Betreff
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 401 und 402 - "Jugend allgemein" und "Einrichtungen der offenen Kinder-
/ Jugendarbeit"
Vorlage
04 - 17 1265/2024/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Budget 401 ”Jugend allgemein” und 402 ”Einrichtungen der offenen Kinder- / Jugendarbeit” für die Jahre 2024 und 2025 zuzüglich der in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Jahre 2024 und 2025 wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2023 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Die gesamtstädtische Veränderungsliste wird durch die Verwaltung zwischen Einbringung und Verabschiedung des Haushaltes erarbeitet. Grundsätzlich werden hier Positionen benannt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes noch nicht zur Berücksichtigung vorlagen. Der Politik wird dieses im Rahmen der Beratungsfolge zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Jugendhilfeausschuss legt den Zuschussbedarf für das Budget 401 ”Jugend allgemein” und 402 ”Einrichtungen der offenen Kinder- / Jugendarbeit” für den Doppelhaushalt 2024/2025 fest und berät die in den Produktbeschreibungen dargestellten Leistungs- und Finanzziele.

 

Ergänzung

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2024 2026 die Beratung und Beschlussfassung über die Budgets 401 und 402 aufgrund bestehenden Beratungsbedarfs zurückgestellt.

Mithin gilt es, die Beschlussempfehlung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024 herbeizuführen.

Haushaltsrelevante Positionen der Budgets 401 und 402, die erst nach der Einbringung des Haushaltes identifiziert bzw. quantifiziert werden konnten (Mehr-/Minderausgaben bzw. Mehr-/Mindereinnahmen), sind der als Anlage 2 beigefügten Veränderungsliste zu entnehmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister