Betreff
Änderung der Jugendförderrichtlinien zum 01.01.2024
Vorlage
04 - 17 1204/2023/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Neufassung der Jugendförderrichtlinien sowie die Erhöhung der Beihilfesätze unter Punkt. 3.1 Förderungsarten Jugendfreizeiten zum 01.01.2024.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung vom 04.12.2014 wurden die Jugendförderrichtlinien der Stadt Emmerich am Rhein zuletzt angepasst. Daher sollten diese jetzt überarbeitet werden.

 

Es gab einige redaktionelle Änderungen wie das Hinzufügen eines Inhaltsverzeichnisses oder die Hinzufügung einer Angabe bezüglich des Gender-Nachweises.

 

 

Die inhaltlichen Änderungen sind wie folgt:

 

Die Beihilfesätze für die Teilnehmer/innen der Ferienfreizeiten lagen bislang bei 3,00 € pro Teilnehmer/pro Tag und die Beihilfesätze für die Betreuer*innen lagen bislang bei 6,00 € pro Betreuer/pro Tag.

Aufgrund der deutlichen Kostensteigerungen in den letzten Jahren und der damit verbundenen Mehrbelastung für die Eltern der teilnehmenden Kinder, schlägt die Verwaltung vor, die Beihilfesätze für die Teilnehmer/innen der Ferienfreizeiten auf 7,00 € pro Teilnehmer/pro Tag sowie die Beihilfesätze für die Betreuer/innen auf 14,00 € pro Betreuer/pro Tag zu erhöhen.

 

In den anderen Kommunen im Kreis Kleve wurden in den letzten Jahren die Beihilfesätze für Teilnehmer/innen und Betreuer/innen ebenfalls angepasst, sodass die Beihilfesätze der Stadt Emmerich am Rhein im Vergleich zu den anderen Kommunen im Kreis Kleve am niedrigsten sind. Eine Erhöhung der Beihilfesätze auf 7,00 € pro Teilnehmer/pro Tag und 14,00 € pro Betreuer/pro Tag kann durch die bisher eingestellten Mittel im Haushalt dargestellt werden, da für eine andere Maßnahme im gleichen Sachkonto zukünftig weniger Mittel benötigt werden.

 

Auch wird in den anderen Kommunen im Kreis Kleve die Förderung von hauswirtschaftlichen Kräften unterstützt, damit die Betreuungskräfte kontinuierlich die Betreuung der Kinder und Jugendlichen sicherstellen können und nicht für die Vorbereitung der Mahlzeiten benötigt werden.

Besonders bei den Ferienfreizeiten der AWO Elten oder bei Ferienfreizeiten, wo seitens des durchführenden Trägers die Verpflegung sichergestellt wird, sind hauswirtschaftliche Kräfte notwendig, um qualitativen Verluste bei der pädagogischen Betreuung der Kinder und Jugendlichen zu vermeiden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, bei einem Betreuungsschlüssel von 1:25 auch die hauswirtschaftlichen Kräfte mit einem Beihilfesatz von 14,00 € pro hauswirtschaftliche Kraft/pro Tag zu fördern.

 

Des Weiteren wurde auch die grundsätzliche Fördervoraussetzung, dass der antragstellende Träger mit der Stadt Emmerich am Rhein eine Vereinbarung nach § 72 a SGB VIII zum Antragszeitpunkt bereits abgeschlossen haben muss, konkretisiert.

Durch das Bundeskinderschutzgesetz wurde der § 72a SGB VIII zum 01.01.2012 deutlich verschärft. Die Neugestaltung des § 72a SGB VIII soll sicherstellen, dass auch in der ehrenamtlichen Jugendarbeit keine Personen als Leiterinnen, Betreuerinnen o.ä. eingesetzt werden, die einschlägig nach bestimmten Paragraphen des Strafgesetzbuches vorbestraft sind. Dabei geht es in erster Linie um Sexualdelikte und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht. Dazu gibt es unter bestimmten Bedingungen eine Vorlagepflicht von erweiterten Führungszeugnissen auch im Bereich der neben- und ehrenamtlichen Jugendarbeit.

Erreicht werden soll der verbesserte Kinder- und Jugendschutz auch durch die Verpflichtung zwischen dem örtlichen Jugendhilfeträger und den freien Trägern der Jugendhilfe (z.B. Vereine und Verbände) eine schriftliche Vereinbarung zu treffen, welche die Sensibilisierung zum Thema Kindeswohl und das Einholen von Führungszeugnissen für deren Betreuerinnen, Leiterinnen, etc. regelt.

Die gesetzliche Regelung zur Einsicht der entsprechenden Führungszeugnisse besteht unabhängig von der Vereinbarung. Daher kann eine großzügige Übergangsfrist bis zum 01.01.2025 eingeräumt werden, um den überwiegend ehrenamtlich geführten freien Trägern der Jugendhilfe genügend Zeit einzuräumen, um die Vereinbarung mit der Stadt Emmerich am Rhein abzuschließen.

In einem zweiten Schritt wird es dann ab dem 01.01.2025 keine Förderung für freie Träger mehr geben, die nicht bereit sind den Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes bzw. des SGB VIII vollumfänglich nachzukommen.

 

Alle Änderungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss als zuständiges Fachgremium hat sich in der Sitzung am 29.11.2023 für den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausgesprochen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Haushaltsmittel sind für den Haushalt 2024/2025 angemeldet. Für die Umsetzung der Maßnahme ist keine Erhöhung der Haushaltsmittel notwendig, da nur die Verteilung der bisherigen Haushaltsmittel verändert wird.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister