Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein
nimmt die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren und die Änderungen im
Straßenverzeichnis zur Kenntnis und beschließt
die als Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Satzung über
die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt
Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.
Sachdarstellung :
A) Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr
für 2011
Das Kommunale Abgabengesetz (KAG)
fordert, dass Überschüsse von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von drei
Jahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden. In der Vergangenheit wurde in
diesem Betriebszweig durch überwiegend schwache Winter ein Überschuss
erwirtschaftet. Auf Grund der positiven Abschlüsse im Teilbereich Winterdienst
konnte auf eine Gebührenanpassung im gesamten Bereich der Straßenreinigung
verzichtet werden. Die Gebühren wurden auf Grund dieser positiven Abschlüsse ab
2009 nach den Bestimmungen des KAG insgesamt gesenkt .
Die strengen Winter 2009 und 2010
führten jedoch zu erheblichen Mehrkosten. Die zeitgleich vorgenommene
Gebührensenkung in 2009 hat diese Defizite zusätzlich noch vergrößert.
In der Kalkulation für das Jahr
2009 wurde unterstellt, dass der aufgelaufene Überschuss innerhalb von 2 Jahren
aufgebraucht sein wird, und ab 2011 eine Neuberechnung der
Straßenreinigungsgebühren notwendig wird. Auf Grund der oben erwähnten starken
Winter sind die Defizite jedoch erheblich höher ausgefallen.
Wie in der letzten Sitzung des BA
bereits erwähnt belief sich das Gesamtdefizit Ende 2009 bereits auf einen
Betrag von -71.147,13 €. Damit war die Gebührenausgleichsrücklage bereits in
Gänze aufgezehrt. In 2010 hat sich die Situation durch einen ebenfalls langen
und harten Winter weiter verschärft. Nach den derzeitigen Prognosen wird der
Gebührenhaushalt insgesamt mit einem Defizit von über –150 T€ abschließen.
Somit beläuft sich die Gebührenausgleichsrücklage auf ein Volumen von -220 T€.
Um eine Quersubventionierung aus
den anderen Gebührenhaushalten zu vermeiden, ist ein Ausgleich der
aufgelaufenen Verluste rechtlich unabdingbar. Der Ausgleich soll analog der
Regelung des KAG für den Überschuss über einen Zeitraum von drei Jahren
erfolgen. In den Folgejahren können jedoch witterungsbedingte Mehr- oder
Minderkosten noch zu einer Veränderung dieses Zeitplanes führen.
Für 2011 wurde für die Kalkulation
unterstellt, dass in dieser Saison ein durchschnittlicher Winter stattfinden
wird, dass heißt es wurde der Kostendurchschnitt der letzten Jahre incl.
Indizierung berücksichtigt.
Die Kalkulation der Gebühr
beschränkt sich auf folgende drei Teilbetrachtungen:
1. Prognose der Straßenreinigungsgebühr
für den WP 2010
2. Voraussichtlicher Jahresabschluss für
2010
3. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr
für 2011
Zu 1. Prognose der Straßenreinigung für den WP 2010
Bei der fiktiven Kalkulation der
Straßenreinigung für das Jahr 2010 wurde noch von relativ milden Wintern ausgegangen.
Um den Überschuss in der Gebührenausgleichsrücklage in dem vom KAG geforderten
3-Jahres-Turnus an die Gebührenzahler zurückzugeben, wurde ein Abschluss mit
einem Defizit von -32 T€ eingeplant. Die strengen Winter 2009 und 2010 führten
jedoch zu erheblichen Mehrkosten.
Daher weist das voraussichtliche Abschlussergebnis für das Jahr
2010 entgegen der ursprünglichen Planung ein wesentliches höheres Defizit aus.
Zu 2. Voraussichtlicher Jahresabschluss für 2010
Die Werte des
voraussichtlichen Jahresabschlusses 2010 sind eine Hochrechnung unter
Berücksichtigung des Ergebnis der Jahresrechnung 2009 und der bis Oktober 2010
vorgenommenen Zahlungen und erhaltenen Einnahmen.
Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für 2011
Die
Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2010 und den für
2011 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.
1.Erfolgsplan
Erfolgsplan |
|
1 |
2 |
3 |
|
Straßenreinigung |
Jahresab- |
Wirtschafts- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
70 40 00 |
schluss |
plan |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
2009 |
2010 |
2010 |
2011 |
|
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|
|
|
|
|
1. Umsatzerlöse |
391 |
401 |
364 |
536 |
E1 |
2. Lieferung an Betriebszweige |
74 |
60 |
58 |
57 |
|
3. Sonstige betriebl. Erträge |
19 |
14 |
16 |
0 |
|
Gesamtleistung |
484 |
475 |
438 |
593 |
|
4. Hilfs- und Betriebsstoffe |
47 |
22 |
35 |
38 |
E2 |
5. Fremdleistungen |
108 |
87 |
102 |
99 |
E3 |
Materialaufwand
gesamt. |
155 |
109 |
137 |
137 |
|
Rohergebnis:: |
329 |
366 |
301 |
456 |
|
6. Personalaufwand |
251 |
203 |
253 |
261 |
E4 |
7. Abschreibungen |
39 |
41 |
37 |
43 |
E5 |
8. sonst. Aufwendungen: |
95 |
66 |
72 |
71 |
E6 |
Betriebliches
Rohergebnis |
-56 |
56 |
-61 |
81 |
|
9. Zinsen |
0 |
0 |
1 |
1 |
|
10. Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
11. Umlage Verwaltung |
65 |
64 |
65 |
65 |
E7 |
Jahresergebnis |
-121 |
-8 |
-126 |
15 |
|
|
|
|
|
|
|
KAG-Abschluss |
-148 |
-32 |
-153 |
24 |
E8 |
Stand Rücklage nach KAG |
-71 |
|
-224 |
-200 |
E9 |
Erläuterungen zum obigen
Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung
setzen sich zusammen aus
den Gebühren im Reinigungsdienst 302.753
€
den Gebühren im Winterdienst 221.133
€
Erstattung der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,
Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten
12.000 €
Erstattung der
Betriebszweige, hierbei handelt es sich um
Innere
Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den
städtischen
Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-
rechnungen aus den Bereichen
Friedhof und Grünflächen 57.000 €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge,
Streusalz u.ä. 38.000 €
E 3 Unter Fremdleistung fallen
die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes
39.000 €
sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag
mit den Werkstätten der Lebenshilfe 50.000 €
und der Bezug von Betriebszweigen 10.000 €
E 4 Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter
der KBE die Aufgaben für den Bereich der Straßenreinigung und den Winterdienst
erfüllen.
E 5 Abschreibungen für Fahrzeuge, Geräte und
Maschinen
E 6 Hierbei handelt es sich überwiegend um
Treibstoff- und Reparaturkosten und die Versicherungen für die Fahrzeuge.
E 7 Anteil der Straßenreinigung an den
allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.
E 8 Der
Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,
da nach KAG anstatt Abschreibung
und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die
Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden
Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die
im Erfolgsplan.
E 9 Stand der Gebührenausgleichsrücklage
jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
2. Gebührenermittlung
Da, wie oben bereits ausgeführt,
die Ausgaben gestiegen sind und ein Defizit auszugleichen ist, ist eine
Erhöhung der Gebühr für den Winterdienst und auch für die Straßenreinigung notwendig.
Die Verteilung der Kosten auf Kehr-
und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an
das Jahresergebnis 2009.
a) Gebühr Winterdienst
Die im Rahmen des Winterdienstes
anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 101.437
laufende Meter Straße (50.719 m einfache Straßenlänge).
Zu berücksichtigen sind hier nach
KAG:
Aufwand in Höhe
von 199.083
€
berücksichtigtes
Defizit 24.160 €
abzüglich sonst. Erlöse -
1.722 €
221.521
€ verteilt auf 101.437 Meter
ergibt
eine Gebühr in Höhe von 2,18 €/m
Die
bisherige Gebühr lag bei 1,01 €/m
b) Gebühr Straßenreinigung
Die Kosten für die Straßenreinigung
verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 178.090 laufende
Veranlagungsmeter. Die einfache Straßenlänge der zu reinigenden Straßen beträgt
62.093 Meter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die
unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich
der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.
Zu berücksichtigen sind hier nach
KAG:
Aufwand
in Höhe von 304.959 €
abzüglich sonst. Erlöse -
2.206 €
302.753
€ verteilt auf 178.090 Meter
ergibt
eine Gebühr in Höhe von
1,70 €/m
Die bisherige
Gebühr lag bei 1,45 €/m
3. Auswirkungen
|
|
|
Einfacher |
|
Reinigungs- |
|
|
Gebührensatz |
Bisheriger |
klasse |
Straßenarten |
Zuständigkeiten |
gem. § 8 der |
Gebühren- |
|
|
|
Reinigungssatzung |
satz |
|
|
|
Ab 1.1.2011 |
|
R 0 |
alle Straßen |
Reinigung der
Fahrbahn |
0,00 € / m |
0,00 € / m |
|
|
durch
Anlieger |
|
|
R 1 |
Anliegerstraßen |
Reinigung der
Fahrbahn |
1,70 € / m |
1,45 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
|
|
|
|
|
R 2 |
innerörtliche Straßen |
Reinigung der
Fahrbahn |
1,53 € / m |
1,31 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
R 3 |
überörtliche Straßen |
Reinigung der
Fahrbahn |
1,36 € / m |
1,16 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
R 4 |
Fußgängerzonen |
Reinigung der
Fahrbahn |
3,28 € / m |
2,80 €/m |
|
|
durch Stadt |
|
|
|
|
|
|
|
W 0 |
alle Straßen |
Winterwartung
|
0,00 € / m |
0,00 € / m |
|
|
durch
Anlieger |
|
|
W 1 |
alle Straßen |
Winterwartung
der |
2,18 € / m |
1,01 €/m |
|
|
Fahrbahn
durch Stadt |
|
|
B) Änderung des
Straßenverzeichnisses als Anhang zur o.g. Satzung
Bisherige Einträge:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reinigungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
Erl. |
00452 |
Goldsteege |
R 1 |
2 x |
W 1 |
a) |
00481 |
Hohe Sorge |
|
|
|
b |
|
Jakob-Troost-Straße bis Sternstraße |
R 0 |
-- |
W 1 |
|
|
Sternstraße bis
Duirlinger Straße |
R 0 |
-- |
W 1 |
|
|
Duirlinger Straße
bis Weseler Straße |
-- |
-- |
-- |
|
a) Bei der Goldsteege wird die Reinigungshäufigkeit von zwei Mal
wöchentlich auf einmal wöchentlich
reduziert. Es ist nur an einem Tag in der Woche (dienstags) ein Parkverbot
festgesetzt, am zweiten Termin ist auf Grund der parkenden PKW die Reinigung
sehr schwierig und oft nur eingeschränkt möglich.
b) Die zusätzliche Unterteilung der Hohen Sorge der ersten beiden
Abschnitte ist nicht notwendig, da hier die gleiche Reinigungsklasse und der
gleiche Winterdienst vorliegen.
Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reinigungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
00452 |
Goldsteege |
R 1 |
1 x |
W 1 |
00481 |
Hohe Sorge |
|
|
|
|
Jakob-Troost-Straße bis Duirlinger Straße |
R 0 |
-- |
W 1 |
|
Duirlinger Straße
bis Weseler Straße |
-- |
-- |
-- |
Die Betriebsleitung bittet die die oben
beschriebenen Änderungen zu A) und B) zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage
1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt
Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 nebst Straßenverzeichnis zu
beschließen.
Anlage 1
5. Nachtragssatzung vom 15.12.2010
zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Emmerich am Rhein (Straßenreinigungs-
und Gebührensatzung) vom 13.Dezember 2006
Aufgrund von §§ 7 u. 8 i. V. m. §
41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f und § 76 Abs. 1 u. 2 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen 14.07.1994 (GV NW S. 666) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 17.12.2009 (GV NW S.950), der §§ 1 – 4 des Gesetzes über die
Reinigung öffentlicher Straßen-Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG) vom
18.12.1975 (GV NRW S. 706) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW
S.390) und der §§ 4 u. 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein--Westfalen (KAG NRW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NW S.394) hat der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein in seiner Sitzung am folgende 5.
Nachtragssatzung beschlossen.
Artikel 1
Der § 6 Absatz 4
erhält folgende Fassung:
(4)
Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich:
Reinigungs- klasse |
Straßenart |
Häufigkeit
der Reinigung |
|||
|
|
|
|
|
|
|
|
einmal |
zweimal |
dreimal |
sechsmal |
R 1 |
Anliegerstraße |
1,70 € |
3,40 € |
5,10 € |
|
R 2 |
innerörtliche
Straßen |
1,53 € |
3,06 € |
4,59 € |
|
R 3 |
überörtliche
Straßen |
1,36 € |
2,72 € |
4,08 € |
|
R 4 |
Fußgängerzonen,
ver- kehrsberuhigt ausge- baute Straßen im Kerngebiet |
3,28 € |
6,56 € |
9,84 € |
19,68
€ |
(5) Für die Winterwartung
wird zusätzlich eine Benutzungsgebühr erhoben. Die Benutzungsgebühr je
Frontmeter (Absätze 1 bis 3) beträgt jährlich:
- in Reinigungsklasse W
1: 2,18 Euro
Im
Straßenverzeichnis im Anhang zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Emmerich am Rhein
(Straßenreinigung- und Gebührensatzung) vom 13.Dezember 2006 ändern sich
folgende Einträge:
Kenn-zahl |
Straßen- klassen |
Straßenbezeichnung |
Reinigungs- klassen |
Reinigungs-häufigkeit |
Winter-dienst |
00452 |
1 |
Goldsteege |
R 1 |
1 x |
W 1 |
00481 |
|
Hohe Sorge |
|
|
|
|
1 |
Jakob-Troost-Straße bis Duirlinger Straße |
R 0 |
-- |
W 1 |
|
1 |
Duirlinger Straße
bis Weseler Straße |
-- |
-- |
-- |
Artikel 2
Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat keine
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Der Bürgermeister