Betreff
Haushaltssatzung 2010,
hier: Beschlussfassung
Vorlage
02 - 15 0119/2010/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Der Rat beschließt

 

1.     die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das

        Haushaltsjahr 2010 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2010

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                     folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit

          Gesamtbetrag der Erträge auf                                                 44.948.131 EUR

          Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                     52.522.985 EUR

 

im Finanzplan mit

          Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

          Verwaltungstätigkeit auf                                                           40.544.017 EUR

          Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

          Verwaltungstätigkeit auf                                                           48.595.817 EUR

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 

und der Finanzierungstätigkeit auf                                                    6.842.415 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit auf                                                    8.025.261 EUR

 

festgesetzt.                                                                                       

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 967.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 630.425  EUR festgesetzt.

§ 4

       

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf 7.574.854 EUR festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000 EUR festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

 

1.       Grundsteuer

1.1     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A) auf                                                                 220 v.H.

1.2     für die Grundstücke

          (Grundsteuer B) auf                                                                 400 v.H.

 

2.       Gewerbesteuer auf                                                                  425 v.H.

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer oder der für das Finanzwesen zuständige Bedienstete entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Über- und außerplanmäßige Ausgaben ab 50.000 Euro im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Innere Verrechnungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt.

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Aufwendungen des Haushaltsjahres festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 3 Ziffer 1 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR der Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

2.         den Stellenplan 2010

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

19.01.2010

Sozialausschuss

12

-

5

 

 

 

 

 

20.01.2010

Schulausschuss

13

-

4

 

 

 

 

 

21.01.2010

Jugendhilfeausschuss

12

-

3

 

 

 

 

 

26.01.2010

Ausschuss für Stadtentwicklung

12

-

7

 

 

 

 

 

03.03.2009

Haupt- und Finanzausschuss

 

 

 

 

 

 

 

 

17.03.2009

Rat

 

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2010 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2009 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Die Beratungsergebnisse der Fachausschüsse sind im Folgenden dargestellt.

 

1.

Sozialausschuss am 19.01.2010

 

 

Der Ausschuss beschließt mit 5 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 700 „Arbeit und Soziales“ im Ergebnishaushalt mit 1.990.713 Euro und im Finanzhaushalt mit 1.989.473 Euro.

 

 

2.

Schulausschuss am 20.01.2010

 

 

Der Schulausschuss hat zunächst in separaten Tagesordnungspunkten über den Antrag des Stadtsportbundes auf Erhöhung des Zuschusses von 120.000 Euro auf 135.000 Euro und den Antrag der AWO auf Erhöhung des Zuschusses für das IZIF von 31.750 Euro auf 34.800  Euro beraten, eine Erhöhung der Zuschüsse bei der defizitären Haushaltslage 2010 jedoch in beiden Fällen abgelehnt.

 

Danach berät der Schulausschuss über den vorgelegten Budgetentwurf 2010 und beschließt mit 4 Enthaltungen unverändert den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 403-404 „Schule allgemein“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt mit 2.334.046 Euro und im Finanzhaushalt mit 2.329.171 Euro.

 

 

3.

Jugendhilfeausschuss am 21.01.2010

 

 

Der Ausschuss beschließt mit 3 Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und den Zuschussbedarf für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé“ im Ergebnishaushalt mit 7.223.033 Euro und im Finanzhaushalt mit 7.222.972 Euro.

 

 

4.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 26.01.2010

 

 

Der Ausschuss beschließt mit 7  Enthaltungen den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 im Ergebnishaushalt auf 2.346.995 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.027.974 Euro zzgl. der Änderungen gemäß Begründung der Vorlage für den Ausschuss für Stadtentwicklung fest.

 

 

 

 

Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2010 an den Ausschuss für Stadtentwicklung (siehe ANLAGE 3) wurde in der Sitzung verteilt. Beantragt wird die Bereitstellung von 50.000 Euro, um damit „das städtische Grün zu schützen, auszubauen und ausreichende Mittel für die Pflege sicher zu stellen“.  Aufgrund der Kurzfristigkeit beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, diesen Antrag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen des Haupt- und Finanzausschusses zu beraten.

 

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2010

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät die verbliebenen Budgets der anderen Fachbereiche, die Haushaltsansätze der Verteilmasse, der Vorabdotierungen sowie die Vorlage mit den Veränderungslisten. Er schließt sich den Empfehlungen der Fachausschüsse sowie den aktuellen Veränderungen an und empfiehlt dem Rat unter Einbeziehung der genannten Änderungen die geänderte Haushaltssatzung 2010 und den Stellenplan 2010.

 

Der Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2010 auf Bereitstellung von zusätzlich 50.000 EUR, den der Ausschuss für Stadtentwicklung zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen hat, wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

 

 

7.

Zusammenfassung

 

 

In der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 10.02.2010) aufgeführt, die sich vor Allem aus der endgültigen Fassung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010, aus dem Jahresabschluss 2009 und aktuellen Abrechnungszahlen noch für das Haushaltsjahr 2010 ergeben. Aus den Beratungen der Fachausschüsse hatten sich keine Veränderungen ergeben.

 

in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           1.132.867 EUR

 Erhöhung der Aufwendungen um                              1.383.958 EUR

 

Im Finanzplan             Erhöhung der Einzahlungen um                                    843.362 EUR

                                                Erhöhung der Auszahlungen um                                1.334.183 EUR          

 

in den Vorabdotierungen:

 

keine Veränderungen

 

in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Verringerung der Erträge um                                         127.340 EUR

 Verringerung der Aufwendungen um                            331.824 EUR

 

Im Finanzplan             Verringerung der Einzahlungen um                                 90.340 EUR

                                                Verringerung der Auszahlungen um                              331.824 EUR

 

Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2010 nun eine leicht höhere Unterdeckung von 7.574.854 Euro aus (+ 46.607 Euro).

 

Der Gesamtfinanzplan weist (ohne den Vortrag der liquiden Mittel aus der noch aufzustellenden Eröffnungsbilanz für 2009) eine Unterdeckung von 9.234.646 Euro aus.  

 

Die sich aus der Anlage 1 ergebenden Verschiebungen in den Investitionsmaßnahmen bedingen ebenfalls Veränderungen bei den bilanziellen Abschreibungen, die Auswirkungen auf die Ergebnisse der Haushaltsjahre 2010 bis 2013 haben.

 

Kredite

Die Kreditaufnahmen werden um 37.000 Euro auf 967.000 Euro erhöht.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird nicht verändert.

 

 

Als Anlage 2 sind die geänderten Seiten 340-341 des Stellenplanes; hier „Stellenplan Nachwuchskräfte“, beigefügt, da die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein einen zusätzlichen Ausbildungsplatz zum Straßenbauer anbieten.

 

Für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes ist im Rahmen des Tarifabschlusses 2009 eine neue eigenständige Entgelttabelle, die Entgelttabelle S, vereinbart worden. Bei der Stadt Emmerich am Rhein werden insgesamt 9,8 tariflich Beschäftigte in die Entgelttabelle S übergeleitet. Die Überleitung der tariflich Beschäftigten ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Stellenplans 2010 noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grund können.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2010  vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

Gez.

Der Vorsitzende