Betreff
Lärmaktionsplanung für die Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 15 0288/2010
Art
Verwaltungsvorlage

 

Der Ausschuss nimmt die 1. Stufe der Lärmaktionsplanung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Bürgerbeteiligung durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

Die Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/49/EG über die Bekämpfung von Umgebungslärm basiert auf der Mitwirkung von Städten und Gemeinden. In einem mehrstufigen Verfahren werden Verkehrslärmbelastungen zunächst erfasst, anschließend werden in sog. Lärmkarten Wege und Möglichkeiten aufgezeigt, wie die Belastungen vermindert werden können. Besonderen Wert legt die Richtlinie dabei auf die Beteiligung der Öffentlichkeit.

Die fachliche Begleitung und Moderation im Verfahren übernimmt das Büro ACCON Köln, der Gutachter, Herr Schmitz-Herkenrath, wird in der Sitzung vortragen.

Die Stadt Emmerich am Rhein beauftragte im Herbst 2008 das Ingenieurbüro ACCON, Köln mit einer sog. Lärmaktionsplanung,  die im Rahmen der Umsetzung der ‚EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm’ erforderlich wurde. Die Verantwortung für die Lärmaktionsplanung liegt  bei den Städten und Gemeinden, auch wenn diese in der 1. Stufe des Verfahrens, in der nur Bundes- und Landesstraßen untersucht wurden, so gut wie nie selbst Straßenbaulastträger sind. Entsprechend führt dies im Ergebnis zu Forderungen nach Lärmminderungsmaßnahmen seitens der Städte und Gemeinden, für die die Kommunen auf den genannten Straßen jedoch keinerlei eigene Zuständigkeit besitzen.

Das sehr ehrgeizige Programm sah in der 1. Stufe des Verfahrens vor, für alle Ballungsräume (8 Städte mit mehr als 250.000 Einw.) wie auch alle Orte entlang der Hauptverkehrsachsen (mehr als 6 Mio Kfz/Jahr und mehr als 60.000 Züge /Jahr) bis Mitte 2007 sog. Strategische Lärmkarten zu erstellen, auf deren Basis bis Mitte 2008 Lärmaktionspläne erstellt werden sollten. In Nordrhein-Westfalen wurde die grundlegende Lärmkartierung der Straßen außerhalb der Ballungsräume durch das LANUV durchgeführt, während die Zuständigkeit für die anschließende Lärmaktionsplanung bei den Kommunen lag.

Tatsächlich führten Inhomogenitäten in den Landesdaten, der Abgleich unterschiedlicher Systeme, teilweise auch die mangelnde Aktualität von Daten wie nicht zuletzt ein landesweiter Fehler bei der Bemessung der LKW-Verkehre dazu, dass die korrigierten Strategischen Lärmkarten durch das LANUV erst im März 2008 bereitgestellt werden konnten.

Darauf aufbauend haben seitdem eine ganze Reihe größerer Städte in eigener Zuständigkeit ihre Lärmaktionsplanung bereits vorgelegt, während viele der kleineren Kommunen kürzlich vom Land gebeten wurden, ihre noch ausstehenden Planungen nun bis Ende des Jahres vorzulegen.

Dies geschieht vor allen Dingen auch im Hinblick darauf, dass in einer zweiten Stufe, die bis zum 18. Juli 2013 befristet wird, nicht nur die sehr verkehrsreichen Strassen und Schienenstrecken im Besitz von Bahn und Bund erfasst werden sollen, sondern alle Strassen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen bzw. alle Bahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen. Spätestens dann werden in Emmerich neben der viel befahrenen Autobahn und ihrem Zubringer (der B 220) auch die B 8, die K 16 oder andere, stark frequentierte Straßenabschnitte zum Gegenstand von Lärmminderungsüberlegungen gemacht werden. Leider erst dann wird auch die Betuwelinie mit Ihrem Zugaufkommen in den Betrachtungsrahmen fallen. Bislang enden die vom Eisenbahnbundesamt vorgelegten Lärmkarten in Wesel.

Insofern hat das Ingenieurbüro ACCON, welches die Stadt auch im Betuwe-Planfeststellungsverfahren in punkto Lärm und Erschütterungen berät und unterstützt, den Auftrag, über die vorgelegte Lärmaktionsplanung hinaus, gerade in der 2. Stufe des Verfahrens die Lärmminderungsnotwendigkeiten, die aus der bevorstehenden Gleisplanung resultieren, mit denen aus der Stadtplanung notwendigen Lärmvorkehrungen in gleis- und straßennahen Wohngebieten zusammen zu führen.

Gegenstand der vorliegenden Untersuchung jedoch war es zunächst, die Lärmauswirkungen der höher frequentierten Autobahn und ihres Zubringers, die das LANUV in seinen strategischen Lärmkarten dokumentiert hatte, auf seine Plausibilität hin zu untersuchen, die Anzahl der von erhöhten Lärmimmissionen betroffenen Menschen zu klären und anschließend Maßnahmen zur Minderung des Lärmpegels vor Ort vorzuschlagen.

Gegenüber der schematischen Betrachtung aller Strassenabschnitte mit mehr als 6 Mio Kfz/a wurde der gesamte Straßenzug der B 220 im Stadtgebiet auch mit weniger als 6 Mio Kfz/a berücksichtigt, um eine zusammenhängende Darstellung der Geräuschbelastung zu erzielen.

 

Im Ergebnis stellt der Gutachter fest, dass bereits jetzt bei Tage 16 Menschen sehr hohen, bzw. 60 Menschen ganztägig hohen Belastungen ausgesetzt sind, während zu den Nachtstunden 29 Menschen bzw. 73 Menschen unter sehr hohen bzw. hohen Belastungen leiden müssen. Schulen, Krankenhäuser oder Kindergärten sind in dieser 1. Stufe nicht betroffen.

 

Somit sind die nach der 1. Stufe ermittelten Straßenlärmbelastungen, gemessen an der Gesamtbevölkerung der Stadt Emmerich am Rhein, noch als relativ moderat einzustufen, unter Berücksichtigung des Schienenverkehrslärms und der Straßen nach den Kriterien der 2. Stufe ist jedoch von deutlich höheren Belastungen auszugehen.

Zur Lärmminderung macht der Gutachter Vorschläge, die sich an Bund und Land als Straßenbaulastträger wenden, die im Wesentlichen eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf der B 220 auf 50 km/h sowie den Einbau eines lärmmindernden Fahrbahnbelages neben dem obligatorischen Hinweis auf passive Lärmschutzmaßnahmen wie Schallschutzfenstern und schallgedämmte Lüftungseinrichtungen zum Inhalt haben.

 

In der verbleibenden Zeit bis zum Ablauf des Jahres ist die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Unterlagen werden zur Einsichtnahme ausgelegt, auf sie wird in den lokalen Zeitungen hingewiesen. Anschließend sollen unter Berücksichtigung des Rücklaufs bei der Bürgerbeteiligung die Maßnahmen zum Lärmschutz überarbeitet, ggf. ergänzt und wie vorgegeben, der Landesregierung zur Meldung an die EU-Kommission berichtet werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Die Maßnahme wird im Leitbild nicht behandelt.

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter