Betreff
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 300 - "Fachbereich 3 - Immobilien"
Vorlage
03 - 17 1260/2024/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Budget 300 ”Fachbereich 3 - Immobilien - ” für die Jahre 2024 und 2025 zuzüglich der in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 12.12.2023 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Dem HFA als beratender Fachausschuss für den Bereich Immobilien werden am 06.02.2024 die Ziele und Schwerpunkte sowie das Budget (Seiten 249 - 306 des Haushaltsentwurfes) durch den budgetverantwortlichen Fachbereichsleiter vorgestellt und kurz erläutert - dem vorgeschaltet eine Präsentation für alle im Rat vertretenden Mitglieder am 19.01.2024 im PAN.

 

Die monetär bedeutsamsten Punkte der Veränderungsliste werden im HFA am 06.02.2024 durch den Fachbereichsleiter Immobilien kurz erläutert.

 

Darüber hinaus gehende Anträge zum Budget 300 liegen nicht vor.

 

 

Ergänzung:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Beratung und Beschlussfassung über das Budget 300 aufgrund bestehenden Beratungsbedarfs zurückgestellt.

Mithin gilt es, die Beschlussempfehlung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024 herbeizuführen.

Haushaltsrelevante Positionen des Budgets 300, die erst nach der Einbringung des Haushaltes identifiziert bzw. quantifiziert werden konnten (Mehr- / Minderausgaben bzw. Mehr- / Mindereinnahmen), sind der als Anlage 2 beigefügten Veränderungsliste zu entnehmen.

 

 

Anmerkung:

Am 15.02.2024 ging das dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügte Begehren des CDU-Ortsverbandes Emmerich am Rhein (hier: “Antrag zum Rheinpark Center zur Aufnahme in die Veränderungsliste zum Haushalt 2024/2025“) ein.

Formal ist dieses Begehren als ”Eingabe” zu qualifizieren und gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein sowie der in § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Stadt Emmerich am Rhein definierten Fristen erst in der Sitzung des Rates am 12.03.2024 zu behandeln. Da die Anregung des CDU-Ortsverbandes bei mehrheitlicher Annahme erst bei der Haushaltsbeschlussfassung (in der Ratssitzung am 12.03.2024) Auswirkungen auf die Veränderungsliste und mithin auf den Haushalt 2024/2025 entfalten würde, empfiehlt sich - entsprechend der in den Vorjahren praktizierten Verfahrensweise - die Behandlung bereits im Rahmen der Budgetberatung (Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 27.02.2024) vorzunehmen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vorgesehen. - Budget 300

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister