Betreff
Ausbau Geistmarkt
Vorlage
05 - 17 1074/2023
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich nimmt die Dokumentation des städtebaulichen Wettbewerbs zum Geistmarkt und Kleinen Löwen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme anhand der beigefügten Entwurfsplanung durchzuführen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Die Innenstadt wurde im letzten Jahrzehnt weitestgehend modernisiert (insbesondere Rheinpromenade, Einkaufsstraßen Kaßstraße und Steinstraße, Rheinpark). Die Stadt Emmerich am Rhein hat im Jahr 2017 das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept 2025“ (ISEK) für den Bereich der Innenstadt beschlossen. Wesentlicher Bestandteil des ISEK ist daher die Neugestaltung der Stadteingänge am Geistmarkt und am Kleinen Löwen.

Zur Sicherstellung einer städtebaulichen, funktionalen und gestalterischen Qualität des öffentlichen Raums ist 2019/2020 ein Planungswettbewerb ausgelobt und durchgeführt worden.

 

Die grobe Aufgabenstellung für die Wettbewerbsteilnehmer ergab sich aus dem im ISEK 2025 formulierten Projektsteckbriefen. Die Aufgabenstellung wurde seitens der Stadt weiter konkretisiert und vom Ausschuss für Stadtentwicklung am 03.09.2019 beschlossen (s. Vorlage 05 - 16 2017/2019).

 

Zum Start des Wettbewerbes wurde eine Preisrichtervorbesprechung sowie ein Rückfragekolloquium durchgeführt, in dem die Zielvorstellungen ergänzt wurden. Zudem wurde eine Öffentlichkeitsveranstaltung durchgeführt, in dem u. a. in Workshops Vorstellungen zur Nutzung und Gestaltung der Plätze als Input für die teilnehmenden Büros formuliert wurden.

Anders als bei klassischen Straßenplanungen wurde im Rahmen des Wettbewerbs festgelegt, dass der Wettbewerbssieger mit der weiteren Planung und dem Ausbau der Plätze beauftragt werden soll.

Da so im Wettbewerbsverfahren kein politischer Beschluss über die Gestaltung des Ausbauentwurfs gefasst werden konnte, wurde die Jury neben sachkundigen Preisrichtern auch mit 3 Fraktionsmitgliedern besetzt.

Die Dokumentation und das Wettbewerbsergebnis ist der Vorlage beigefügt und wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung zur Kenntnis gegeben.

Die daraus entwickelte Entwurfsplanung wird von dem Planungsbüro in der Sitzung vorgestellt und ist der Vorlage beigefügt.

 

 

Entwurfsplanung

 

Wie im Wettbewerb vorgesehen, wurde der Wettbewerbssieger (Büro Kraft.Raum aus Krefeld/Düsseldorf) nach Vergabeverhandlung mit der weiteren Planung zum Ausbau der beiden Plätze beauftragt. Der Vorentwurf aus dem Wettbewerb wurde in Abstimmung mit der Stadt Emmerich zum Entwurf ausgearbeitet. Die Grundzüge der Wettbewerbsplanung sind weitgehend erhalten worden. Die Verkehrsführung vom Postgebäude zum Rathaus wurde optimiert und der Bereich süd-westlich der Christuskirche soll kostensparender hergerichtet werden.

Inzwischen ist die Entwurfsplanung abgeschlossen und soll in die Ausführungsplanung überführt werden. Hierzu erarbeiten Fachplanungsbüros noch Details wie die Beleuchtung und das Wasserspiel.

 

 

Weitere Beauftragung und Ausbau

 

Die Beauftragung des Büros per Ingenieurvertrag erfolgte stufenweise bis zur Fertigstellung der Entwurfsplanung. Vor Beauftragung der Ausführungsplanung und der Ausschreibung und Durchführung der Baumaßnahme soll hierüber ein politischer Beschluss gefasst werden.

Die aktuelle Entwurfsplanung sowie Kostenberechnung sind der Vorlage beigefügt. Bei der Kostenberechnung ist zu beachten, dass es noch Unabwägbarkeiten insbesondere im Bereich der technischen Ausstattung gibt, die durch die Fachplanungsbüros geplant werden.

Ebenso sind im Rahmen der Ausführung noch weitere Preissteigerungen aufgrund der aktuellen Polykrise zu erwarten. Die bisher aufgetretenen Preissteigerungen sind in der Kostenberechnung berücksichtigt.

Der Umbau des Geistmarktes wird durch Städtebaufördermittel subventioniert. Die Zuwendung gilt nur für Platzbereiche mit Aufenthaltsqualität, also nicht für Straßenflächen und Parkplätze. Aufgrund der beantragten Kosten beläuft sich die Förderung lt. Zuwendungsbescheid auf 2.704.109,50 €.

Im Rahmen der Preisanpassungen ist seitens der Verwaltung geplant, die inzwischen prognostizierten Mehrkosten beim Fördergeber anzumelden, um so die maximale Förderung für das Projekt zu erhalten.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2024 ff (3.605.000 € abzüglich Städtebauförderung) vorgesehen. Produkt: 12.01.01

Stand November 2022 betragen die Ausbaukosten 4.513.646,30 € abzüglich Städtebauförderung. Eine tagesaktuelle Kostenrechnung wird in der Sitzung mündlich vorgestellt.

Die Berechnung der tagesaktuellen Baukosten werden der Bezirksregierung zwecks Erhöhung der Fördersumme vorgelegt. Die Summen werden ebenfalls in den kommenden Haushaltsplanungen angepasst.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter