Beschlussvorschlag
:
Der Rat lehnt die Eingabe der R.
Schmeing Bauträger GmbH vom 22.10.2009 zur planungsrechtlichen Öffnung des
Standorts Bahnhofstraße/Mennonitenstraße in Emmerich am Rhein für
Lebensmitteleinzelhandel zum jetzigen Zeitpunkt ab.
Sachverhalt :
1. Ratsbeschlüsse zu Konzepten mit Aussagen zum
Thema „Einzelhandel“
1.1 Konzepte vor Beschluss zum
Einzelhandelskonzept
Vor Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes sind vom Rat der
Stadt Emmerich am Rhein bereits Konzepte und Planungen mit Grundaussagen zum
Thema Einzelhandel beschlossen worden. Diese wurden zu Bestandteilen des
Einzelhandelskonzeptes.
§ Masterplan
§ Integriertes
Handlungskonzept 2000 – 2010
§ Strukturkonzept
Eine wichtige im Masterplan verankerte Maßnahme ist die
Aufwertung des Neumarktes, um diese städtebaulich-funktionale „Wunde“ in der
Innenstadt zu schließen und die zentrale Fläche einer Ansiedlung von
(großflächigem) Einzelhandel zuzuführen.
Das integrierte Handlungskonzept definiert die Straßenzüge
und Plätze in der Innenstadt, die im Zeitraum 2000 – 2010 eine Aufwertung durch
Umgestaltung – auch zur Stärkung des Einzelhandels in der Innenstadt – erfahren
sollen.
Das Strukturkonzept definiert einen „inneren
Zentrumsbereich“ für die Innenstadt von Emmerich um die Kaßstraße, den Neumarkt
und das Rhein-Center. Dieser „innere Zentrumsbereich“ ist vorrangig –
insbesondere für Einzelhandel – zu entwickeln.
1.2 Einzelhandelskonzept
1.2.1 Grundsatz
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am
13.09.2005 einen Grundsatzbeschluss zum Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept
in der Stadt Emmerich am Rhein gefasst.
Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene
Einzelhandelskonzept versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein
städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11
Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von
Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen Beurteilung
von Baugesuchen verbindlich zu berücksichtigen ist.
1.2.2 Entwicklungskonzept Versorgungszentrum
Innenstadt
Der Erhaltung und Erneuerung der Innenstadt als
Einzelhandelsschwerpunkt des Mittelzentrums Emmerich am Rhein ist eine
Schlüsselrolle für die künftige Entwicklung der Einkaufsstadt beizumessen.
Im Rahmen einer Strategie für eine nachhaltige Entwicklung
des „Entwicklungsbereiches Innenstadt“ (s. Anlage: Karte 6, GMA-Gutachten)
gelten folgende Grundsätze:
Das Versorgungszentrum umfasst im wesentlichen den
derzeit mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben besetzten Bereich der
Innenstadt und lässt eine sinnvolle räumliche Konzentration der
Versorgungseinrichtungen zu.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die räumliche Ausdehnung
des innerstädtischen Geschäftsbesatzes gegenwärtig die in einer Mittelstadt als
zumutbar einzuschätzenden Fußwegdistanzen überschreitet. Umso wichtiger
erscheint eine Konzentration des Einzelhandels im „inneren Zentrumsbereich“
(vgl. Strukturkonzept) durch Erhalt und Ergänzung des Geschäftsbesatzes.
Das Versorgungszentrum mit dem Rhein-Center,
dem potentiellen Neuansiedlungsstandort Neumarkt und seinen Leerständen soll
vorrangig entwickelt werden.
Der Ergänzungsbereich des Versorgungszentrums zählt
entsprechend den Definitionen des „Integrierten Handlungskonzeptes“, des
„Strukturkonzeptes“ und des „Entwicklungsbereiches Innenstadt“ nicht zum
unmittelbaren Zentrumsbereich der Emmericher Innenstadt und ist städtebaulich
nicht integrierbar.
Innerhalb dieses „Ergänzungsbereiches des
Versorgungszentrums“ befindet sich der Standort Mennonitenstraße, welcher sich
zwar geographisch in Zentrumsnähe befindet, städtebaulich und fußläufig aber
nicht in das Versorgungszentrum Innenstadt integriert ist. Die Fußgängerzone
Kaßstraße hat ihren Endpunkt im Bereich des Kleinen Löwen. Dieser bildet als nicht
befahrbarer Platz das östliche Eingangstor zum fußläufigen Bereich der
Innenstadt. Eine Blickbeziehung zwischen der Fußgängerzone Kaßstraße und dem
Standort Mennonitenstraße besteht ebenfalls nicht.
Die Lagegunst dieses Standortes bezieht sich vorwiegend auf
die unmittelbare Anbindung an die B 8 und damit die Erreichbarkeit durch den
Motorisierten Individualverkehr (MIV).
Der Standort Mennonitenstraße nimmt aus den o.g. Gründen
eine Sonderstellung ein, so dass für diese Fläche eine Ansiedlung von nicht-zentren-
und nahversorgungsrelevanten Sortimenten vorgesehen ist.
Nach Umsetzung des vorgenannten
Primärziels zur Entwicklung des Versorgungszentrums Innenstadt, können im
Rahmen von Einzelfallprüfungen das Innenstadtangebot abrundende und ergänzende
Sortimente zugelassen werden.
2. Bauliche und planerische Umsetzung der
Konzepte
Die in den städtebaulichen Konzepten vorgesehenen Maßnahmen
zur Aufwertung und strukturellen Stärkung der Innenstadt sind weitestgehend
umgesetzt. Rheinpromenade, Alter Markt, Fußgängerzone Kaßstraße, Steinstraße,
Tempelstraße, Oelstraße, Nonnenplatz und weitere angrenzende innerstädtische
Straßen wurden seit 2004 umgestaltet.
Die Umstrukturierung und Öffnung des Rhein-Centers zur
Kaßstraße als Resultat der Aufwertungsmaßnahmen des öffentlichen Raumes im
Umfeld des Rhein-Centers stellt einen wichtigen Baustein der Entwicklung der
Emmericher Innenstadt dar.
Unter Anwendung des Einzelhandelskonzeptes wurden der Flächennutzungsplan
der Stadt Emmerich am Rhein und der Bebauungsplan Nr. E 17/1 – Hafenstraße –
dahingehend geändert, dass für den im Ergänzungsbereich des Versorgungszentrums
liegenden Standort Bahnhofstraße/Mennonitenstraße ein Sondergebiet
„Einzelhandel mit Wohnungen“ festgesetzt wurde.
In diesem Sondergebiet ist die Ansiedlung von nicht-zentren-
und nahversorgungsrelevanten Sortimenten entsprechend der Emmericher
Sortimentsliste zulässig.
3. Ergebnis
Die vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossenen
Konzepte wurden seit 2004 Zug um Zug konsequent umgesetzt. Ein noch zu
realisierendes Projekt als wesentlicher Baustein der Aufwertung der Emmericher
Innenstadt ist die Umgestaltung des Neumarktes.
Dieses Projekt ist auch aufgrund der zentralen Lage der Fläche
im Innenstadtgefüge und seiner Entwicklungsmöglichkeiten im Bereich
Einzelhandel vorrangig umzusetzen.
Zum Thema Neumarkt sind umfangreiche städtebauliche
Planungen in Erarbeitung. Diese werden den politischen Gremien Anfang 2010 zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Insbesondere das Einzelhandelskonzept wurde bei der
Beurteilung von Ansiedlungsvorhaben im Bereich Einzelhandel konsequent
angewendet.
Unter Beibehaltung der im Einzelhandelskonzept verankerten
Grundsätze ist eine veränderte Entwicklung am Standort
Bahnhofstraße/Mennonitenstraße erst nach Schließen der städtebaulichen „Wunde“
am Neumarkt denkbar.
Folgende Schritte sind nacheinander durchzuführen:
- Die Entwicklung des Neumarktes ist vorrangig zu betreiben.
- Nach Unterzeichnung der Durchführungsverträge zum
Entwicklungskonzept Neumarkt ist eine Aktualisierung des gesamtstädtischen
Einzelhandelskonzeptes vorzunehmen.
- Auf
Basis des aktualisierten Einzelhandelskonzeptes sind die
Entwicklungsmöglichkeiten des außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt
liegenden Standortes Wemmer & Janssen zu prüfen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme
hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.
Gez.
Der Vorsitzende