Betreff
Geplanter Elektrohandel in Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 0064/2009
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag :

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Eingabe der Emmericher Elektrohändler zur Kenntnis und verweist auf die Begründung und die Beratung mit Beschlussfassung der Ratseingabe Nr. 15/2009 zum Grundstück Bahnhofstraße/Mennonitenstraße.

Sachverhalt :

 

Die Emmericher Elektrohändler stellen den Antrag, die projektierte Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes entsprechend dem Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich am Rhein abzulehnen.

 

 

1.  Einzelhandelskonzept

 

1.1  Grundsatz

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung am 13.09.2005 einen Grundsatzbeschluss zum Gesamtstädtischen Einzelhandelskonzept in der Stadt Emmerich am Rhein gefasst.

Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossene Einzelhandelskonzept versteht sich als freiwillige Selbstbindung an ein städtebauliches Entwicklungskonzept i.S. der Vorschriften des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB), welches bei der Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen sowie bei der bauordnungs- und planungsrechtlichen Beurteilung von Baugesuchen verbindlich zu berücksichtigen ist.

 

 

1.2  Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes innerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt

 

Das Versorgungszentrum Innenstadt umfasst im wesentlichen den derzeit mit Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben besetzten Bereich der Innenstadt.

 

Innerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt – zu diesem zählt auch das Rhein-Center – bestehen keine Sortimentsbegrenzungen, d.h. im Versorgungszentrum Innenstadt ist ein Elektrogroßmarkt grundsätzlich zulässig.

 

Für den Bereich des Rhein-Centers ist zu berücksichtigen, dass sich eine Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes an den Grundsätzen des Einzelhandelskonzeptes zu orientieren hat und nur in Verbindung mit verschiedenen Bauleitplanungen möglich wäre.

 

 

1.3  Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt

 

Außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt sind nicht-zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente entsprechend der Emmericher Sortimentsliste zulässig. Die Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt ist demnach grundsätzlich nicht möglich.

 

 

1.4  Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes im Rhein-Center unter der Bedingung der planungsrechtlichen Öffnung des Standortes Wemmer & Janssen für Lebensmitteleinzelhandel

 

Innerhalb der aktuellen Diskussion wird die planungsrechtliche Öffnung des Standortes Wemmer & Janssen für Lebensmitteleinzelhandel als Bedingung für die Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes im Rhein-Center genannt.

 

Eine Öffnung des Standortes Wemmer & Janssen für Lebensmitteleinzelhandel wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht verfolgt (s. Ratseingabe Nr. 15/2009).

 

 

 

2.  Ergebnis

 

Die Ansiedlung eines Elektrogroßmarktes im Bereich des Rhein-Centers wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht verfolgt.

 

Das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 13.09.2005 beschlossene Einzelhandelskonzept legt fest, dass das Versorgungszentrum Innenstadt mit dem Rhein-Center, dem potenziellen Neuansiedlungsstandort Neumarkt und seinen Leerständen vorrangig entwickelt werden soll.

 

Entsprechend dieser Priorisierung sind folgende Schritte nacheinander durchzuführen:

 

Die Entwicklung des Neumarktes ist vorrangig zu betreiben.

Nach Unterzeichnung der Durchführungsverträge zum Entwicklungskonzept Neumarkt ist eine Aktualisierung des gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes vorzunehmen.

Auf Basis des aktualisierten Einzelhandelskonzeptes sind die Entwicklungsmöglichkeiten des außerhalb des Versorgungszentrums Innenstadt liegenden Standortes Wemmer & Janssen zu prüfen.

 

 

Sh. Anlage

 

Unterschriftenliste von 10 Emmericher Elektorhändlern liegt der Verwaltung vor.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.

 

Gez.

Der Vorsitzende