Betreff
Lärmaktionsplanung IV;
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Träger
sonstiger, öffentlicher Belange
Vorlage
05 - 17 1336/2024
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Büros ACCON zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Offenlegung der Unterlagen und der Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger, öffentlicher Belange.

 

Sachdarstellung :

 

Die Umgebungslärmrichtlinie sieht ein mehrstufiges Konzept der Lärmaktionsplanung vor, dass in Abständen von 5 Jahren durch die Kommunen fortzuschreiben ist. In der Stadt Emmerich am Rhein wurde die grundlegende Lärmkartierung als LAP I im Jahr 2008 von dem Ingenieurbüro ACCON aus Köln durchgeführt.

 

Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes und die Aufstellung entsprechender Lärmaktionspläne wurde zwischenzeitlich vom Eisenbahnbundesamt (EBA) vorgenommen (s. http://www.eba.bund.de/lap).

 

 

2014 erfolgte die Überprüfung und Fortschreibung der Untersuchung auf alle Hauptverkehrs-straßen mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr. Ergänzend zu der Pflichtkartierung wurden seinerzeit auch weitere Stadtstraßen betrachtet, um die Lärmbelastungssituation an kritischen Punkten im Stadtgebiet trotz Unterschreitung der Auslösewerte besser einschätzen zu können.

2020 erfolgte die Lärmaktionsplanung Stufe III. Es galt, den vorherigen Lärmaktionsplan der zweiten Stufe daraufhin zu prüfen, ob und wo sich ggf. Veränderungen ergeben haben, die eine Überarbeitung erforderlich machen (wie z.B. Änderungen des Verkehrsaufkommens, Neu- und Umbauten von Straßen, sonstige Baumaßnahmen). Mitbetrachtet wurde hier erstmals die Anlage und Eröffnung der neuen Autobahn-Anschlussstelle Emmerich Ost wie auch die Auswirkungen der mittlerweile errichteten Lärmschutzwand am Zeisigweg.

 

In der in diesem Jahr durchzuführenden Lärmaktionsplanung Stufe IV (Anlage 1) ist nun wiederum der vorangegangene Lärmaktionsplan der dritten Stufe hinsichtlich etwaiger Veränderungen im Stadtgebiet zu überprüfen

 

In der Zeit vom 18. Dezember 2023 bis 17. Januar 2024 wurde der erste Schritt der Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die eingegangenen Mitteilungen wurden in den Bericht aufgenommen.

 

Das Gutachterbüro ACCON stellt in seinem Vortrag die Ergebnisse der LAP IV vor.

Im Anschluss wird die Offenlage der Unterlagen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange den weiteren Schritt darstellen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.6.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter