in der Sitzung beraten und abgestimmt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister