hier: Beschlussfassung
Der Rat
beschließt
1. die
nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan
und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund der §§
78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der
Erträge auf 44.942.926
EUR
Gesamtbetrag der
Aufwendungen auf 52.298.380
EUR
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 40.742.084
EUR
Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 48.371.212
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 6.790.348 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 8.021.760 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
963.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur
Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist,
wird auf 630.425 EUR festgesetzt.
§ 4
Die Verringerung der
Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 7.355.454 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt
festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 220
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 400
v.H.
2. Gewerbesteuer auf
425 v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer oder der für das
Finanzwesen zuständige Bedienstete entscheidet über die Leistung von über- und
außerplanmäßigen Ausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 Euro im
Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO
NRW. Kalkulatorische Kosten, Innere Verrechnungen sowie außer- und
überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen
i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der
Aufwendungen des Haushaltsjahres festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von
Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der
Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen
Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig
wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen
Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
2. den
Stellenplan 2010
Sachdarstellung :
Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
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Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
19.01.2010 |
Sozialausschuss |
12 |
- |
5 |
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20.01.2010 |
Schulausschuss |
13 |
- |
4 |
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21.01.2010 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
- |
3 |
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26.01.2010 |
Ausschuss für Stadtentwicklung |
12 |
- |
7 |
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03.03.2009 |
Haupt- und Finanzausschuss |
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17.03.2009 |
Rat |
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Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit
Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am
15.12.2009 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen
Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden
dargestellt.
1. |
Sozialausschuss
am 19.01.2010 |
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Der
Ausschuss beschließt mit 5 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und
den Zuschussbedarf für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ im
Ergebnishaushalt mit 1.990.713 Euro und im Finanzhaushalt mit 1.989.473 Euro. |
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2. |
Schulausschuss
am 20.01.2010 |
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Der Schulausschuss hat zunächst in separaten
Tagesordnungspunkten über den Antrag des Stadtsportbundes auf Erhöhung des
Zuschusses von 120.000 Euro auf 135.000 Euro und den Antrag der AWO auf
Erhöhung des Zuschusses für das IZIF von 31.750 Euro auf 34.800 Euro beraten, eine Erhöhung der Zuschüsse
bei der defizitären Haushaltslage 2010 jedoch in beiden Fällen abgelehnt. Danach
berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetentwurf 2010 und
beschließt mit 4 Enthaltungen unverändert den vorgelegten Budgetbeschluss und
den Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule allgemein“ und „Schulen“ im
Ergebnishaushalt mit 2.334.046 Euro und im Finanzhaushalt mit 2.329.171 Euro. |
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3. |
Jugendhilfeausschuss
am 21.01.2010 |
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Der
Ausschuss beschließt mit 3 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und
den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“
im Ergebnishaushalt mit 7.223.033 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.222.972
Euro. |
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4. |
Ausschuss
für Stadtentwicklung am 26.01.2010 |
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Der Ausschuss beschließt mit 7 Enthaltungen den vorgelegten
Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 im
Ergebnishaushalt auf 2.346.995 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.027.974 Euro
zzgl. der Änderungen gemäß Begründung der Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung
fest. Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom
25.01.2010 an den Ausschuss für Stadtentwicklung (siehe ANLAGE 3) wurde in
der Sitzung verteilt. Beantragt wird die Bereitstellung von 50.000 Euro, um
damit „das städtische Grün zu schützen, auszubauen und ausreichende Mittel
für die Pflege sicher zu stellen“.
Aufgrund der Kurzfristigkeit beschließt der Ausschuss für
Stadtentwicklung, diesen Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des Haupt-
und Finanzausschusses zu beraten. Hinweis: Die
Bereitstellung der 50.000 Euro wäre eine Erhöhung der Aufwendungen im
Ergebnishaushalt. Als Deckungsvorschlag wird durch die Antragsteller eine
„Einsparung beim Erwerb von Grundstücken“ vorgeschlagen; dieses wäre aber nur
eine geringere Auszahlung im Finanzplan und keine Verbesserung der
Ergebnisrechnung. |
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5. Zusammenfassung
In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind
die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 28.01.2010)
aufgeführt, die sich zum Teil aus der endgültigen Fassung des
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010 und aus dem Jahresabschluss 2009 noch für
2010 ergeben. Aus den Beratungen der Fachausschüsse hatten sich bisher keine
Veränderungen ergeben.
Hiernach ergeben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in
den Budgets und der Verteilmasse:
in den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung
der Erträge um 977.662 EUR
Erhöhung der
Aufwendungen um 1.159.353
EUR
Im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 843.362 EUR
Erhöhung
der Auszahlungen um 1.106.077
EUR
in den Vorabdotierungen:
keine Veränderungen
in der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung
der Erträge um 22.660 EUR
Verringerung der
Aufwendungen um 331.824 EUR
Im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 55.660 EUR
Verringerung
der Auszahlungen um 331.824 EUR
Auswirkungen auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2010 nun eine Unterdeckung
von 7.355.454 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist (ohne den Vortrag der liquiden
Mittel aus der noch aufzustellenden Eröffnungsbilanz für 2009) eine
Unterdeckung von 8.860.540 Euro aus.
Kredite
Die Kreditaufnahmen werden um 33.000 Euro auf 963.000 Euro
erhöht.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht
verändert.
Als Anlage 2 sind die geänderten Seiten
340-341 des Stellenplanes; hier „Stellenplan Nachwuchskräfte“,
beigefügt, da die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein einen zusätzlichen
Ausbildungsplatz zum Straßenbauer anbieten.
Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes ist
im Rahmen des Tarifabschlusses 2009 eine neue eigenständige Entgelttabelle, die
Entgelttabelle S, vereinbart worden. Bei der Stadt Emmerich am Rhein werden
insgesamt 9,8 tariflich Beschäftigte in die Entgelttabelle S übergeleitet. Die
Überleitung der tariflich Beschäftigten ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des
Stellenplans 2010 noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund können die
entsprechenden
Änderungen erst in den Stellenplan 2011 aufgenommen werden.
Als Anlage 3 ist der im HFA vertagte Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2010 beigefügt.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2010 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Gez.
Der Vorsitzende