Betreff
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024/2025;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
Budget 403 - 415 ”Schule allgemein und Sport” und ”Schulen”
Vorlage
04 - 17 1249/2024/3
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, das Budget 403 - 415 ”Schule allgemein und Sport” und ”Schulen” für die Jahre 2024 und 2025 zuzüglich der in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt der Jahre 2024 und 2025 wurde in der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2023 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

Die gesamtstädtische Veränderungsliste wird durch die Verwaltung zwischen Einbringung und Verabschiedung des Haushaltes erarbeitet. Grundsätzlich werden hier Positionen benannt, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes noch nicht zur Berücksichtigung vorlagen. Der Politik wird diese im Rahmen der Beratungsfolge zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Der Schulausschuss legt den Zuschussbedarf für das Budget 403 - 415 ”Schule allgemein und Sport” und ”Schulen” für den Doppelhaushalt 2024/2025 fest und berät die in den Produktbeschreibungen dargestellten Leistungs- und Finanzziele.

 

 

Ergänzung 1

Das Budget 403 - 415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ wurde am 25.01.2024 im Schulausschuss beraten. Der Schulausschuss ist der Beschlussempfehlung nicht gefolgt, sondern hat den Beschluss gefasst, die Beschlussvorlage ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Mithin nimmt sich der Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 06.02.2024 der Thematik an.

 

 

Ergänzung 2

Auch der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Beratung und Beschlussfassung über die Budgets 403 - 415 aufgrund bestehenden Beratungsbedarfs zurückgestellt. Mithin gilt es, die Beschlussempfehlung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024 herbeizuführen.

Haushaltsrelevante Positionen der Budgets 403 - 415, die erst nach der Einbringung des Haushaltes identifiziert bzw. quantifiziert werden konnten (Mehr- / Minderausgaben bzw. Mehr-/Mindereinnahmen), sind der als Anlage 3 beigefügten Veränderungsliste zu entnehmen.

 

 

Ergänzung 3:

Ebenfalls im Haupt- und Finanzausschuss am 27.02.2024 wurden die Budgets 403-415 aufgrund eines Beratungsbedarfes, den die BGE-Fraktion angemeldet hat, ohne Empfehlung an den Rat verwiesen.

 

Der Beratungsbedarf resultierte aus dem im Rahmen der Diskussion angekündigten Antrag der CDU-Fraktion die Priorisierungsliste der Schulbauten, die im Schulausschuss am 14.12.2023 vorgestellt wurde, umstellen zu wollen. Insbesondere die ebenfalls dringlichen Bedarfe an den Grundschulen in Hüthum und Praest sollen ein Haushaltsjahr vorgezogen bearbeitet werden. Grundsätzlich ist der Gedanke ein Jahr eher mit den Grundschulen in Hüthum und Praest zu beginnen nachvollziehbar. Aber durch die Tatsache, dass die Sanierung des naturwissenschaftlichen Trakts der Gesamtschule am Grollschen Weg fast ausschließlich Sanierungs- und Renovierungsarbeiten beinhaltet, die keiner speziellen Planung durch ein Architekturbüro bedürfen, macht hier ein schnelles Handeln möglich. Trotzdem kann parallel schon an den Planungen für die Grundschulen gearbeitet werden, da hier innerhalb der Verwaltung unterschiedliche Personen mit den Aufgaben betraut sind. Dies führt dazu, dass ein Vorziehen der Grundschulen lediglich einen geringen Zeitgewinn im Monatsbereich mit sich bringen würde, während die im November 2023 im Rat beschlossene Sanierung der Gesamtschule tatsächlich Jahre zurückgeworfen würde. Denn neben den finanziellen Mittel, die von 2025 nach 2026 verschoben werden sollen, müssten auch personelle Kapazitäten für die entsprechenden Aufgaben im Jahr 2026 vorhanden sein. Dies ist noch nicht absehbar.

 

Zu beachten ist auch, dass die in Frage stehenden 1,2 Mio € für die bauliche Sanierung des naturwissenschaftlichen Trakts im Budget 300 enthalten sind. D.h. diese Fragestellung steht der Verabschiedung der Budgets 403-415 ohnehin nicht im Wege.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister