hier: Genehmigung einer Dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein genehmigt die beigefügte Dringliche
Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Sachdarstellung :
Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW am 31.05.2022 die Entscheidung „Städtischer Eigenanteil Tiefbaumaßnahmen Haagsches Feld“ getroffen.
Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 9. September 2022 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.
Gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Durch die überplanmäßige Mittelbereitstellung entstehen im Haushaltsjahr 2022 zusätzliche Auszahlungen für Investitionen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
Peter Hinze
Bürgermeister