hier: Bahnhofsvorplatz an der Bahnhofstraße
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Fläche vor dem
Bahnhofsgebäude (Bahnhofsvorplatz) an der Bahnhofstraße - Teilfläche aus dem
Grundstück Bahnhofstraße 21 - 25, Gemarkung Emmerich, Flur 17, Flurstück 360 -
als sonstige öffentliche Straße mit dem Benutzungszweck Parkplatz ohne
Beschränkung des Benutzerkreises für den öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachdarstellung:
Mit Bescheid vom 23.02.2022 ist das Grundstück Bahnhofstraße, Gemarkung
Emmerich, Flur 17, Flurstück 360, welches mit einem Bahnhofsgebäude und einem
Bahnhofsvorplatz bebaut ist, von Bahnbetriebszwecken freigestellt worden.
Aktuell wird das Bahnhofsgebäude saniert und der Bahnhofsvorplatz ist
neugestaltet und bereits fertiggestellt worden. Der Bahnhofsvorplatz besteht
aus den Verkehrsflächen Fahrbahn, 24 Stellplatzflächen (20 Stellplätzen, zwei
Behindertenstellplätzen sowie zwei Kiss & Ride-Stellplätzen) und
Gehwegflächen (wie im beigefügten Lageplan vom 24.05.2023, angefertigt durch
das Vermessungsbüro Klaus te Laak, mit roter Umrandung dargestellt) und soll
wie bisher auch zukünftig von der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.
Öffentliche Straßen im Sinne des § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetzes
NRW (StrWG NRW) sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen
Verkehr gewidmet sind.
Von daher ist gem. § 2 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetzes NRW (StrWG NRW)
die im beigefügten Lageplan mit roter Umrandung versehene Teilfläche des
Flurstückes 360 für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Bei der zu widmenden
Verkehrsfläche handelt es sich um eine "sonstige öffentliche Straße"
gem. § 3 Abs. 5 StrWG NRW.
Der Benutzungszweck der im Lageplan vom 24.05.2023 rot umrandeten
Teilfläche wird beschränkt auf den Gemeingebrauch Parkplatz mit 26
Kurzzeitparkplätzen und einem fußläufigen Bereich (im Lageplan vom 24.05.2023
als Gehweg lachsfarben dargestellt) mit Stellplatzflächen für Fahrräder u. a.
Fortbewegungsmitteln, die nicht Fahrzeuge sind.
Eine Beschränkung der Benutzerkreise ist nicht vorgesehen.
Die Stadt Emmerich am Rhein ist nicht Eigentümerin des Flurstückes 360.
Eigentümerin und Trägerin der Straßenbaulast ist die Erschließungsgesellschaft
Emmerich am Rhein mbH. Diese hat der Widmung der o. a. Teilfläche des
Flurstückes 360 in einer schriftlichen Vereinbarung zugestimmt und wird die
Unterhaltung und die Verkehrssicherungspflicht selber übernehmen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild:
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter