Betreff
Errichtung von mehreren Fußgängerübergängen nach § 26 StVO im Stadtgebiet;
hier: Antrag der Ratsfraktion Freie Wähler Emmerich
Vorlage
05 - 17 1233/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung, die in der Vorlage genannten Maßnahmen umzusetzen und dem Antrag der Ratsfraktion Freie Wähler Emmerich nicht zu folgen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Verwaltung liegt ein Antrag vor, im Bereich mehrerer Schulen und einer Kindertagesstätte, Fußgängerüberwege gemäß § 26 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) einzurichten.

 

In dem Antrag wird ausgeführt, dass durch die Installation von Fußgängerüberwegen an den aufgeführten Orten eine erhebliche Verbesserung der Verkehrs- und Sicherheitssituation gesehen würde.

 

Die Voraussetzungen auf Grund der StVO, VwV-StVO und der R-FGÜ sind in der Anlage 3 zusammengefasst. Die Einsatzkriterien baulicher Querungshilfen nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) sind dort gegenübergestellt.

 

Die Anordnung eines Fußgängerüberweges(Zebrastreifen) erfolgt auf Grund § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO. Hiernach sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Die Voraussetzung wird konkretisiert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO), die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) und die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA). Die Anordnung erfolgt in Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Straßenverkehrsbehörde.

 

Bei dem VZ 350 (Fußgängerüberweg) handelt es sich um ein Richtzeichen (Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO, lfd. Nr. 24). Diese geben besondere Hinweise zur Erleichterung des Verkehrs und können Ge- und Verbote enthalten. Es wird zusammen mit der Markierung VZ 293 angeordnet.

 

An Fußgängerüberwegen haben der querende Fußverkehr sowie Fahrer und Fahrerinnen von Krankenfahrstühlen und Rollstühlen Vorrang. Fahrzeuge müssen bei erkennbar beabsichtigten Querungen mäßig heranfahren und wenn nötig warten (§ 26 Absatz 1 StVO).

Hingegen hat der den Fußgängerüberweg überfahrende Radverkehr keinen Vorrang.

 

Grundsätzlich sollen Fußgängerüberwege nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und es das Fußgängeraufkommen nötig macht.

 

Die Einsatzmöglichkeiten für Fußgängerüberwege hängen demnach unter anderem von den Verkehrsstärken ab. Die Einsatzmöglichkeiten sind in Tabelle 2 der R-FGÜ festgehalten (siehe Anlage 2).

 

Außerhalb der hier empfohlenen/möglichen Einsatzbereiche können Fußgängerüberwege in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden. Unterhalb der möglichen/empfohlenen Einsatzbereiche sind – sofern überhaupt erforderlich – in der Regel bauliche Querungshilfen ausreichend.

Bei Verkehrsstärken innerhalb der möglichen/empfohlenen Einsatzbereiche kommen bauliche Querungshilfen oder – bei mehr als 450 Kfz/h Lichtzeichenanlagen in Betracht.

 

In einem im Juli 2022 erschienen Forschungsbericht der Unfallforschung der Versicherer wurde die Verkehrssicherheit an Fußgänger-Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwegen, Mittelinseln sowie Querungsstellen ohne Querungshilfen verglichen[1]. In der beigefügten Anlage 4 ist das Ergebnis der Untersuchung zusammengefasst[2].

 

Im Ergebnis wurde festgestellt, dass Mittelinseln gegenüber Fußgänger-Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwegen eine höhere Sicherheit bieten und in der Praxis daher bevorzugt einzusetzen sind. Hier passieren die wenigsten Unfälle, während sich bei Fußgängerüberwegen die meisten Unfälle ereignen.

Die Empfehlung wird insbesondere auf die Vereinfachung der Querung zurückgeführt. Bei der Mittelinsel erfolgt die Querung in zwei Teilen, bei denen jeweils nur ein Fahrstreifen zu berücksichtigen ist. Dies vereinfacht die Einschätzung des fließenden Verkehrs, der Geschwindigkeiten und der sich ergebenden Lücken im Fahrzeugverkehr.

Die Aufmerksamkeit des Fußverkehrs ist gefragter, da dieser hier keinen Vorrang hat.

 

Im Rahmen von ebenfalls durchgeführten Verhaltensbeobachtungen wurde festgestellt, dass 80 % der Kinder an Fußgängerüberwegen ohne vorherigen Halt am Fahrbahnrand querten. Insgesamt 20 % der Fahrzeuge missachteten die Anhaltepflicht gegenüber Fußgänger/innen.

 

Auch finden an Fußgängerüberwegen verstärkt Unfälle mit querendem Radverkehr statt. Hier wurde auch die höchste Konfliktrate bezogen auf die Anzahl der Querungen festgestellt, zusätzlich wurden viele Konflikte mit dem Radverkehr beobachtet.

 

Es wurde jedoch auch festgehalten, dass die Überarbeitung der bestehenden Regelwerke erforderlich ist. Unter anderem sei die Fahrzeugstärke nicht maßgeblich für die Verkehrssicherheit, vielmehr aber das Fußgängerverkehrsaufkommen. Zudem wird empfohlen, auch Einsatzmöglichkeiten unterhalb von 50 querenden Fußgänge/iInnen aufzuzeigen.

 

 

Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Schulwegpläne in Zusammenarbeit mit den weiteren beteiligten Stellen (Fachbereich 4 – Jugend, Schule und Sport, Schule, Polizei, Verkehrswacht Kreis Kleve e.V.) zu überarbeiten.

 

 

1. Leegmeerschule, Wassenbergstraße 60 – Hintereingang

 

a) Aktuelle Verkehrssituation

 

Die Wassenbergstraße ist als Vorfahrtstraße ausgewiesen (Verkehrszeichen 306; nachstehend mit VZ abgekürzt). Im Bereich der Querungsstelle ist für beide Fahrtrichtungen das Gefahrzeichen 136 (“Achtung Kinder!”) in Kombination mit der Geschwindigkeitsbeschränkung von

30 km/h angeordnet. Das Gefahrzeichen macht auf Kinder aufmerksam.

 

Auf Höhe des Grundstücks Wassenbergstraße 60 ist eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorhanden. Um diese ist eine Sperrfläche markiert (VZ 298), die nicht befahren werden darf. Die empfohlenen Wartestellen der Querenden sind durch gelbe Punkte markiert.

In dem Abschnitt zwischen der Berliner Straße und der Querungshilfe ist für den südlichen Fahrbahnrand ein absolutes Haltverbot (VZ 283) angeordnet, um den Querenden ein ausreichendes Sichtfeld zu gewährleisten.

Ebenfalls ist dauerhaft ein digitales Verkehrszählgerät („Smiley“) angebracht, welcher die Geschwindigkeiten des Kraftfahrzeugverkehrs aus Richtung Am Löwentor erhebt und den Verkehrsteilnehmer/innen signalisiert, ob diese die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h überschreiten. Der nördliche Gehweg ist beleuchtet.

 

Die Sichtverhältnisse für die Querenden sind in Richtung Am Löwentor auf Grund des geraden Straßenverlaufs gut. Vom südlichen Gehweg aus ist die Sicht in Richtung Weseler Straße durch die dortige Kurve der Wassenbergstraße weniger gut gegeben. Die Sichtverhältnisse verbessern sich, wenn der Querende auf der Mittelinsel steht. Hier kann der aus Richtung Weseler Straße kommende Verkehr unter Berücksichtigung der Geschwindigkeitsbeschränkung rechtzeitig eingesehen werden.

 

Die bei der Polizei abgefragte Unfalllage im Zeitraum 01.01.2021-30.06.2023 ist unauffällig. Es wurde ein Unfall polizeilich registriert, in welchem weder Fuß- noch Radverkehr involviert waren.

 

b) Festgestellte Mängel

 

Die Auswertung der durch das stationär installierte Gerät für den Zeitraum 14.-23.05.2023 ergab einen V85-Wert von 46 km/h. Das heißt, dass 85 % der gemessenen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen nicht schneller als 46 km/h gefahren sind.

 

Beispiel: 1.000 Fahrzeuge werden gemessen. Diese werden in der Reihenfolge der gemessenen Geschwindigkeit in aufsteigender Reihenfolge aufgelistet. Die Geschwindigkeit des 850. Fahrzeugs ist der Wert V85.

 

Auch die hiernach stichprobenhaften Auswertungen ergaben, dass in dem Bereich deutlich zu schnell gefahren wird.

 

c) veranlasste und geplante Maßnahmen

 

Das Ergebnis der Verkehrszählung wurde an den Kreis Kleve weitergeleitet. Diese sagte die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen und Mitteilung des Ergebnisses zu. Am 09.08.2023 wurde in der Zeit von 10:12 h – 12:43 h eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Von 259 Fahrzeugen wurden 48 Geschwindigkeitsübertretungen verzeichnet (18,5 %).

 

d) Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

Am 17.08.2023 wurde von 7:15 h – 8:15 h und von 15:30 h – 16:30 h eine Verkehrszählung an der Querungshilfe durchgeführt. Insgesamt querten 34 FußgängerInnen und 32 RadfahrerInnen die Wassenbergstraße an der Querungshilfe, das Kfz-Aufkommen betrug 306 Kfz.

 

Nachmittags querten 9 Fußgänger/innen und 3 Radfahrer/innen die Wassenbergstraße über die Querungshilfe. Es wurden 249 Kfz gezählt.

 

Die Zahl der Fußgängerquerungen an der Querungshilfe liegt jeweils unter dem möglichen Einsatzbereich eines Fußgängerüberweges.

 

Weiterhin wurde beobachtet, dass die Mehrheit der FußgängerInnen und RadfahrerInnen die Wassenbergstraße auf Höhe der Kirche oder der Einmündung der Hansastraße, demnach im dortigen Kurvenbereich der Wassenbergstraße queren (insgesamt 145 FußgängerInnen und RadfahrerInnen).

 

Vor Ort ist bereits eine bauliche Querungshilfe in Form einer Mittelinsel.

 

e) Fazit

 

Unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse und der Aspekte zur Verkehrssicherheit spricht sich die Verwaltung gegen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in der Wassenbergstraße aus.

 

Die Sichtverhältnisse an den Fahrbahnrändern und auf der Mittelinsel sind für die Querenden ausreichend gegeben. Die Querenden sind hier zu erhöhter Aufmerksamkeit aufgefordert und somit grundsätzlich bewusster im Straßenverkehr unterwegs. Ebenfalls wird die Querung erleichtert, da jeweils nur ein Fahrtstreifen in den Blick zu nehmen ist. Im Rahmen der morgendlichen Verkehrszählung wurde die Querungshilfe fast von genauso vielen Radfahrer/innen genutzt (32) wie von Fußgänger/innen (34). Bei stark vertretendem Radverkehr ist ein Fußgängerüberweg auf Grund des Konfliktpotentials eher ungeeignet.

 

Es wurde jedoch beobachtet, dass der Großteil des querenden Fußverkehrs nicht durch die Mittelinsel zusammengefasst wird und hier gebündelt quert, sondern an einer Stelle quert (auf Höhe der Kirche oder der Hansastraße), die nicht für eine Querung empfohlen wird. Trotz bereits vorhandener Querungshilfe wurde diese während der Zählungen von der Mehrheit der Querenden nicht genutzt. An dieser Stelle ist ein Fußgängerüberweg gem. R-FGÜ (Anlage 3) nicht zulässig, da aufgrund der Abbiegespuren im Einmündungsbereich mehr als eine Spur pro Fahrrichtung vorhanden ist.

 

Da mit der vorhandenen Mittelinsel und den weiterhin installierten Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkung, Gefahrzeichen, absloutes Haltverbot, digitales Verkehrszählgerät) eine sichere Querung der Wassenbergstraße gewährleistet ist, wird die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf Grund § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO nicht als zwingend erforderlich angesehen.

 

 

2. Luitgardisschule Elten – Bergstraße, Einfahrt Parkplatz zur Schwimmhalle

 

a) Aktuelle Verkehrssituation

 

Die Querungstelle befindet sich innerhalb einer Tempo 30-Zone (VZ 274.1). Die Fahrbahn ist durch vorgezogene Seitenräume verengt. Auf die Fahrbahneinengung ist durch Schraffenbaken (VZ 605) und durch eine auf dem Bordstein aufgetragene reflektierende Markierung hingewiesen. Die empfohlenen Wartestellen sind durch gelbe Punkte markiert.

Zur Freihaltung der Querungsstelle besteht vor und hinter der Querungsstelle ein eingeschränktes Haltverbot (VZ 286). In Fahrtrichtung Lindenallee ist das VZ 136 (Kinder) vorhanden. Es ist eine einseitige Beleuchtung vorhanden.

 

Aufgrund des geraden Verlaufes der Bergstraße und des eingeschränkten Haltverbots ist den Querenden eine ausreichende Sicht gegeben.

 

In dem Zeitraum 01.01.2021-30.06.2023 sind keine Unfälle registriert.

 

b) Festgestellte Mängel

 

Es wurden keine Mängel festgestellt.

 

c) Veranlasste und geplante Maßnahmen

 

Der Schulwegplan wird in Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen überarbeitet.

 

d) Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

Am 22.08.2023 wurde von 7:15 h – 8:15 h und von 15:45 h – 16:45 h eine Verkehrszählung an der Querungsstelle, an welcher der Fußgängerüberweg begehrt wird, vorgenommen. Morgens wurden insgesamt 40 Querende und 49 Kfz gezählt. Nachmittags sind bei einem Kfz-Aufkommen von 62 Kfz 5 Querungen gezählt. Es wurde beobachtet, dass die Kfz-Führer/innen regelmäßig an der Querungstelle gehalten haben, um Querungswillige vorzulassen.

 

Das Ergebnis der Zählung liegt unterhalb des Bereiches, in dem nach den R-FGÜ die Einrichtung eines Fußgängerüberweges möglich ist.

 

Die Querungsstelle befindet sich auch in einer Tempo 30-Zone, hier sind gemäß der R-FGÜ Fußgängerüberwege regelmäßig entbehrlich.

Ein begründeter Ausnahmefall, in welchem die Einrichtung eines solchen befürwortet werden kann, liegt nicht vor.

 

e) Fazit

 

Vor Ort befindet sich bereits eine solide Querungsstelle, welche eine sichere Querung gewährleistet. Da zusammen mit den vor Ort installierten Maßnahmen eine sichere Querung auch ohne einen Fußgängerüberweg gewährleistet ist, ist auch hier die Anordnung eines Fußgängerüberweges nicht zwingend erforderlich.

Die Verwaltung spricht sich gegen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges aus.

 

 

3. Liebfrauenschule Emmerich, Querungsstelle Speelberger Straße

 

a) Aktuelle Verkehrssituation

 

Die Speelberger Straße ist als Vorfahrtstraße ausgewiesen (VZ 306). Im Bereich der Querungsstelle ist die Fahrbahn durch vorgezogene Seitenräume verengt. Es ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h (VZ 274-30) angeordnet. Eine dauerhaft installierte digitale Geschwindigkeitsanzeige erfasst die Geschwindigkeiten der Fahrzeuge aus Richtung Weseler Straße kommend und signalisiert diesen durch einen Smiley, ob diese zu schnell fahren.

Auf die Fahrbahneinengung wird durch rot-weiße Schraffenbaken (VZ 605) hingewiesen. An den empfohlenen Wartstellen sind gelbe Punkte markiert.

Das Gefahrzeichen VZ 136 (Kinder) weist auf querende Kinder hin.

Morgens sind Verkehrshelfer/innen vor Ort und unterstützen die Kinder bei der Querung.

 

Für die Zeit vom 01.01.2021-30.06.2023 sind keine Unfälle registriert.

 

b) Festgestellte Mängel

 

Vor Eingang des o. g. Antrags fand auf Anregung der Liebfrauenschule im März 2023 ein Ortstermin mit der Schule, der Verkehrswacht des Kreises Kleve e.V., der Polizei und den Fachbereichen 4 (Jugend, Schule, Sport) und 5 (Stadtentwicklung) statt. Der Anlass hierfür war die Verkehrssituation zu Schulbeginn und Schulende.

Zu diesen Zeitpunkten wird regelmäßig, auch durch das Ordnungsamt, durch den Hol- und Bringverkehr verkehrswidriges und verkehrsbeeinträchtigendes Halten und Parken (Gehwegparken, halbseitiges Parken auf dem Radweg, Zuparken von Grundstückszufahrten) festgestellt. Insbesondere sind hiervon die Karolingerstraße, zwischen der Römerstraße und der Speelberger Straße, die Römerstraße und die Speelberger Straße betroffen. Aus der Anwohnerschaft der Römerstraße gingen entsprechende Beschwerden hervor.

 

c) Veranlasste und geplante Maßnahmen

 

Im Mai 2023 weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Querung sowie der Verkehrssituation allgemein angeordnet und unterdessen umgesetzt.

 

Für die Verkehrshelfe/iInnen wurde das noch fehlende VZ 356 (Verkehrshelfer) im Bereich der Querungsstelle angeordnet. Zwischen der Karolingerstraße und der Frankenstraße wurde über die ganze westliche Seite der Speelberger Straße ein absolutes Haltverbot für die Zeiten 7 h – 9 h und 12 h – 16 h angeordnet.

 

In der Karolingerstraße wurde für den gekennzeichneten Parkstreifen (in Fahrtrichtung Speelberger Straße rechts) eine Hol- und Bringzone durch entsprechende Beschilderung eingerichtet.

Der Hol- und Bringverkehr soll durch die neue Beschilderung auf den betreffenden Parkstreifen gelenkt werden. Durch das gleichzeitig angeordnete absolute Haltverbot in der Speelberger Straße soll hier eine Beruhigung und eine weitere Erleichterung für die Querung an der Querungsstelle herbeigeführt werden.

 

Ebenfalls soll der Schulwegplan unter Einbeziehung der beteiligten Stellen überarbeitet werden.

 

d) Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

Am 10.08.2023 wurde eine Verkehrszählung von 7:30 h – 8:30 h und 15:30 h – 16:30 h an der vorhandenen Querungshilfe in der Speelberger Straße vorgenommen. Bei einem Kfz-Aufkommen von 200 Kfz wurden morgens 63 Querende gezählt. An Radfahrern querten 38 die Stelle. Nachmittags wurden 5 querende Fußgänger/innen, 6 querende Radfahrer/innen und 286 Kfz gezählt. Auch in diesem Fall fand hier morgens deutlich mehr Fußverkehr statt als nachmittags.

Das Ergebnis der morgendlichen Verkehrszählung liegt innerhalb des möglichen Einsatzbereichs eines Fußgängerüberweges nach der Tabelle 2 der R-FGÜ.

Bei Verkehrsstärken innerhalb der möglichen/empfohlenen Einsatzbereiche kommen bauliche Querungshilfen oder – bei mehr als 450 Kfz/h Lichtzeichenanlagen in Betracht

 

Gemäß der VwV-StVO ist das VZ 356 (Verkehrshelfer) an Lichtzeichenanlagen und an Fußgängerüberwegen nicht anzuordnen. Vor Ort sind morgens Verkehrshelfer/innen im Einsatz.

 

e) Fazit

 

Durch die installierten Maßnahmen, die vorhandene bauliche Querungshilfe und insbesondere durch die Unterstützung der Verkehrshelfer/innen zu Schulbeginn ist eine sichere Querung der Stelle gewährleistet. Eine für eine sichere Querung zwingende Notwendigkeit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges gemäß § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO ergibt sich in der Speelberger Straße nicht.

 

 

4. St. Georg-Schule Hüthum, Georgstraße, Eingang Parkplatz Altbau Schule

 

a) Aktuelle Verkehrssituation

 

Bei der Georgstraße handelt es sich um eine Anliegerstraße mit einer im allgemeinen geringen Verkehrsbedeutung. Es gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Im Bereich des Zugangs zum Parkplatz des Altbaus ist das Gefahrzeichen 136 (Kinder) angeordnet, welches auf querende Kinder aufmerksam macht.

Auf der Straßenseite der Schulzufahrt ist zwischen der Eltener Straße (B 8) und dem Ende des Schulgrundstück ein absolutes Haltverbot (VZ 283) für den Zeitraum Mo – Fr von 7 h – 14 h angeordnet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist ein generelles absolutes Haltverbot zwischen der Eltener Straße (B 8) und dem Ende der Kirchenmauer angeordnet.

 

Die Fahrbahn ist gepflastert, im Bereich der Zufahrt ist ein rot gepflasterter Streifen vorhanden. Beidseitig ist kein Gehweg angelegt. Auf der Seite der Parkplatzzufahrt befindet zwischen der Zufahrt und der Fahrbahn ein gepflasterter Streifen.

 

Die aus Richtung Eltener Straße (B 8) kommenden Kinder nutzen zum Großteil die dortige Querungshilfe in Form einer Mittelinsel und laufen über den Kirchplatz zur Schule. Hierfür müssen sie die Georgstraße queren. Vor der Fahrbahn der Georgstraße befinden sich auf dem Kirchplatz Poller.

Die Zufahrt zur Schule führt zu den dortigen Parkplätzen und den Fahrradabstellplätzen.

 

In dem Zeitraum 01.01.2021-01.06.2023 wurde kein Unfall polizeilich registriert.

 

b) Festgestellte Mängel

 

Ein Gehweg ist beidseitig nicht angelegt. Zudem stellt der Eingang zur Schule gleichzeitig eine Parkplatzzufahrt dar. Gleichzeitig befinden sich hier auch die Fahrradständer. Einen gesonderten Weg für die Kinder in diesem Bereich gibt es nicht.

Dies begünstigt insbesondere zu den Stoßzeiten unübersichtliche Verkehrssituationen und Konfliktsituationen zwischen Fuß-/Radverkehr und motorisiertem Verkehr.

 

Der Zeitraum des absoluten Haltverbots auf der Seite der Schulzufahrt ist zu kurz (bis 14 h), da die Schulbetreuung bis 16 h stattfindet. Die Beschilderung des absoluten Haltverbots auf der anderen Straßenseite ist teilweise verbogen.

 

c) Veranlasste und geplante Maßnahmen

 

Für das absolute Haltverbot auf der Seite der Schulzufahrt werden die Zeiten geändert. Künftig besteht das Parkverbot hier von Mo – Fr, 7 h – 16 h. Im Übrigen ist ein weiteres Haltverbotsschild zu erneuern.

 

Für die kommenden Jahre steht ein Ausbau der Georgstraße an. Insbesondere die Bedürfnisse des Fußverkehrs werden in die Planungen mit einbezogen.

 

Der Schulwegplan wird überarbeitet.

 

d) Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

Am 10.08.2023 wurde von 7:15 h – 8:15 h und von 14:45 h – 16:15 h eine Verkehrszählung durchgeführt. In der Morgenstunde wurden 151 querende Fußgänger/innen, 64 querende Radfahrer/innen und 65 Kfz gezählt.

Zwischen 15 h – 16 h wurden 72 querende Fußgänger/innen, 33 querende Radfahrer/innen und 45 Kfz gezählt. Das Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen war in diesem Bereich demnach hoch. Bei Kombination des Fußgänger- und Kfz-Aufkommens werden, geht man allein nach den Zahlen, die Einsatzkriterien nach Tabelle 2 der R-FGÜ nicht erfüllt.

 

Zu den Stoßzeiten handelt es sich in der Georgstraße, im Bereich der Zufahrt zu dem Schulgelände, weniger um einen durchgängigen, fließenden Verkehrsstrom. Vielmehr ist dort Anfahrts- und Abfahrtverkehr zu verzeichnen. Sowohl auf dem Parkplatz des Schulgeländes als auch auf den Parkbuchten westlich des Kirchplatzes. Auch wird teilweise verkehrswidrig im absoluten Haltverbot gehalten und geparkt. Ebenfalls finden Wendemanöver statt.

 

Zusammen mit dem Fuß- und Radverkehr, welcher die gleiche Zufahrt zum Schulgelände wie der Kfz-Verkehr nutzen muss, ist die Situation zu den Stoßzeiten unübersichtlich.

 

Ein Fußgängerüberweg wird nicht als das geeignete Mittel angesehen, die geschilderte Verkehrssituation aufzufangen, mit welcher im Nahbereich von Schulen stets zu rechnen ist.

Der Fußgängerüberweg würde in einer Grundstückszufahrt münden, über welche neben dem Fußverkehr auch der motorisierte Verkehr und der Radverkehr auf das Schulgelände gelangt. Ein Fußgängerüberweg würde somit teilweise in Gehrichtung der Fußgänger durch den Kfz-Verkehr überfahren werden müssen. Der ebenfalls stark vertretene Radverkehr hätte hier abzusteigen.

Beidseitig befindet sich kein Gehweg oder kein weiterführender Fußweg, wie es bei einem Fußgängerüberweg vorgeschrieben ist.

 

e) Fazit

 

Auf Grund der beschriebenen Verkehrssituation ist die Einrichtung eines Fußgängerüberweges unmittelbar im Bereich der Zufahrt zur Schule nicht das geeignete Mittel, die Sicherheit bei einer Querung zu erhöhen.

 

Die Verkehrsfläche auf Höhe der Zufahrt/Querungsstelle wird insbesondere zu den Stoßzeiten gleichzeitig durch Kfz-, Fußgänger und Radverkehr in Anspruch genommen, und das in verschiedene Richtungen (entlang der Georgstraße und quer zu dieser). Es findet reger An- und Abfahrtverkehr statt. Der Fußgängerüberweg würde in einer Grundstückszufahrt münden, über welche neben dem Fußverkehr auch der motorisierte Verkehr und der Radverkehr auf das Schulgelände gelangt. Ein Fußgängerüberweg würde somit teilweise in Gehrichtung der Fußgänger durch den Kfz-Verkehr überfahren werden müssen. Der ebenfalls stark vertretene Radverkehr hätte hier abzusteigen.

 

 

5. Gesamtschule: Umwandlung der temporären Fußgängerüberwege in dauerhafte Übergänge, Nonnenplatz 7 und Wollenweberstraße 52

 

a) Aktuelle Verkehrssituation

 

Der Nonnenplatz und die Wollenweberstraße befinden sich in einer Tempo 30-Zone (VZ 274.1) und einer eingeschränkten Haltverbotszone (VZ 290.1). Das Parken ist durch Zusatzzeichen nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.

 

Im Nahbereich der Gesamtschule für die Zeit der Baumaßnahme des Schulneubaus drei temporäre Fußgängerüberwege angeordnet worden: Brink 2, Nonnenplatz 7 und Wollenweberstraße 52. Diese sind unterdessen wieder entfernt worden.

 

Die Fußgängerüberwege am Nonnenplatz 7 und in der Wollenweberstraße 52 wurden angeordnet, um die Schüler/innen der Gesamtschule sicher zur Sporthalle und den Räumlichkeiten der Gesamtschule an der Paaltjessteege zu leiten. Aufgrund der Bauarbeiten war der südliche Bereich der Wollenweberstraße auf Höhe der Baustelle nicht begehbar. Auch über das Schulgelände sind die Sporthalle und die Räume des Standortes an der Paaltjessteege nicht zu erreichen gewesen.

Nach Überquerung des Fußgängerüberweges am Nonnenplatz 7 wurden die Schüler/innen daher über den nördlichen Gehweg der Wollenweberstraße zum Fußgängerüberweg in der Wollenweberstraße 52 geführt. Nach der Querung der Anlage gelangten diese über den Gehweg zur Sporthalle und zur Paaltjessteege.

 

Nach Abschluss der Baumaßnahme ist südlich der Wollenweberstraße wieder ein Gehweg angelegt. Die Schüler/innen, die zur Turnhalle und zu Räumen der Gesamtschule an der Paaltjessteege gehen, können entweder über diesen Gehweg oder über das Schulgelände gehen.

 

Die Schüler/innen betreten über die Zugänge an der Südseite des Schulgebäudes die Schule. Südlich des Gebäudes befinden sich auch die Fahrradabstellplätze. Da aufgrund der Bauarbeiten der Gehweg östlich der Straße Brink nicht nutzbar war, wurden die Schüler/innen aus Richtung Nonnenplatz über den westlichen Gehweg der Straße Brink bis zum Fußgängerüberweg geleitet, wo sie die Straße queren konnten.

Inzwischen ist die Fläche östlich der Straße wieder begehbar.

 

Eine weitere Querungsstelle befindet sich auf Höhe Nonnenplatz/Brink, unmittelbar neben der Willibrordstraße. Hier sind die gelben Wartepunkte markiert.

 

Zu dem Standort in der Straße Grollscher Weg pendelt kein Schülerverkehr mehr. Nur noch die LehrerInnen wechseln die Standorte.

 

b) Festgestellte Mängel

 

Es wurden keine Mängel festgestellt.

 

c) Veranlasste und geplante Maßnahmen

 

Es wird ein Schulwegplan erstellt.

 

d) Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

Am 17.08.2023 wurde von 7:30 h – 8:30 h und von 16 h – 17 h eine Verkehrszählung der weiteren Querungsstelle Nonnenplatz/Brink, neben der Willibrordstraße, durchgeführt. Insgesamt 17 Fußgänger/innen querten morgens die Stelle, das Kfz-Aufkommen betrug 157 Kfz. Insgesamt querten 8 Radfahrer/innen die Stelle.

Nachmittags querten 6 FußgängerInnen und ein Radfahrer die Querungsstelle, das Kfz-Aufkommen betrug 275 Kfz.

 

Am 20.09.2023 wurde von 7:30 h – 8:30 h und von 16:00 h – 17:00 h eine Verkehrszählung an der Querungsstelle Nonnenplatz/ Baustraße durchgeführt. In der Morgenstunde wurden 239 querende Fußgänger/innen, 102 querende Radfahrer/innen und 106 Kfz Fahrtrichtung Baustraße und 139 Kfz Richtung Oelstraße gezählt.

Zwischen 15 h – 16 h wurden 79 querende Fußgänger/innen, 102 querende Radfahrer/innen und 146 bzw. 81 Kfz gezählt.

 

Das Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen war in diesem Bereich demnach hoch. Bei Kombination des Fußgänger- und Kfz-Aufkommens werden, geht man allein nach den Zahlen, die Einsatzkriterien nach Tabelle 2 der R-FGÜ nicht erfüllt.

Es wurde beobachtet, dass der Querverkehr nicht gebündelt, sondern in dem Bereich Nonnenplatz/Brink verteilt stattfindet.

 

Am temporären Fußgängerüberweg in der Wollenweberstraße wurde auf die Durchführung einer Verkehrszählung verzichtet. Nach Abschluss der Baumaßnahme ist eine Querung durch die Schüler/innen, welche zum Schulstandort an der Paaltjessteege gehen möchten, hier nicht mehr erforderlich. Da die Schüler/innen zum einen über den südlichen Gehweg der Wollenweberstraße oder über das Schulgelände selbst zur Sporthalle und den Räumlichkeiten an der Paaltjessteege gelangen können, ist nicht damit zu rechnen, dass die Schüler/innen weiterhin den nördlichen Gehweg der Wollenweberstraße nutzen werden.

 

In Tempo 30-Zonen werden Fußgängerüberwege regelmäßig nicht angeordnet (R-FGÜ). Die Anordnung setzt ebenfalls voraus, dass der Fußgängerverkehr an der Querungsstelle hinreichend gebündelt auftritt.

 

e) Fazit

 

Auch unabhängig vom Zählergebnis wird ein Fußgängerüberweg am Nonnenplatz 7 nicht empfohlen, da in diesem Fall eine weitere Querung zur Erreichung des Schuleingangs über die Wollenweberstraße erforderlich wäre, was bei Nutzung der Querungsstelle Nonnenplatz/Brink vermieden werden kann.

 

Auf Grund der geringen Ausnutzung der bereits vorhandenen Querungsstelle Nonnenplatz/Brink, u. a. bedingt durch die verteilten Querungswege der Schüler/innen ist auch an dieser Stelle ein Fußgängerüberweg nicht zwingend erforderlich.

 

Die Sichtverhältnisse an der empfohlenen Querungsstelle sind ausreichend gegeben. Es ergeben sich ausreichend Lücken für eine sichere Querung.

 

 

6. Hansastraße: Überquerung alter/neuer Friedhof

 

a) Aktuelle Verkehrssituation

 

Die Stelle, für welche ein Fußgängerüberweg begehrt wird, befindet sich in der Hansastraße auf Höhe des alten und neuen Friedhofs. Die Hansastraße ist als Vorfahrtstraße ausgewiesen (VZ 306). Im betreffenden Bereich gilt die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.

An der Querungsstelle ist die nördliche Fahrbahn baulich verengt. Auf Höhe der Verengung wird eine Querung angeboten. Die Sichtverhältnisse sind aufgrund des geraden Verlaufs der Hansastraße gut.

 

Die Querungsstelle wurde in der Vergangenheit für die Beerdigungszüge vom alten auf den neuen Friedhof hergerichtet. Hier hat sich auch eine Lichtzeichenanlage für die Züge befunden. Auf dem neuen Friedhof wird nur noch die Ausnutzung vorhandener Grabstätten angeboten. Hier finden im Jahr ca. zehn Beisetzungen statt.

 

Südlich der Hansastraße sind im Bereich der Querung Parkbuchten angelegt, welche teilweise als Hol- und Bringzone der Leegmeerschule ausgewiesen sind. Die Hol- und Bringzone befindet sich auf der gleichen Straßenseite wie die Schule. Die Querungsstelle ist ca. 190 m vom Haupteingang der Schule entfernt.

 

Im Nahbereich der Schule ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Beidseitig ist ein absolutes Haltverbot für die Zeiten 7 h – 9 h, 12 h – 16 h angeordnet. Hier sind durch die gelben Punkte zwei empfohlene Querungsstellen ausgewiesen, in dessen Bereich die Fahrbahn rot gepflastert und erhöht ist. Durch vorgezogene Seitenräume ist die Fahrbahn hier zudem verengt, sodass immer nur ein Kraftfahrzeug die Stelle passieren kann.

 

In dem Zeitraum 01.01.2021-01.06.2023 ereignete sich kein polizeilich registrierter Unfall.

 

b) Festgestellte Mängel

 

An der Querungsstelle zwischen dem alten und dem neuen Friedhof wurden keine Mängel festgestellt.

 

c) Geplante und veranlasste Maßnahmen

 

Im Bereich der Querungsstelle sind keine Maßnahmen geplant. Der Schulwegplan wird überarbeitet.

 

d) Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

Am 31.08.2023 wurde von 15:45 h – 16:45 h eine Verkehrszählung durchgeführt. Es wurden 17 querende Fußgänger/innen, 10 querende Radfahrer/innen und 350 Kfz gezählt. Im Vergleich zu den Querenden ist das Kfz-Aufkommen hoch. Bei Kombination des Fußgänger- und Kfz-Aufkommens werden die Einsatzkriterien für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach Tabelle 2 R-FGÜ nicht erfüllt.

 

Es wurde beobachtet, dass es sich bei den Querenden fast ausschließlich um Friedhofsbesucher gehandelt hat. Für eine Querung ergaben sich ausreichend Lücken im Kfz-Verkehr.

 

Unter Berücksichtigung der geringen Auslastung, der Lage und der geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wird eignet sich die Stelle nicht, dem Fußgänger, insbesondere dem Schülerverkehr hier Vorrang zu geben.

 

Die Schüler/innen, welche die Hansastraße queren müssen, um zur Schule zu gelangen, tun dies im unmittelbaren Nahbereich der Schule, an den hier empfohlenen Querungsstellen.

 

e) Fazit

 

Ein Fußgängerüberweg zwischen den Friedhöfen wird nicht empfohlen.

 

Es gilt hier die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die vorhandenen Querungsstellen im Nahbereich der Schule, in welchem 30 km/h angeordnet sind, eignen sich deutlich besser für eine sichere Querung. Die vorhandenen stellen sicherere Übergänge dar und sollen auch weiterhin vorrangig genutzt werden.

 

 

7. Neuer Steinweg 29: Höhe Caritas

 

a) Aktuelle Verkehrssituation

 

Die Straße Neuer Steinweg befindet sich in einer Tempo 30-Zone (VZ 274.1) und einer eingeschränkten Haltverbotszone (VZ 290.1). Das Parken ist durch Zusatzzeichen nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.

 

Auf Höhe des Grundstücks Neuer Steinweg 29 die Fahrbahn durch vorgezogene Seitenräume verengt. Die Sichtverhältnisse auf den Neuen Steinweg sind gegeben.

 

Am Neuen Steinweg 24 ist eine Kindertagesstätte ansässig. Auf dem Grundstück Neuer Steinweg 29 ist der Caritasverband Kleve e.V. ansässig.

 

In der Zeit vom 01.01.2021-01.06.2023 ereignete sich ein polizeilich registrierter Unfall. Fuß- und Radverkehr war hier nicht beteiligt.

 

b) Festgestellte Mängel

 

Die vorhandene Fahrbahneinengung ist mit Schraffenbaken VZ 605 und VZ 136 (Kinder) kenntlich gemacht. 

Die Geschwindigkeiten wurden während der Zählung regelmäßig als zu schnell bzw. unangemessen empfunden. Auch wurde die „Rechts-vor-links“-Regelung, die bei Einhaltung zu einem Abbremsen der Verkehrsteilnehmer/innen führt, im Bereich der beiden Einmündungen der Straße Neumarkt regelmäßig nicht beachtet.

Ebenfalls ist vor Ort u. a. auf Grund des am Neumarkt ein- und ausbiegenden Verkehr eine erhöhte Aufmerksamkeit im Fall einer Querung geboten.

 

c) Veranlasste und geplante Maßnahmen

 

Auf Anregung der Kindertagesstätte wird zudem ein Absperrbügel im Eingangsbereich dieser platziert, damit die Kinder hier nicht ungesichert auf die Fahrbahn gelangen.

 

Es soll noch eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden. Im Falle eines auffälligen Ergebnisses ergeht eine Mitteilung an die Polizei.

 

Zwecks Verkehrsberuhigung wurde im Rahmen einer Einbahnstraßenregelung die Einfahrt in den Neumarkt nur noch über die westliche der beiden Einmündungen angeordnet und bereits umgesetzt.

 

Hiernach ist ggfs. über weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Kenntlichmachung der genannten Vorfahrtregel an der östlichen Einmündung durch das Verkehrszeichen 102 zu entscheiden.

 

d) Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberweges

 

Im Rahmen der am 24.08.2023 durchgeführten Verkehrszählung wurden in der Zeit von 7:15 h – 8:15 h eine querende Person und 140 Kfz gezählt. 22 Personen querten den Neuen Steinweg an anderen Stellen, u. a. im Bereich des Parkplatzes Paaltjessteege.

In der Zeit von 15:45 h – 16:45 h wurden 23 querende Personen, ein querender Radfahrer und 302 Kfz gezählt. Sechs Personen von den querenden Fußgänger/innen nutzten einen Rollstuhl oder Rollator. 29 Personen querten den Neuen Steinweg außerhalb der Fahrbahneinengung an verschiedenen Stellen. Das Kfz-Aufkommen nicht unerheblich.

Bei Kombination der Fußgänger- und Kfz-Verkehrsstärken werden auch hier die Einsatzkriterien für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach der Tabelle 2 der R-FGÜ nicht erfüllt.

 

Auch diese Stelle befindet sich in einer Tempo 30-Zone, in welcher Fußgängerüberwege regelmäßig nicht angeordnet werden.

 

e) Fazit

 

Ein Fußgängerüberweg wird derzeit nicht empfohlen. Die Sichtverhältnisse von der vorhandenen Querungsstelle aus sind ausreichend gegeben. Auch ergeben sich ausreichend Lücken für eine Querung. Die Straße Neuer Steinweg wird zum Großteil jenseits der Querungshilfe überquert.

Für die querenden wird es bezogen auf die Verkehrssicherheit als zuträglicher angesehen, den Verkehr aufmerksam zu beobachten, statt sich auf sein Vorgehrecht im Rahmen eines Fußgängerüberweges zu verlassen.

 

Die Geschwindigkeiten und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln werden weiter beobachtet. Auch wird die Wirkung der Einbahnstraßenregelung abgewartet.

Ggfs. sind verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Hervorhebung der geltenden „Rechts-vor-links“-Regelung und zur Verkehrsberuhigung zu ergreifen.

 

 

8. Stellungnahme der Polizei

 

Aus der in Anlage 5 beigefügten Stellungnahme der Polizei geht hervor, dass grundsätzlich keine Bedenken gegen die Einrichtung der begehrten Fußgängerüberwege bestehen. Gleichwohl sei es fraglich, ob durch diese eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssituation erreicht wird. Bei keinem der hier genannten Unfälle war Fuß- oder Radverkehr beteiligt.

Weitere Unterlagen von der Polizei sind nicht mehr eingegangen.

 

 



[1] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung kompakt Nr. 116

[2] Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung kommunal Nr. 40

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.4.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter