Betreff
Änderung der Jugendförderrichtlinien zum 01.01.2024
Vorlage
04 - 17 1204/2023
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Jugendförderrichtlinien sowie die Erhöhung der Beihilfesätze unter Punkt. 3.1 Förderungsarten Jugendfreizeiten zum 01.01.2024.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung vom 04.12.2014 wurden die Jugendförderrichtlinien der Stadt Emmerich am Rhein zuletzt angepasst. Daher sollten diese jetzt überarbeitet werden.

 

Es gab einige redaktionelle Änderungen wie das Hinzufügen eines Inhaltsverzeichnisses oder die Hinzufügung einer Angabe bezüglich des Gender-Nachweises.

 

 

Die inhaltlichen Änderungen sind wie folgt:

Die Beihilfesätze für die Teilnehmer/innen der Ferienfreizeiten lagen bislang bei 3,00 € pro Teilnehmer/pro Tag und die Beihilfesätze für die Betreuer/innen lagen bislang bei 6,00 € pro Betreuer/pro Tag.

Aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren und der damit verbundenen Mehrbelastung für die Eltern der teilnehmenden Kinder, schlägt die Verwaltung vor, die Beihilfesätze für die Teilnehmer/innen der Ferienfreizeiten auf 7,00 € pro Teilnehmer/pro Tag sowie die Beihilfesätze für die Betreuer/innen auf 14,00 € pro Betreuer/pro Tag zu erhöhen.

 

In den anderen Kommunen im Kreis Kleve wurden in den letzten Jahren die Beihilfesätze für Teilnehmer/innen und Betreuer/innen ebenfalls angepasst, sodass die Beihilfesätze der Stadt Emmerich am Rhein im Vergleich zu den anderen Kommunen im Kreis Kleve am niedrigsten sind. Eine Erhöhung der Beihilfesätze auf 7,00 € pro Teilnehmer/pro Tag und 14,00 € pro Betreuer/pro Tag kann durch die bisher eingestellten Mittel im Haushalt dargestellt werden, da für eine andere Maßnahme im gleichen Sachkonto zukünftig weniger Mittel benötigt werden.

 

Auch wird in den anderen Kommunen im Kreis Kleve die Förderung von hauswirtschaftlichen Kräften unterstützt, damit die Betreuungskräfte kontinuierlich die Betreuung der Kinder und Jugendlichen sicherstellen können und nicht für die Vorbereitung der Mahlzeiten benötigt werden.

Besonders bei den Ferienfreizeiten der AWO Elten oder bei Ferienfreizeiten, wo seitens des durchführenden Trägers die Verpflegung sichergestellt wird, sind hauswirtschaftliche Kräfte notwendig, um qualitativen Verluste bei der pädagogischen Betreuung der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, bei einem Betreuungsschlüssel von 1:25 auch die hauswirtschaftlichen Kräfte mit einem Beihilfesatz von 14,00 € pro hauswirtschaftliche Kraft/pro Tag zu fördern.

 

Alle Änderungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2024/2025 angemeldet.

Für die Umsetzung der Maßnahme ist keine Erhöhung der Haushaltsmittel notwendig, da nur die Verteilung der bisherigen Haushaltsmittel verändert wird. Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister