Betreff
Stellenplan 2023;
hier: 1. Änderung
Vorlage
01 - 17 1212/2023
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die in der Anlage abgebildete 1. Änderung des Stellenplans 2023.

 

Sachdarstellung :

 

  1. Rechtliche Grundlagen

 

Gem. § 41 GO NRW obliegt dem Rat die Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans. Der Stellenplan ist Anlage des Haushaltsplanes (§ 79 Abs. 2 Satz 2 GO NRW); er kann anlassbezogen unterjährig durch entsprechende Beschlussfassung geändert werden.

 

Nach § 8 KomHVO NRW hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen.

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 14.02.2023 beschlossen. Die Fortschreibung des Stellenplans in Form der 1. Änderung wird vornehmlich erforderlich durch

 

Ø  zwischenzeitlich initiierte Stellen(neu)bewertungen,

Ø  die organisatorische Neugliederung der Fachbereiche 4 (Jugend, Schule und Sport), 5 (Stadtentwicklung) und 6 (Bürgerservice und Ordnung)

Ø  die Umsetzung normativer Vorgaben in den Fachbereichen 4 (Jugend, Schule und Sport) und 7 (Arbeit und Soziales)

Ø  identifizierte Mehrbedarfe in den Fachbereichen 3 (Immobilien), 4 (Jugend, Schule und Sport), 5 (Stadtentwicklung), 6 (Bürgerservice und Ordnung) und 7 (Arbeit und Soziales) sowie der Stabsstelle 13 (Kommunikation und Archiv),

Ø  benötigte Umwandlungen von Beamtenstellen in Tarifbeschäftigtenstellen oder umgekehrt (Fachbereiche 1, 4, 6 und 7),

Ø  die Streichung eines kw-Vermerkes (künftig wegfallend) im Fachbereich 6 zum Erhalt einer Ingenieursstelle im bauordnungsrechtlichen Bereich.

 

Unter Ziffer II. werden die sich ergebenden Veränderungen je Organisationseinheit ausgewiesen und erläutert.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur beabsichtigten 1. Änderung des Stellenplanes 2023 beteiligt.

 

 

  1. Anpassungen des Stellenplans 2023, sortiert nach Organisationseinheiten

 

Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

 

1,00        Einrichtung einer 1,0 EG 9b-Stelle, dafür Wegfall einer 1,0 A9-Stelle (Sachb. Ratsbüro)

-1,00      Wegfall einer 1,0 A9-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,0 EG 9b-Stelle (Sachb. Ratsbüro)

 

Die Stelle war bisher durch eine verbeamtete Person besetzt. Die Aufgabe wird inzwischen durch eine tariflich beschäftigte Person wahrgenommen.

 

0,00       Umwandlung einer 0,50 EG 8-Stelle in eine 0,50 EG 9a-Stelle

(Sachbearbeitung Reisekosten / Arbeitssicherheit, Bewertungsüberprüfung nach Aufgabenänderung)

 

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 A11-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 EG 10-Stelle (Sachbearbeitung Organisation)

-1,00      Wegfall einer 1,00 EG 10-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A11-Stelle (Sachbearbeitung Organisation)

 

Die Stelle war bisher durch eine tariflich beschäftigte Person besetzt. Die Aufgabe wird künftig durch eine verbeamtete Person wahrgenommen.

 

-0,62      Wegfall von 0,62 mit kw-Vermerk versehenen Stellenanteilen (Personalsachbearbeitung)

 

Da die Stelleninhaberin inzwischen dauerhaft verrentet wurde, greift der angebrachte kw-Vermerk, die Stellenanteile entfallen.

 

Fachbereich 3 - Immobilien

 

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG 9b-Stelle (Elektrotechniker/in)

 

Aufgrund eines stetig steigenden Anteils der technischen Gebäudeausstattung bei Neu- und Umbaumaßnahmen sowie bei der baulichen Unterhaltung und den gleichzeitig gestiegenen fachlichen Anforderungen in diesem Bereich ist der Fachbereich 3 personell durch eine Vollzeitstelle mit dem Ausbildungshintergrund ”Elektrotechnik” zu verstärken.

 

Fachbereich 4 - Jugend, Schule und Sport

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 A14-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 EG 14-Stelle (Leitung FB 4)

-1,00      Wegfall einer 1,00 EG 14-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A14-Stelle (Leitung FB 4)

 

Die Stelle war bisher durch eine tariflich beschäftigte Person besetzt. Die Aufgabe wird inzwischen durch eine verbeamtete Person wahrgenommen.

 

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG 9c-Stelle (Controlling FB 4)

 

Die Vollzeitstelle soll gemäß der Handlungsempfehlung Nr. 24 aus dem Bericht der Organisationsuntersuchung der gpa NRW geschaffen werden, um die Grundvoraussetzung für den Aufbau eines Fach- und Finanzcontrollings im Fachbereich 4 zu schaffen.

 

0,50       Einrichtung von 0,50 EG 9c-Stellenanteilen (Planer FB 4)

 

Die Teilzeitstelle soll aufgrund der Handlungsempfehlung Nr. 22 aus dem Bericht der Organisationsuntersuchung der gpa NRW geschaffen werden. Ziel ist die Bündelung der planerischen Aufgaben des Fachbereichs 4 (bspw. Kindergartenbedarfsplanung, Jugendhilfeplanung).

 

0,50        Einrichtung von 0,50 EG 9c-Stellenanteilen Teamleitung Schulverwaltung

 

Im Rahmen einer Stellenbemessung in den Schulsekretariaten wurde neben einem Mehrbedarf (s.u.) auch ein strukturelles Defizit identifiziert. Zur besseren Vernetzung und Koordination der Sekretariate an den neun Schulstandorten erscheint die Einrichtung einer Teamleitung im Sachgebiet Schule sinnvoll und notwendig. Diese Erkenntnis wurde zusätzlich durch die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung der gpa NRW bestätigt (u. a. Handlungsempfehlungen Nr. 6, Nr. 12 und Nr. 41).

 

2,77       Einrichtung von 2,77 EG 6-Stellenanteilen (Schulsekretariate)

0,00       Umwandlung von 1,95 EG 5-Stellenanteilen in 1,95 EG 6-Stellenanteile (Schulsekretariate)

 

Im Zeitraum Februar bis Juli 2023 wurde eine umfangreiche Stellenbemessung für alle Schulsekretariate (Grundschulen und weiterführende Schulen) durchgeführt und u. a. die dortigen Aufgabenkataloge grundlegend neu gefasst. Die detaillierte Betrachtung der Tätigkeiten, Zuständigkeiten und Bearbeitungszeiten hatte neben einem Mehrbedarf von insgesamt 2,77 VZÄ auch eine Gleichwertigkeit der Tätigkeiten zum Ergebnis. Infolge dessen sind bereits vorhandene 1,95 EG 5-Stellenanteile der Grundschulsekretariate künftig als EG 6-Anteile auszuweisen.

 

0,00       Umwandlung einer 1,00 EG 8-Stelle in eine 1,00 EG 9a-Stelle

(Sachb. Schulverwaltung, Stellenneubewertung nach Aufgabenänderung)

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 EG 8-Stelle Sachbearbeitung Schule und Sport

(mit Sperrvermerk)

 

Es handelt sich um eine vorsorglich eingebrachte Stelle zur Abbildung personeller Ressourcen für bisher nicht wahrgenommene Aufgaben innerhalb des Sachgebiets ”Schule und Sport”. Die Stelle soll im Doppelhaushalt 2024/2025 mit einem Sperrvermerk versehen werden und somit kostenneutral sein.

 

0,18        Einrichtung von 0,18 EG8-Stellenanteilen im Bereich Elternbeiträge Schulbetreuung

 

Im Rahmen einer seit Oktober 2023 lfd. Stellenbemessung im Bereich ”Schulverwaltung” konnte als Teilergebnis der Aufgabenbereich „Elternbeiträge Schulbetreuung“ abgeschlossen und ein Mehrbedarf von 0,18 VZÄ ermittelt werden.

 

0,00        Umwandlung von 0,77 EG 10-Stellenanteilen in 0,77 EG 9c-Stellenanteile (Beistandschaften)

-0,23      Wegfall von 0,23 EG 10-Stellenanteilen, dafür Einrichtung von 0,23 S12-Stellenanteilen (Eingliederungshilfe)

0,23        Einrichtung von 0,23 S12-Stellenanteilen, dafür Wegfall von 0,23 EG10-Stellenanteilen (Eingliederungshilfe)

 

Tätigkeiten im Bereich der Beistandschaften (0,77 VZÄ, EG 9c) und der Eingliederungshilfen (0,23 VZÄ, S12) werden künftig auf separaten Stellen wahrgenommen, die ursprünglich kombinierte Vollzeitstelle (1,00 VZÄ, EG 10) wird dementsprechend aufgeteilt.

 

0,64        Einrichtung von 0,64 EG 9c-Stellenanteilen (Sachb. Wirtschaftliche Jugendhilfe)

 

Durch eine Stellenbemessung im Jahr 2022 konnte ein Mehrbedarf von 0,64 VZÄ identifiziert werden. Da das Ergebnis der Bemessung erst zum Jahresende, nach Ablauf der Fristen zum Stellenplan 2023 vorlag, können die Anteile erst mit der ersten Änderung des Stellenplans 2023 aufgenommen werden.

 

0,50        Einrichtung von 0,50 EG S12-Stellenanteilen "Verfahrenslotse SGB VIII"

 

Ab dem 01.01.2024 sieht das SGB VIII verpflichtend die Bereitstellung eines Verfahrenslotsen vor, welcher die Bürger im gesamten Verfahren der Gewährung von Eingliederungshilfen begleitet und sie unabhängig von der Inanspruchnahme von Leistungen informiert und unterstützt. Zudem soll er den örtlichen Träger der öffentl. Jugendhilfe bei der Zusammenführung der Zuständigkeiten unterstützen. Für diese zusätzliche Pflichtaufgabe sind bisher keine personellen Ressourcen vorhanden.

 

Fachbereich 5 - Stadtentwicklung

 

-2,00      Wegfall von 2,00 EG 12-Stellen, dafür Einrichtung von 2,00 EG 12-Stellen im FB 6

-1,00      Wegfall einer 1,00 A13 L2E1-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A13 L2E1-Stelle im FB 6

-2,00      Wegfall von 2,00 EG 10-Stellen, dafür Einrichtung von 2,00 EG 10-Stellen im FB 6

-1,00      Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG 9c-Stelle im FB 6            

-1,00      Wegfall einer 1,00 EG 9b-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG 9b-Stelle im FB 6           

1,60        Einrichtung von 1,60 EG 9a-Stellen, dafür Wegfall von 1,60 EG 9a-Stellen im FB 6

 

Verlagerung von Stellenanteilen aufgrund der erfolgten Neuorganisation der Fachbereiche 5 (Stadtentwicklung) und 6 (Bürgerservice und Ordnung).

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 EG 9a-Stelle (Sachbearbeitung Bauverwaltung)

 

Die Zahl der verkehrsrechtlichen Anordnungen aufgrund innerstädtischer Maßnahmen (u. a. Ausbau Glasfasernetz, Straßenbau, Umgestaltungsmaßnahmen) hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und ist auch weiterhin steigend. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung gewährleisten zu können werden zusätzliche Ressourcen benötigt. Gleiches gilt u. a. für die Erteilung und Überwachung von Sondernutzungs-erlaubnissen, die Benennung und Widmung von Straßen und Plätzen sowie die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen.

 

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG 11-Stelle Ingenieur Stadtplanung

 

Bei den planungsrechtlichen Bauberatungen und den Stellungnahmen zu Baugenehmigungen sind in den letzten Jahren steigende Zahlen und komplexere Vorhaben zu verzeichnen. Darüber hinaus sind die Ressourcen zur planerischem Umsetzung langfristiger Strategien (wie z. B. Einzelhandelskonzept, Vergnügungsstättenkonzept) und zusätzlich notwendiger Planungen (bspw. kommunale Wärmeplanung, Pläne zur Klimafolgenanpassung) sowie raumbedeutsamer Themen

(u. a. Betuwe-Ausbau, Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge) nicht mehr auskömmlich.

 

Fachbereich 6 - Bürgerservice und Ordnung

 

2,00        Einrichtung von 2,00 EG 12-Stellen, dafür Wegfall von 2,00 EG 12-Stellen im FB 5

1,00        Einrichtung einer 1,00 A13 L2E1-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 A13 L2E1-Stelle im FB 5

2,00        Einrichtung von 2,00 EG 10-Stellen, dafür Wegfall von 2,00 EG 10-Stellen im FB 5

1,00        Einrichtung einer 1,00 EG 9c-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle im FB 5            

1,00        Einrichtung einer 1,00 EG 9b-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 EG 9b-Stelle im FB 5           

-1,60      Wegfall von 1,60 EG 9a-Stellen, dafür Einrichtung von 1,60 EG 9a-Stellen im FB 5

 

Verlagerung von Stellenanteilen aufgrund der erfolgten Neuorganisation der Fachbereiche 5 (Stadtentwicklung) und 6 (Bürgerservice und Ordnung).

 

0,00        Streichung eines vorh. kw-Vermerks zum Erhalt einer 1,00 A13-Ingenieursstelle

 

Die für die vorgenannte Ingenieursstelle frühzeitig eingerichtete Stelle zur Nachbesetzung wurde inzwischen für einen Personalbedarf im Bereich Tiefbau verwendet, um einen zusätzlichen geeigneten Bewerber unbefristet einstellen zu können. Um die ursprünglich anvisierte Nachfolgebesetzung im Bauordnungsbereich im kommenden Jahr dennoch zu realisieren, ist der vorhandene kw-Vermerk zu streichen.

 

0,00        Umwandlung von 2,00 A9 L2E1-Stellen in 2,00 A10-Stellen (Ordnungsbehördlicher Außendienst sowie Sachb. Ordnungsangelegenheiten, jeweils aufgrund Neubewertung)

 

 

0,48        Einrichtung von 0,48 EG 9a-Stellenanteilen (Personenstandswesen)

 

Eine im Oktober und November 2023 durchgeführte Stellenbemessung hatte einen personellen Mehrbedarf von 0,48 VZÄ im Standesamt zum Ergebnis. Ausschlaggebend hierfür sind u. a. die inzwischen zeitaufwendigere und komplexere Bearbeitung von Anträgen mit Auslandsbeteiligung sowie der durch die veränderte Altersstruktur der Kommune ausgelöste erhebliche Anstieg zu bearbeitender Sterbefälle.

 

 

-1,00      Wegfall einer 1,00 EG 9a-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle (Gewerbeangelegenheiten)

1,00        Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 EG 9a-Stelle (Gewerbeangelegenheiten)

 

Nach Aufgabenüberprüfung und Neubewertung konnte die bisherige Tarifbeschäftigtenstelle mit einer verbeamteten Person besetzt werden.

 

Fachbereich 7 - Arbeit und Soziales

 

1,00        Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle (Leistungsgewährung SGB II)

-1,00      Wegfall einer 1,00 EG 9c-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 A10-Stelle (Leistungsgewährung SGB II)                                   

 

Die Stelle war bisher durch eine tariflich beschäftigte Person besetzt. Die Aufgabe wird künftig durch eine verbeamtete Person wahrgenommen.                                                     

 

 

0,00        Umwandlung von 2,00 A9 L2E1-Stellen in 2,00 A10-Stellen nach Bewertungsüberprüfung (Sachbearbeitung Leistungsgewährung SGB II)

 

 

0,00        Umwandlung von 0,80 A9 L1E2-Stellenanteilen in 0,80 A10-Stellenanteile nach Bewertungsüberprüfung (Sachbearbeitung Leistungsgewährung SGB II)

 

 

0,50        Einrichtung von 0,50 EG S12-Stellenanteilen (Inklusionsbeauftragte/r)

 

Aufgaben aus dem Bereich der Inklusion sind deutlich in den Fokus getreten und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Bisher sind für dieses Aufgabengebiet jedoch keine personellen Ressourcen vorhanden. Durch die Schaffung von 0,50 VZÄ soll zusätzlich dazu die Pflichtaufgabe des Versicherungsamtes nach dem SGB IV personell abgebildet werden. Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.11.2023 (siehe SozA TOP 3 „Antrag zur Förderung der Inklusion in Emmerich am Rhein; Vorlage Nr. 07-17 1185/2023) dafür ausgesprochen, entsprechende Stellenanteile vorzusehen.

 

Stabsstelle 13 - Kommunikation und Archiv

 

0,50       Einrichtung von 0,50 EG 8-Stellenanteilen (Sachb. Interne Kommunikation)

 

Sowohl durch Organisationsuntersuchung als auch Mitarbeiterbefragungen wurde Handlungsbedarf in der internen Kommunikation festgestellt. Es ist dringend erforderlich, zeitgemäße und effiziente Kommunikationsmaßnahmen und -strukturen aufzubauen und kontinuierlich zu pflegen, um die Belegschaft insgesamt besser zu informieren und miteinander zu vernetzen. Die Stellenanteile für dieses wichtige Aufgabenfeld sollen in der Stabsstelle 13 angesiedelt werden.

 

Stellenübersicht Teil C - Dienstkräfte ohne Dienstbezüge

 

0,00        Wegfall einer 1,00 A13-Stelle (Beurlaubung, Geschäftsführung EGD)

 

Der Stelleninhaber ist aus dem aktiven Dienst ausgeschieden, die Stelle wird daher nicht länger benötigt und ist zu streichen.

 

0,00        Anbringung eines kw-Vermerks an einer 1,00 A11-Stelle (Beurlaubung FB 7)

0,00        Anbringung eines kw-Vermerks an einer 1,00 A11-Stelle (Zuweisung KKK)

 

Ein altersbedingter Austritt beider Personen im kommenden Jahr ist wahrscheinlich, die Stellen werden danach nicht mehr benötigt (FB 7) bzw. künftig im Wirtschafts- und Stellenplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung berücksichtigt (KKK). Infolgedessen werden im Teil C beide Stellen vorausschauend mit einem kw-Vermerk versehen.

 

 

  1. Ausweisung der unter II. genannten Veränderungen im Stellenplan

 

§ 8 KomHVO NRW gibt die Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der tariflich Beschäftigten – hier unterteilt in Verwaltungsdienst und Sozial- und Erziehungsdienst- in Stellenplänen und Stellenübersichten als Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vor. Stellenplanänderungen sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen verbindlichen Mustern abzubilden.

 

Infolgedessen führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in den nachfolgend benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:

 

·         Stellenplan 2023 Teil A: 

Beamtinnen und Beamte - Kommunalverwaltung -,

 

·         Stellenplan 2023 Teil B:

Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,

 

·         Stellenplan 2023 Teil B:

Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst,

 

·         Stellenübersicht 2023 Teil A:

Aufteilung nach Organisationseinheiten - Beamtinnen und Beamte Kernverwaltung -,

 

·         Stellenübersicht 2023 Teil A:

Aufteilung nach Organisationseinheiten - Tarifbeschäftigte -,

 

·         Stellenübersicht 2023 Teil A:

Aufteilung nach Organisationseinheiten - Tarifbeschäftigte Sozial- und Erziehungsdienst -,

 

·         Stellenplan 2023 Teil A: Erläuterung Beamtinnen und Beamte,

 

·         Stellenplan 2023 Teil B: Erläuterung Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und Erziehungsdienst) 

 

Die mit der 1. Änderung des Stellenplanes 2023 zu beschließenden Änderungen sind in der Anlage farblich kenntlich gemacht.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel für die sich aus der 1. Änderung des Stellenplans 2023 ergebenden finanziellen Auswirkungen (Mehr-/Minderausgaben) sind im Entwurf des Haushaltes 2024/2025 bereits berücksichtigt (hier: Personalkosten in den jeweiligen Produkten).

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister