Betreff
Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen;
hier: Bahnhofsvorplatz an der Bahnhofstraße
Vorlage
05 - 17 1038/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Fläche vor dem Bahnhofsgebäude (Bahnhofsvorplatz) an der Bahnhofstraße - Teilfläche aus dem Grundstück Bahnhofstraße 21 - 25, Gemarkung Emmerich, Flur 17, Flurstück 360 - als sonstige öffentliche Straße mit dem Benutzungszweck Parkplatz ohne Beschränkung des Benutzerkreises für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Mit Bescheid vom 23.02.2022 ist das Grundstück Bahnhofstraße, Gemarkung Emmerich, Flur 17, Flurstück 360, welches mit einem Bahnhofsgebäude und einem Bahnhofsvorplatz bebaut ist, von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden.

 

Aktuell wird das Bahnhofsgebäude saniert und der Bahnhofsvorplatz ist neugestaltet und bereits fertiggestellt worden. Der Bahnhofsvorplatz besteht aus den Verkehrsflächen Fahrbahn, 24 Stellplatzflächen (20 Stellplätzen, zwei Behindertenstellplätzen sowie zwei Kiss & Ride-Stellplätzen) und Gehwegflächen (wie im beigefügten Lageplan vom 24.05.2023, angefertigt durch das Vermessungsbüro Klaus te Laak, mit roter Umrandung dargestellt) und soll wie bisher auch zukünftig von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.

 

Öffentliche Straßen im Sinne des § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind.

 

Von daher ist gem. § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW) die im beigefügten Lageplan mit roter Umrandung versehene Teilfläche des Flurstückes 360 für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Bei der zu widmenden Verkehrsfläche handelt es sich um eine "sonstige öffentliche Straße" gem. § 3 Abs. 5 StrWG NRW.

 

Der Benutzungszweck der im Lageplan vom 24.05.2023 rot umrandeten Teilfläche wird beschränkt auf den Gemeingebrauch Parkplatz mit 26 Kurzzeitparkplätzen und einem fußläufigen Bereich (im Lageplan vom 24.05.2023 als Gehweg lachsfarben dargestellt) mit Stellplatzflächen für Fahrräder u. a. Fortbewegungsmitteln, die nicht Fahrzeuge sind.

Eine Beschränkung der Benutzerkreise ist nicht vorgesehen.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein ist nicht Eigentümerin des Flurstückes 360.

 

Eigentümerin und Trägerin der Straßenbaulast ist die Erschließungsgesellschaft Emmerich am Rhein mbH. Diese hat der Widmung der o. a. Teilfläche des Flurstückes 360 in einer schriftlichen Vereinbarung zugestimmt und wird die Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht selber übernehmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter