Stellungnahme der
Verwaltung:
Der Rat lehnt
die Eingabe der R. Schmeing Bauträger GmbH vom 22.10.2009 zur
planungsrechtlichen Öffnung des Standorts Bahnhofstraße/Mennonitenstraße in
Emmerich am Rhein für Lebensmitteleinzelhandel zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Begründung
1. Ratsbeschlüsse zu Konzepten mit Aussagen zum
Thema „Einzelhandel“
1.1 Konzepte vor
Beschluss zum Einzelhandelskonzept
Vor Aufstellung des
Einzelhandelskonzeptes sind vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein bereits
Konzepte und Planungen mit Grundaussagen zum Thema Einzelhandel beschlossen
worden. Diese wurden zu Bestandteilen des Einzelhandelskonzeptes.
§ Masterplan
§ Integriertes
Handlungskonzept 2000 – 2010
§ Strukturkonzept
Eine wichtige im Masterplan
verankerte Maßnahme ist die Aufwertung des Neumarktes, um diese städtebaulich-funktionale
„Wunde“ in der Innenstadt zu schließen und die zentrale Fläche einer Ansiedlung
von (großflächigem) Einzelhandel zuzuführen.
Das integrierte Handlungskonzept
definiert die Straßenzüge und Plätze in der Innenstadt, die im Zeitraum 2000 –
2010 eine Aufwertung durch Umgestaltung – auch zur Stärkung des Einzelhandels
in der Innenstadt – erfahren sollen.
Das Strukturkonzept definiert einen
„inneren Zentrumsbereich“ für die Innenstadt von Emmerich um die Kaßstraße, den
Neumarkt und das Rhein-Center. Dieser „innere Zentrumsbereich“ ist vorrangig –
insbesondere für Einzelhandel – zu entwickeln.
1.2 Einzelhandelskonzept
1.2.1 Grundsatz
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
hat in seiner Sitzung am 13.09.2005 einen Grundsatzbeschluss zum
Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept in der Stadt Emmerich am Rhein gefasst.
Das vom Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschlossene Einzelhandelskonzept versteht sich als freiwillige
Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. der Vorschriften
des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und
Änderung von Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen
Beurteilung von Baugesuchen verbindlich zu berücksichtigen ist.
1.2.2 Entwicklungskonzept
Versorgungszentrum Innenstadt
Der Erhaltung und Erneuerung der
Innenstadt als Einzelhandelsschwerpunkt des Mittelzentrums Emmerich am Rhein
ist eine Schlüsselrolle für die künftige Entwicklung der Einkaufsstadt
beizumessen.
Im Rahmen einer Strategie für eine
nachhaltige Entwicklung des „Entwicklungsbereiches Innenstadt“ (s. Anlage:
Karte 6, GMA-Gutachten) gelten folgende Grundsätze:
Das Versorgungszentrum
umfasst im wesentlichen den derzeit mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben
besetzten Bereich der Innenstadt und lässt eine sinnvolle räumliche
Konzentration der Versorgungseinrichtungen zu.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass
die räumliche Ausdehnung des innerstädtischen Geschäftsbesatzes gegenwärtig die
in einer Mittelstadt als zumutbar einzuschätzenden Fußwegdistanzen
überschreitet. Umso wichtiger erscheint eine Konzentration des Einzelhandels im
„inneren Zentrumsbereich“ (vgl. Strukturkonzept) durch Erhalt und Ergänzung des
Geschäftsbesatzes.
Das Versorgungszentrum
mit dem Rhein-Center, dem potentiellen Neuansiedlungsstandort Neumarkt und
seinen Leerständen soll vorrangig entwickelt werden.
Der Ergänzungsbereich des
Versorgungszentrums zählt entsprechend den Definitionen des „Integrierten
Handlungskonzeptes“, des „Strukturkonzeptes“ und des „Entwicklungsbereiches
Innenstadt“ nicht zum unmittelbaren Zentrumsbereich der Emmericher
Innenstadt und ist städtebaulich nicht integrierbar.
Innerhalb dieses
„Ergänzungsbereiches des Versorgungszentrums“ befindet sich der Standort
Mennonitenstraße, welcher sich zwar geographisch in Zentrumsnähe befindet,
städtebaulich und fußläufig aber nicht in das Versorgungszentrum Innenstadt
integriert ist. Die Fußgängerzone Kaßstraße hat ihren Endpunkt im Bereich des
Kleinen Löwen. Dieser bildet als nicht befahrbarer Platz das östliche
Eingangstor zum fußläufigen Bereich der Innenstadt. Eine Blickbeziehung
zwischen der Fußgängerzone Kaßstraße und dem Standort Mennonitenstraße besteht
ebenfalls nicht.
Die Lagegunst dieses Standortes
bezieht sich vorwiegend auf die unmittelbare Anbindung an die B 8 und damit die
Erreichbarkeit durch den Motorisierten Individualverkehr (MIV).
Der Standort Mennonitenstraße nimmt
aus den o.g. Gründen eine Sonderstellung ein, so dass für diese Fläche eine
Ansiedlung von nicht-zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten
vorgesehen ist.
Nach Umsetzung des
vorgenannten Primärziels zur Entwicklung des Versorgungszentrums Innenstadt,
können im Rahmen von Einzelfallprüfungen das Innenstadtangebot abrundende und
ergänzende Sortimente zugelassen werden.
2. Bauliche und planerische Umsetzung der
Konzepte
Die in den städtebaulichen
Konzepten vorgesehenen Maßnahmen zur Aufwertung und strukturellen Stärkung der
Innenstadt sind weitestgehend umgesetzt. Rheinpromenade, Alter Markt,
Fußgängerzone Kaßstraße, Steinstraße, Tempelstraße, Oelstraße, Nonnenplatz und
weitere angrenzende innerstädtische Straßen wurden seit 2004 umgestaltet.
Die Umstrukturierung und Öffnung
des Rhein-Centers zur Kaßstraße als Resultat der Aufwertungsmaßnahmen des
öffentlichen Raumes im Umfeld des Rhein-Centers stellt einen wichtigen Baustein
der Entwicklung der Emmericher Innenstadt dar.
Unter Anwendung des
Einzelhandelskonzeptes wurden der Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am
Rhein und der Bebauungsplan Nr. E 17/1 – Hafenstraße – dahingehend geändert,
dass für den im Ergänzungsbereich des Versorgungszentrums liegenden Standort
Bahnhofstraße/Mennonitenstraße ein Sondergebiet „Einzelhandel mit Wohnungen“ festgesetzt
wurde.
In diesem Sondergebiet ist die
Ansiedlung von nicht-zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten
entsprechend der Emmericher Sortimentsliste zulässig.
3. Ergebnis
Die vom Rat der Stadt Emmerich am
Rhein beschlossenen Konzepte wurden seit 2004 Zug um Zug konsequent umgesetzt.
Ein noch zu realisierendes Projekt als wesentlicher Baustein der Aufwertung der
Emmericher Innenstadt ist die Umgestaltung des Neumarktes.
Dieses Projekt ist auch aufgrund
der zentralen Lage der Fläche im Innenstadtgefüge und seiner
Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich Einzelhandel vorrangig umzusetzen.
Zum Thema Neumarkt sind
umfangreiche städtebauliche Planungen in Erarbeitung. Diese werden den
politischen Gremien noch in diesem Jahr zur Beschlussfassung vorgelegt.
Insbesondere das
Einzelhandelskonzept wurde bei der Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben im
Bereich Einzelhandel konsequent angewendet.
Unter Beibehaltung der im
Einzelhandelskonzept verankerten Grundsätze ist eine veränderte Entwicklung am
Standort Bahnhofstraße/Mennonitenstraße erst nach Schließen der städtebaulichen
„Wunde“ am Neumarkt denkbar.
Sachdarstellung:
s. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine finanz-
und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.
Gez.
Der Vorsitzende