Betreff
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 401 und 402 - "Jugend allgemein" und "Einrichtungen der offenen Kinder-
/ Jugendarbeit"
Vorlage
04 - 17 1265/2024
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss entsprechend des Haushaltsentwurfes und legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 ”Jugend allgemein” und 402 ”Einrichtungen der offenen Kinder-/Jugendarbeit” im Ergebnis- und Finanzhaushalt für 2024 auf 17.114.769 Euro (Ergebnishaushalt) und 17.163.017 Euro (Finanzhaushalt) sowie für 2025 auf 17.093.733 Euro (Ergebnishaushalt) und 17.090.129 Euro (Finanzhaushalt) fest.

 

Zum Zeitpunkt des Jugendhilfeausschusses ebenfalls schon bekannten Positionen aus der Veränderungsliste (s. Anlage) werden ebenfalls zeitgleich beschlossen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Jahre 2024 und 2025 wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2023 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Die gesamtstädtische Veränderungsliste wird durch die Verwaltung zwischen Einbringung und Verabschiedung des Haushaltes erarbeitet. Grundsätzlich werden hier Positionen benannt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes noch nicht zur Berücksichtigung vorlagen. Der Politik wird dieses im Rahmen der Beratungsfolge zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Jugendhilfeausschuss legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 ”Jugend allgemein” und 402 ”Einrichtungen der offenen Kinder-/Jugendarbeit” für den Doppelhaushalt 2024/2025 fest und berät die in den Produktbeschreibungen dargestellten Leistungs- und Finanzziele.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Markus Dahms

Beigeordneter