Betreff
Straßenausbau Seminarstraße
Vorlage
05 - 14 1094/2009
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag :

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das Ergebnis der Bürgerinformation vom 06.05.2009 zum Ausbau der Seminarstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Straßenausbau Seminarstraße im Haushaltsjahr 2009/2010 durchzuführen.

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Haltestelle an der Seminarstraße ohne bauliche Veränderungen so zu belassen.

3.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Verkehrsrichtung im Zweirichtungsverkehr in der Seminarstraße während der "Kirmestage" zu belassen.

 

 

Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2009 unter der Vorlagen-Nr. 05-14 1064/2009 die Verwaltung beauftragt, das Plankonzept in der Bürgerinformation vorzustellen.

 

Als Anlage ist das Ergebnis der Bürgerinformation, die am 06.05.2009 durchgeführt wurde, beigefügt (Anlage 1).

 

Wie aus der Niederschrift ersichtlich sind zu dem eigentlichen Ausbau der Seminarstraße keine Bedenken und Anregungen aus der Bürgerinformation an die Verwaltung herangetragen worden. Da nach Vorstellung der Verwaltung bzw. auf Wunsch der dort ansässigen Schulleitung der  Grund- und Hauptschule die Hauptarbeiten in den Ferienmonaten durchgeführt werden sollen, hat die Verwaltung, in Abstimmung mit dem Ältestenrat, die Veröffentlichung zum Ausbau der Straße bereits am 16.05.2009 vorgenommen, so dass rechtzeitig vor der Sommerpause die Vergabe in der Sitzung des Vergabeausschusses am 25.06.2009 erfolgen kann.

 

In der Bürgerinformation war ein Hauptthema die Buslinienführung in der Seminarstraße. Hier wurde die Verwaltung beauftragt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag im Ausschuss für Stadtentwicklung vorzulegen.

 

Am 03.06.2009 fand mit der Polizeidienststelle, der Schulleitung und der NIAG ein Ortstermin statt. Einzelheiten hierzu sind aus dem beiliegenden Aktenvermerk zu entnehmen (Anlage 2).

 

Zur Einstufung als Anliegerstraße nach § 4 Abs. 6 Nr. 1. der Satzung vom 20.09.2006:

 

Die Seminarstraße ist aus Sicht der Verwaltung als Anliegerstraße einzustufen, da ihr aufgrund der Ausbausituation und der ihr zugewiesenen Funktion im Verkehrsnetz keine überwiegende Bedeutung für den Durchgangsverkehr zukommt. Sie hat zudem keine in sie einmündenden Seitenstraßen und damit auch keine Sammelfunktion aus ihr nebengeordneten Baugebieten.

Nach der Verkehrsplanung der Gemeinde ist die Seminarstraße überwiegend zur Bewältigung des Ziel- und Quellverkehrs der anliegenden Grundstücke ausgelegt.

Dafür sprechen ihr verkehrsberuhigter Ausbau, die geringe Fahrbahnbreite und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Dies sind typischerweise keine Merkmale einer Haupterschließungsstraße.

Zum Anliegerverkehr gehört auch die starke Frequentierung der Schule, selbst wenn diese nur mittelbar über die Seminarstraße von der Bergstraße aus angefahren wird.

Die offizielle Wegweisung, z. B. zum Naherholungsgebiet Hoch-Elten, geht dagegen über die Emmericher Straße/ B 8 und Bergstraße/Lindenallee. Und dass Ortskundige die Seminarstraße als Abkürzung nutzen, ändert nichts an der ihr durch die Verkehrsplanung zugewiesenen Funktion; dies ebenso wenig wie der Umstand, dass einmal jährlich eine Umleitung über die Straße führt.

Die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse sind insoweit nur von untergeordneter Bedeutung, da sie wegen ihres veränderlichen Charakters für die im Einzelfall vorzunehmende Einstufung von Straßen weitestgehend ungeeignet sind (so OVG Greifswald, Beschluss v. 9.7.2007 – 1 M 40/07 und im Ergebnis auch weitere Obergerichte anderer Länder).
Auch die Frage der Verkehrsführung während der Kirmestage sollte nochmals überprüft werden.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, während der Kirmestage die Seminarstraße als Einbahnstraße auszuweisen. Einzelheiten hierzu sind aus dem beiliegenden Aktenvermerk vom 14.05.2009 ersichtlich (Anlage 3).

 

Finanz- u. haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

Projekt-Nr. für Auszahlungen bei Tiefbaumaßnahmen. 7.000069.700 in Höhe von 250.000 € im Haushaltsjahr 2009 und 50.000 € im Haushaltsjahr 2010

Projekt-Nr. für Beiträge: 7.000069.715 in Höhe von 50.700 € im Haushaltsjahr 2009 und 16.800 € im Haushaltsjahr 2010

Projekt-Nr. für Kostenbeteiligungen SWE für Straßenwiederherstellung: 7.000069.705 in Höhe von 3.000 €

 

Die Teilnehmerliste der als Anlage 1  beigefügten Niederschrift kann in der Verwaltung eingesehen werden.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltjahr 2009/2010 vorgesehen. Haushaltsstelle: sh. Projekt-Nr. in der Vorlage

 

Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des Leitbildes?

 

      Ja. Kapitel 3.1.