Betreff
Sachstand Ökokonto
Vorlage
05 - 17 0898/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Einführung der Eingriffsregelung in das Landschaftsgesetz (LG) Nordrhein-Westfalen im Jahr 1981 wurden Standards und Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Eingriff und Kompensation entwickelt. Ein Ökokonto dient der Flexibilisierung des Vollzugs der Naturschutz- bzw. baurechtlichen Eingriffsregelung. Heutige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden dokumentiert und können in einen „Flächenpool“ eingetragen werden. Die Flächen stehen bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft im Rahmen von Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung. Die ökologische Bewertung einer Fläche erfolgt anhand einer 10-er Skala gemäß einem landesweit einheitlichen (gemäß dem Landesnaturschutzgesetz) und für die Besonderheiten des Kreises Kleve modifizierten Bewertungsverfahren in ökologischen Werteinheiten (ÖWE), den sog. Ökopunkten oder auch Biotopwertpunkten. Jeder Biotoptyp erhält einen Wert auf dieser Skala von 0 für vollversiegelte Fläche bis 10 für Feuchtgrünland, Röhrichte, Bruchwälder, naturnahe Gewässer usw..

 

Durch die Gegenüberstellung (Bilanzierung) von Bestand und Planung ergibt sich der Umfang der ökologischen Aufwertung bzw. bei Eingriffen der Umfang der ökologischen Beeinträchtigung. Des Weiteren sind die Ökokontoflächen dauerhaft entsprechend der jeweiligen Vorgaben zu erhalten und zu pflegen.

In Anlage 1 ist eine Übersicht über die städtischen Ökokonten dargestellt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter