Beschlussvorschlag :
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt das Ergebnis der
Bürgerinformation vom 06.05.2009 zum Ausbau der Seminarstraße zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, den Straßenausbau Seminarstraße im Haushaltsjahr
2009/2010 durchzuführen.
2.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt die Haltestelle an der Seminarstraße ohne bauliche
Veränderungen so zu belassen.
3. Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt die Verkehrsrichtung im Zweirichtungsverkehr in der Seminarstraße während der "Kirmestage" zu belassen.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat
in seiner öffentlichen Sitzung am 21.04.2009 unter der Vorlagen-Nr. 05-14
1064/2009 die Verwaltung beauftragt, das Plankonzept in der Bürgerinformation
vorzustellen.
Als Anlage ist das Ergebnis der
Bürgerinformation, die am 06.05.2009 durchgeführt wurde, beigefügt (Anlage
1).
Wie aus der Niederschrift ersichtlich
sind zu dem eigentlichen Ausbau der Seminarstraße keine Bedenken und Anregungen
aus der Bürgerinformation an die Verwaltung herangetragen worden. Da nach
Vorstellung der Verwaltung bzw. auf Wunsch der dort ansässigen Schulleitung
der Grund- und Hauptschule die
Hauptarbeiten in den Ferienmonaten durchgeführt werden sollen, hat die
Verwaltung, in Abstimmung mit dem Ältestenrat, die Veröffentlichung zum Ausbau
der Straße bereits am 16.05.2009 vorgenommen, so dass rechtzeitig vor der
Sommerpause die Vergabe in der Sitzung des Vergabeausschusses am 25.06.2009
erfolgen kann.
In der Bürgerinformation war ein
Hauptthema die Buslinienführung in der Seminarstraße. Hier wurde die Verwaltung
beauftragt, einen entsprechenden Beschlussvorschlag im Ausschuss für
Stadtentwicklung vorzulegen.
Am 03.06.2009 fand mit der
Polizeidienststelle, der Schulleitung und der NIAG ein Ortstermin statt.
Einzelheiten hierzu sind aus dem beiliegenden Aktenvermerk zu entnehmen (Anlage
2).
Zur Einstufung als Anliegerstraße nach §
4 Abs. 6 Nr. 1. der Satzung vom 20.09.2006:
Die Seminarstraße ist aus Sicht der
Verwaltung als Anliegerstraße einzustufen, da ihr aufgrund der Ausbausituation
und der ihr zugewiesenen Funktion im Verkehrsnetz keine überwiegende Bedeutung
für den Durchgangsverkehr zukommt. Sie hat zudem keine in sie einmündenden
Seitenstraßen und damit auch keine Sammelfunktion aus ihr nebengeordneten
Baugebieten.
Nach der Verkehrsplanung der Gemeinde
ist die Seminarstraße überwiegend zur Bewältigung des Ziel- und Quellverkehrs
der anliegenden Grundstücke ausgelegt.
Dafür sprechen ihr verkehrsberuhigter
Ausbau, die geringe Fahrbahnbreite und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30
km/h. Dies sind typischerweise keine Merkmale einer Haupterschließungsstraße.
Zum Anliegerverkehr gehört auch die
starke Frequentierung der Schule, selbst wenn diese nur mittelbar über die
Seminarstraße von der Bergstraße aus angefahren wird.
Die offizielle Wegweisung, z. B. zum
Naherholungsgebiet Hoch-Elten, geht dagegen über die Emmericher Straße/ B 8 und
Bergstraße/Lindenallee. Und dass Ortskundige die Seminarstraße als Abkürzung
nutzen, ändert nichts an der ihr durch die Verkehrsplanung zugewiesenen
Funktion; dies ebenso wenig wie der Umstand, dass einmal jährlich eine
Umleitung über die Straße führt.
Die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse
sind insoweit nur von untergeordneter Bedeutung, da sie wegen ihres
veränderlichen Charakters für die im Einzelfall vorzunehmende Einstufung von
Straßen weitestgehend ungeeignet sind (so OVG Greifswald, Beschluss v. 9.7.2007
– 1 M 40/07 und im Ergebnis auch weitere Obergerichte anderer Länder).
Auch die Frage der Verkehrsführung während der Kirmestage sollte nochmals
überprüft werden.
Die Verwaltung ist der Auffassung,
während der Kirmestage die Seminarstraße als Einbahnstraße auszuweisen.
Einzelheiten hierzu sind aus dem beiliegenden Aktenvermerk vom 14.05.2009
ersichtlich (Anlage 3).
Finanz- u. haushaltswirtschaftliche
Auswirkungen:
Projekt-Nr. für Auszahlungen bei
Tiefbaumaßnahmen. 7.000069.700 in Höhe von 250.000 € im Haushaltsjahr 2009 und
50.000 € im Haushaltsjahr 2010
Projekt-Nr. für Beiträge: 7.000069.715
in Höhe von 50.700 € im Haushaltsjahr 2009 und 16.800 € im Haushaltsjahr 2010
Projekt-Nr. für Kostenbeteiligungen SWE
für Straßenwiederherstellung: 7.000069.705 in Höhe von 3.000 €
Die Teilnehmerliste der als Anlage
1 beigefügten Niederschrift kann in der
Verwaltung eingesehen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltjahr 2009/2010
vorgesehen. Haushaltsstelle: sh. Projekt-Nr. in der Vorlage
Steht die Maßnahme im Einklang mit den Zielen des
Leitbildes?
Ja. Kapitel 3.1.